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AW: Kur bzw. Reha als Privatpatient nach der AHT
Hallo Pinkpanter,
ich bin selbst beihilfeberechtigt (50 B:50 PKV) und habe grade meine Reha ein Jahr nach der AHB beantragt und werde sie lt. Gesundheitsamt wohl auch genehmigt bekommen. Hilfreich ist auf alle Fälle, wenn Dein behandelnder Arzt Dir schon mal ein ärztliches Attest/Stellungnahme gibt, das Du dem Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit beilegen kannst. Seitens des Gesundheitsamtes war ich angenehm überrascht, dass von dort keine Steine in den Weg gelegt wurden. Ich hatte mir einen Vordruck für ein ärztliches Attest ausgedruckt, das ich meinem HA vorgelegt hatte, und er hat es ausgefüllt. Schau mal hier rein: http://www.mutter-kind-kur-klinik-ho...agatteste.html - so oder ähnlich kann es aussehen. Viel Erfolg und liebe Grüße Jutta PS: Hast Du tatsächlich nur 2 Jahre AHT gemacht, oder meintest Du AHB??? Geändert von Jutta-1411 (01.06.2008 um 00:17 Uhr) Grund: PS |
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