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Behindertenausweis gestrichen
Hallo Ihr da draußen,
mein Sohn hat vor 2 Jahren eine KMT bekommen. Laut der behandelnden Ärzte ist er jetzt in Vollremmission. Mit dieser Aussage hat unser Versorgungsamt den bis dato gültigen Behindertenausweis eingezogen. Ist das so richtig? Ich hatte mal irgendwann und irgendwo gelesen dass ehemalige Krebspatienten "ihr Leben lang" als behindert gelten. Mal ganz davon abgesehen sind wir sehr glücklich dass unser kleiner Löwe wieder gesund ist. Schöne Grüße Ted |
#2
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AW: Behindertenausweis gestrichen
Hallo Ted,
der Behindertenausweis wird meistens für einen Zeitraum von 5 Jahren gewährt. Man befindet sich dann in der sogenannten Heilungsbewährung. Ich hatte 2004 Blasenkrebs und hierdurch zusätzlich noch die Befreiung der Rundfunkgebühren beantragt. Habe auch RF bekommen. Gilt jetzt für 5 Jahre. Liebe Grüße floh (kirsten) |
#3
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AW: Behindertenausweis gestrichen
Hallo Ted,
gegen den Bescheid solltet Ihr auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Meinem Mann wollte man ebenfalls in 2002 nach 5 Jahren die Prozente nach der KMT streichen, zwar nicht komplett, sondern von 100% auf 20%. Er ist dann in den VDK eingetreten, der dann auch die Info gab, dass er aufgrund der Fremdspende, die er bei ihm durchgeführt wurde, einen Anspruch auf 30% hat. Wir haben dann Widerspruch eingelegt, weil sich der Gesundheitszustand vom Körperlichen her auch verschlechtert hatte. Nach vielem Hin und Her kam es dann zu einer Klage gegen das Land NRW/Versorgungsamt. Es gab einige Gutachten und in einer Gerichtsverhandlung wurde dann nach 1 1/2 Jahren der GdB auf 100% für weitere fünf Jahre festgelegt. Es hat zwar viel Nerven gekostet, aber es hat sich, wie man sieht, gelohnt. Holt Euch Rat beim VDK!! Und laßt Euch nicht durch den vielen Schriftkram entmutigen!! Grüße Sandra |
#4
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AW: Behindertenausweis gestrichen
Hallo Ted,
1. eine Anerkennung als Schwerbehinderter erhält ein Krebspatient für einen begrenzten Zeitraum, meist 5, manchmal 7 Jahre mit dem Hinweis, dass bei Überprüfung des Gesundheitszustandes bzw. der Behinderung auch wieder eine Aberkennung der Schwerbehinderung erfolgen kann. 2. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was "KMT" ist. Aber wie auch immer: Für eine Anerkennung als Schwerbehinderter ist es allein ausschlaggebend, inwieweit tatsächlich noch eine Behinderung besteht. Beispiel: "Bein ab" ist keine Behinderung, aber "nicht laufen können" ja. Brust weg, Magen weg, oder was auch immer: keine Behinderung. Behinderung ja: Störung des Stoffwechsels, schmerzhafte Bewegungseinschränkung usw. 3. Ich habe auch schon gehört, dass der VDK gute Beratungsarbeit leisten soll. Sicher nicht die schlechteste Adresse. Gruß, Lili |
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