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Reha abgelehnt
Hallo - ich bin neu und mache daher Fehler im Forum - verzeiht mir.
Nachdem ich meinen ersten Beitrag in "Bauchspeicheldrüsenkrebs" abgelegt habe (hab gar nicht gewusst, wo ich mich befinde) und schließlich in der richtigen Rubrik einen falschenTitel angelegt habe, versuche in nun noch einmal mein Glück. Man sagt ja, alle guten Dinge sind Drei - so wird es denn hoffentlich auch bei mir sein. Hallo, ich möchte mich kurz vorstellen. Ich bin im November 2002 am mamma ca operiert worden. OP brusterhaltend, Lymphknoten frei, Chemo und Bestrahlung. Nach Abschluss der Therapie bin ich auf AHB gegangen (Juni 2003), dann im Oktober 2004 zur Reha. Nun habe ich eine 2. Reha beantragt und habe von der BFA eine Absage erhalten. Begründung (gar nicht so einfach) : "Die Erwerbsfähigkeit ist erheblich gefährdet, wenn nach ärztlicher Feststellung durch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die damit verbundenen Fäigkeitsströungen in absehbarer Zeit mit einer Minderung der leistungsfähigkeit im Erwerbsleben zu rechnen ist. Minderung der Erwerbsfähigkeit ist jede nicht unwesentliche Einschränkung der vollen Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben. Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor." Ich frage mich woher die BFA wissen will, ob ich voll leistungsfähig bin oder nicht? Wie wird das wohl beurteilt? Ich habe seit April dieses Jahres meine Arbeitszeit von 5 Tage Woche auf 4Tage Woche verkürzt, eben weil ich nicht mehr so belastbar bin wie vor meiner Krankheit. nun meine Frage an Euch: Habe Ihr Erfahrungen mit Widersprüchen? Was sollte man da sinnvoller Weise schreiben? Ich wäre dankbar, wenn Ihr mir hier weiterhelft. Beste Grüße Waltraud Th. |
#2
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AW: Reha abgelehnt
Hallo Waltraud Th.,
1.: Dein Antrag bezieht sich auf die "3." Reha - auch eine AHB ist eine Rehamaßnahme, allerdings zu besonderen Konditionen. Es wird immer noch fälschlicherweise vom Anspruch auf 3 Rehas nach einer Krebserkrankung gesprochen, das ist aber schon lange vorbei. Trotzdem schaffen es immer wieder mal Patienten, eine dritte Maßnahme bewilligt zu bekommen. Voraussetzung hierfür ist, daß man noch berufstätig ist und die Berufstätigkeit weiterhin beeinträchtigt ist und mit einer solchen Maßnahme erhalten werden kann, und daß genau diese Notwendigkeit aus dem mitgelieferten ärztlichen Befundbericht hervorgeht. Ich vermute, aus Deinem Befundbericht geht hervor, daß Du wieder ok bist. Sprich am besten mit Deinem Arzt. Er muß Dir Beeinträchtigungen bescheinigen, sonst klappt es mit der 3. Maßnahme nicht. Gruß von birgit |
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