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  #1  
Alt 29.04.2015, 00:09
sofie1 sofie1 ist offline
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Beiträge: 3
Standard Setzt Nahtlosigkeitsgeld Arbeitslosigkeit voraus?

Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und hätte, obwohl ich schon einige einschlägige Artikel gelesen habe, eine Frage:
Meine Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass ich nur noch 2 Monate Krankengeld beziehen kann und deshalb beim Arbeitsamt vorstellig werden soll. Ich bin nach wie vor bzw wieder arbeitsunfähig (2 Operationen nach Brustkrebs und Anschlussbehandlung mit Tamixofen) stehe aber in einem festen Arbeitsverhältnis. Hatte 2 Rehas und wurde zu einem Arbeitsversuch "entlassen". Einen Rentenantrag werde ich stellen, der Ausgang ist aber ungewiss. Mir ist nicht klar ob die Meldung/der Antrag beim Arbeitsamt tatsächliche Arbeitlosigkeit voraussetzt oder zu einer Auflösung des bestehenden Arbeitsverhältnisses führt (Arbeitsverhältnis besteht seit 15 Jahren); mein Schwerbehinderungsgrad beträgt 80 Prozent. Kennt jemand die einschlägige Rechtsnorm?
Vielen Dank für eure Antworten
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  #2  
Alt 29.04.2015, 07:18
axellino axellino ist offline
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Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Celle
Beiträge: 106
Standard AW: Setzt Nahtlosigkeitsgeld Arbeitslosigkeit voraus?

Hallo sofie1,

mir ist hierzu keine sogenannte " Rechtsnorm " bekannt.
Da Du in deinen ausgeübten Beruf nicht mehr weiter arbeiten kannst und ebend auch bei deinem alten Arbeitgeber nicht mehr arbeiten kannst, bist du ohne Beschäftigung und somit arbeitslos.
Das bestehende Arbeitsverhältnis darf zu diesen Zeitpunkt nicht gekündigt werden und ich rate davon ab,es zu diesen frühen Zeitpunkt selbst zu kündigen,evtl. in Form eines Aufhebungsvertrages.
Bei einer langanhaltenden Krankheit ist, wenn eine Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers überhaupt nicht mehr absehbar ist, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber möglich. Deshalb kann die Beeinträchtigung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung angenommen werden, wenn die Dauer der Leistungsunfähigkeit zumindest völlig ungewiss, oder sogar nicht abzusehen ist, ob die Leistungsfähigkeit überhaupt wieder hergestellt werden kann …". Im Urteil vom 29.4.1999 hat das BAG präzisiert, dass als "absehbare Zeit" ein Zeitraum von 24 Monaten angenommen wird.
Die Nahtlosigkeitsregelung ist eine Sonderform des ALG 1 und setzt eine " fiktive " Bereitschaft vorraus sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Bei der Antragsstellung stellst Du dich dem Arbeitsmarkt aufgrund deines Restleistungsvermögen zur Verfügung.Dieses ist Dir nicht bekannt und wird der ÄD feststellen müssen.
AU-Bescheinigungen würde ich bei der Arbeitsagentur nicht abgeben,denn sie könnten evtl. für Verwirrung sorgen,auch wenn man nur von einer " fiktiven " Bereitschaft spricht,dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.Sammeln solltest Du sie weiter,für deinen bevorstehenden und angekündigten Rentenantrag.

Ich hoffe,konnte Dir ein paar Hinweise geben.

Gruss

axellino
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  #3  
Alt 29.04.2015, 15:01
sofie1 sofie1 ist offline
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Registriert seit: 28.04.2015
Beiträge: 3
Standard AW: Setzt Nahtlosigkeitsgeld Arbeitslosigkeit voraus?

Hallo axellino,
ich danke dir vielmals für deine ausführliche Antwort. Eine Frage hätte ich noch:
Bedeutet das Urteil des BAG, dass der Arbeitgeber 24 Monate zumindest abwarten muss, bevor er kündigt oder genügt es, wenn abzusehen ist, dass meine Arbeitsfähigkeit nicht innerhalb von 24 Monaten wieder hergestellt werden kann. Greift hier dann nicht auch noch mein Kündigungschutz aufgrund der festgestellten Behinderung (80 Prozent)?
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  #4  
Alt 29.04.2015, 21:30
axellino axellino ist offline
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Ort: Celle
Beiträge: 106
Standard AW: Setzt Nahtlosigkeitsgeld Arbeitslosigkeit voraus?

Meiner Meinung nach hat der Arbeitgeber 24 Monate zu warten,bevor er die Kündigung aussprechen darf.Denn die Beurteilung der "absehbarkeit" innerhalb von 24 Monaten,könnte eigentlich nur die Rentenversicherung rechtskonform abschliessend treffen,denn dessen Beurteilung ist massgebend und an dessen Beurteilung sind auch alle anderen Leistungsträger gebunden.Ein erstelltes Gutachten betreffend der Leistungsfähigkeit durch die Arbeitsagentur,dürfte nicht ausreichend sein,denn eine Beurteilung durch die Rentenversicherung steht über diesen.Das heisst z.B. aber auch,sollte innerhalb von 24 Monaten eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer zugesprochen werden,kann der Arbeitgeber natürlich kündigen,weil man ja somit nicht mehr Erwerbsfähig ist.
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  #5  
Alt 29.04.2015, 23:45
sofie1 sofie1 ist offline
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Registriert seit: 28.04.2015
Beiträge: 3
Standard AW: Setzt Nahtlosigkeitsgeld Arbeitslosigkeit voraus?

Nochmals vielen Dank für deine Antworten. In Bezug auf meine letzte Frage hatte ich schon in diese Richtung gedacht.
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