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  #1  
Alt 29.10.2010, 11:56
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blueblue blueblue ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo Detlef,

da schließe ich mich meiner Namensvetterin an. Kämpfe für die Reha, mir wurde damals gesagt, dass man mindestens zwei onkologische Reha's in der Regel in den beiden Jahren nach Erkrankung und Therapie bekommt.

Lieben Gruß

Heike
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  #2  
Alt 29.10.2010, 19:03
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Na ihr beiden Heikes

Nee,so schnell gebe ich nicht auf.Am Mittwoch muss ich sowieso zu meiner HÄ,da wird das garantiert angesprochen.Heute auch zum Orthopäden und was soll ich sagen,Röntgenbefund OK.Orthopädin hat dann wieder versucht meinen Arm in verschiedene Positionen zu bringen,aber erfolglos die Schmerzen waren kaum aus zuhalten.Nun habe ich am Mittwoch einen Termin zum MRT bekommen.Könnte auch was im Knochen sein.Die anderen Beschwerden hat sie erstmal nicht wahr genommen.
Montag werde ich den Versicherungsältesten anrufen,zwecks eines Termins.
Selbst die KK(SBK) hatte nichts ein zuwenden gehabt,als ich die Frage nach einer Reha stellte.Vielleicht auch nur wegen der Kosten,die ja dann die DRV erstmal tragen muss.
Auch die Verwaltungsangestellte der Kurklinik,hatte mich damals darauf hingewiesen,das ich nach 9 Monaten(!) eine Reha beantragen kann und im Falle einer Ablehnung,gleich Widerspruch einlegen,dann würde die DRV nach geben.Ich sage mal umsonst weist sie mich doch nicht extra darauf hin

LG

Geändert von Det55 (29.10.2010 um 19:07 Uhr)
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  #3  
Alt 11.11.2010, 18:15
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

So,ich bin es noch mal
Reicht nun ein einfacher Widerspruch oder "mit Begründung folgt später".Da müsste ich dann noch mal zu meiner HÄ und mir bestätigen lassen,das die Reha notwendig wäre.
Ich schätze mal mit Begründung wäre ich auf der sicheren Seite.War heute mal beim VdK,wo ich nun auch einen Mitgliedsantrag gestellt habe.Die Mitarbeiterin sagte mir,das bis zur Zustimmung der DRV es schon mal bis zu 6 Monate dauern könnte.Die Hauptsache wäre,auf jeden Fall erstmal in Widerspruch zu gehen.
Morgen habe ich dann auch meinen Termin beim Orthopäden,mal sehen was da raus kommt wegen der Schulter.Laut MRT-Befund "Einengung des subacromialen Raums,vereinbar mit einem klinischen Impingement.Begleitend geringe Flüssigkeitsdistendierung der Bursa subscapularia.

LG an Allle

Geändert von Det55 (11.11.2010 um 18:21 Uhr)
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  #4  
Alt 11.11.2010, 20:58
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blueblue blueblue ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo Detlef,

auf jeden Fall einen Widerspruch schreiben und wenn möglich am besten auch gleich mit Begründung. Wenn dein Hausarzt dir da behilflich sein will, dann sollte er die Begründung schreiben.

Natürlich kann ein Reha-Antrag schon mal dauern bis zur Bewilligung, du solltest nur darauf achten, dass du auch weiter krank bist. Ich habe den Eindruck, dass es dann eher zu einer Entscheidung kommt. Besonders dann wenn du eine Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben stellst - heißt so oder so ähnlich.

ich drück dir die Daumen, wenn es nach mir ginge, würdest du deine Reha bekommen.

