Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 31.01.2014, 15:28
melanieb melanieb ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2014
Beiträge: 1
Standard Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Als ich damals für meine Mutter eine Patienverfügung und eine Vorsorgevollmaht aufsetzen musste, war es besonders anstrengend und mühsam die Informationen zu recherchieren. Einen Notar konnte ich damals nicht bezahlen, so dass ich alles selbst machen musste.

Mittlerweile habe ich diese Sachen hintermirgelassen, aber neulich bin ich auf diesen wirklich sehr guten Ratgeber gestossen, in dem eigentlich alle Fragen die man zu dem Thema haben kann, beantwortet werden. Deshalb wollte ich ihn mit euch teilen:

http://www.erbmanufaktur.de/vorsorge...100-antworten/
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 16.06.2014, 13:32
Benutzerbild von micha54
micha54 micha54 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 533
Standard AW: Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Hallo,

Letzte Woche war ich mit meiner Frau beim Notar und haben Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowie Berliner Testament beauftragt. In ein paar Wochen ist dann alles beurkundet und damit verbindlich geregelt:
  • Gegenseitige Vollmacht in allen Dingen
  • Vollmachten für unsere beiden Söhne in allen Dingen, also auch Bank, Verträge, usw.
  • Keine sinnlosen lebensverlängernden Maßnahmen
Damit können meine beiden Söhne z.B. jederzeit die Ärzte über meine Gesundheit befragen, und zwar ab sofort. Ihre Vollmachten koönnen sie aber nur gemeinsam ausüben, oder aber sich ggf. gegenseitig bevollmächtigen.

Wir haben lange diskutiert über die Folgen, aber am Ende gab es nur ein alles oder nichts und wir haben uns für alles entschieden.

Wir haben gerade in der Bekanntschaft erlebt, wie schwierig es ist, wenn nichts geregelt ist und erst ein Gericht die notwendigen Schritte anordnen muss.

Die Urkunde wird, wenn ich es richtig verstanden habe, zentral hinterlegt, so daß es jederzeit, auch nachts, bei Bedarf abgerufen werden kann.

Wir haben 5 Jahre für diesen Schritt gebraucht, und fühlen uns jetzt richtig gut damit.

Leider kostet die ganze Sache doch ein paar Euros.
Aber ich denke, auch wenn man das ohne Notar macht bleibt das Kopfkino und man schiebt es immer wieder hinaus.

Wer hat also noch Zweifel oder offene Fragen ?
Dann lasst uns doch hier darüber diskutieren.


Gruß,

Michael
__________________
Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 16.06.2014, 13:49
Benutzerbild von Günther3
Günther3 Günther3 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2014
Ort: Wehrheim
Beiträge: 22
Standard AW: Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wir haben aus aktuellem Anlass auch endlich alle gegenseitige Vollmachten, Betreuungsverfügungen und das Berliner Testament gemacht und außerdem die Beerdigungsfragen geklärt (in unserem Fall der Friedwald).
Alles mit Hilfe von Vordrucken vom Bundesministerium, handgeschrieben, unterschrieben und von 2 "Zeugen" mit unterschreiben lassen.

Das hatten wir schon viele Jahre vor bzw. immer mal wieder besprochen, jedoch ist Mensch bei diesen Themen Verdrängungskünstler.

Schlimm fand ich, als mein Opa mehrfach wiederbelebt wurde, obwohl meine Oma wusste und deutlich machte, dass er das nicht wollte (Endstadium Bauchspeicheldrüsenkrebs - die letzten 8 Wochen war er mehr oder minder im Koma). Leider hatte sie keine Vollmacht und das Gericht ließ sich unverschämt lange Zeit mit der Bestellung des Betreuers
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 16.06.2014, 17:06
Dottie Dottie ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.04.2014
Ort: Berlin
Beiträge: 76
Standard AW: Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mein Arzt hat mir bei unserem ersten Gespräch nach der Krebsdiagnose sämtliche Unterlagen für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in die Hand gedrückt. Vorher hab ich das immer vor mir her geschoben (ich hab irgendwie nicht gedacht, dass man das mit 35 schon brauchen würde), aber dann hab ich es noch gemacht, bevor ich ins Krankenhaus gegangen bin. Ich habe auch direkt bei Einzug ins KH Kopien von allen Unterlagen zu meiner Krankenakte nehmen lassen.

Was ich ebenfalls habe, ist eine Bestattungsverfügung. Ich möchte nämlich gern eine Seebestattung und sowas wird oftmals nicht genehmigt, wenn es keine Verfügung gibt und man keinen besonderen Bezug zum Wasser (z.B. als Seemann) hatte. Also das ist vielleicht auch etwas, was man noch schriftlich festhalten sollte.

Viele Grüße
Dottie
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 17.06.2014, 13:27
Benutzerbild von wolfsherz10
wolfsherz10 wolfsherz10 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2014
Ort: Leipzig
Beiträge: 160
Standard AW: Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

@ dottie,

auch ich will eine Seebestattung. Ist heute nicht mehr genehmigungspflichtig, schon deshalb ist es gut dass es die DDR nicht mehr gibt. Liegt zur Zeit bei ca. 5000,- € all inklusiv. LG wolfsherz
__________________
Ich habe eine Chance, ich werde sie nutzen. What else?!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 17.06.2014, 13:44
Dottie Dottie ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.04.2014
Ort: Berlin
Beiträge: 76
Standard AW: Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Hallo Wolfsherz,

meine Recherchen haben da anderes ergeben, siehe z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Seebest..._Seebestattung Ich denke, wenn man auf Nummer Sicher gehen möchte, kann so eine Bestattungsverfügung nicht schaden.

Die Kosten scheinen auch zu variieren - ich habe auch Preise von ca. 1.500 Euro im Netz gesehen.

Viele Grüße
Dottie
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:41 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55