Lieben Gruß

Heike
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  #5  
Alt 15.11.2010, 17:39
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo Heike
Wie geht es dir denn so?
Auf Grund der aktuellen Diagnose(Gesichert Rippenblockierung,Gesichert Impingement-Sydrom der Schulter,Gesichert thorakales vertebragenes Schmerzsyndrom) des Orthopäden,musste ich heute zu meiner HÄ und die hat mir auch gleich eine Begründung(Attest) " .....die dringend einer Reha bedürfen",für den Widerspruch geschrieben.
Ich werde den Widerspruch gleich morgen per Einschreiben zur DRV schicken und denke das ich damit Erfolg haben werde.Wenn nicht?Pech gehabt.
Ob ich das "Teilhabe am Arbeitsleben" angekreuzt hatte beim Antrag kann ich nicht mehr genau sagen.Vielleicht könnte ich ja das noch mit nachträglich,beim Widerspruch mit angeben?

LG Detleff

Geändert von Det55 (16.11.2010 um 11:33 Uhr)
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  #6  
Alt 16.11.2010, 21:35
Gledi Gledi ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Zitat:
Zitat von blueblue Beitrag anzeigen
...mir wurde damals gesagt, dass man mindestens zwei onkologische Reha's in der Regel in den beiden Jahren nach Erkrankung und Therapie bekommt...
Tja, das sagen so Viele. Aber gibt es eine rechtliche Grundlage dafür?

Detleff, der K(r)ampf um die Reha ist kein Einzelschicksal. Ich habe letzte Woche nach Widerspruch gegen meine beantragte Reha das x-te ärztliche Attest verschickt. Und ich habe so gut wie nur Beschwerden, die sich aus der Krebserkrankung und der Therapie ergeben haben (Lymphödem, Bewegungseinschränkungen, Narbenschmerzen, Fatigue....). Aber der Krebs ist (zum Glück!!!!!!!) erst mal weg, dadurch steht mein Kostenträger auf dem Standpunkt, dass ich mit dem Rest selbst klar kommen müsste.
Es geht also in die nächste Runde. Datum der Antragsstellung war übrigens der 7. August

LG Gledi
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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  #7  
Alt 17.11.2010, 09:57
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Zitat:
Zitat von Gledi Beitrag anzeigen
Und ich habe so gut wie nur Beschwerden, die sich aus der Krebserkrankung ( Bewegungseinschränkungen, Narbenschmerzen,.... ). Aber der Krebs ist (zum Glück!!!!!!!) erst mal weg, dadurch steht mein Kostenträger auf dem Standpunkt, dass ich mit dem Rest selbst klar kommen müsste.
Guten Morgen
Fast das Gleiche trifft für eben auch zu.Als ich beim VdK war,sagte mir die Beraterin,als sie die Ablehnung gelesen hatte,das dies nur Standardantworten.Also,erstmal Widerspruch einlegen und abwarten.Naja,gestern habe ich erstmal den Widerspruch mit Attest und per Einschreiben an die DRV geschickt,mal sehen wie lange die bei mir brauchen.Sollte auch das wieder abgelehnt werden,ist es mir dann auch schon egal.
Vielleicht müsste ich mir auch schon mal Gedanken machen,ob ich nicht doch bald mal die Rente zu beantragen sollte,wenn sich bei mir nicht ändert.Selbst da werden die nächsten Probleme auf tauchen mit der DRV.

LG Detleff
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  #8  
Alt 17.11.2010, 11:12
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo Det,
also das mit den zwei Rehas nach AHB stimmt glaub ich nicht.
Hast Du wirklich die Möglichkeit in Rente zu gehen, würde ich schon
machen, falls es irgendwie möglich ist.
Meine Reha habe ich auch adacta geworfen. Ich solle mich einer erneuten
Begutachtung unterziehen, weil ich ja schließlich Sozialleistungen wolle.
Die können mich mal an die Füsse fassen. Die können ihre Reha behalten.
Gruss Altmann
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  #9  
Alt 17.11.2010, 18:21
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Zitat:
Zitat von Altmann Beitrag anzeigen
Hast Du wirklich die Möglichkeit in Rente zu gehen, würde ich schon machen, falls es irgendwie möglich ist.
Wieso sollte ich die Möglichkeit nicht haben?

LG Detleff
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