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  #1  
Alt 09.10.2014, 04:22
Benutzerbild von mgdata
mgdata mgdata ist offline
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Registriert seit: 09.09.2014
Ort: berlin
Beiträge: 1
Standard Krankengeld

Ich bin neu hier im Forum und möchte mich daher kurz vorstellen. Mein Name ist Manfred, ich bin 62 Jahre alt und komme aus Berlin und bin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Vor 3 Monaten wurde bei mir fortgeschrittener Bauchspeicheldrüsenkrebs diagnostiziert, der auch schon die Leber infiziert hat. Z.z. befinde ich mich im 3. Zyklus einer Chemotherapie.
Ich habe da mal eine Frage zum Krankengeld. Fristgerecht habe ich die ersten 6 Wochen das Krankengeld vom Arbeitgeber erhalten, danach von der Krankenkasse. Jetzt fiel mit auf, dass ich für 2014 noch Urlaubsansprüche habe. Da ich vom Krankheitsbild her diesen mit Sicherheit nicht nehmen kann, möchte ich mir den Urlaub vom Arbeitsgeber auszahlen lassen. Geht das so einfach auf Antrag oder muss ich mit Komplikationen rechnen?
Sollte die Chemotherapie Wirkung zeigen und ich tatsächlich noch einige Monate länger zu leben habe, wie sieht es dann in 2015 aus? Das Krankengeld der Kasse ist zwar unbefristet, läuft aber im Dezember 2015 aus. Wie sieht es in dieser Zeit mit Urlaubsanspruch aus, auch wenn ich keinen Tag arbeiten war?
Wenn jemand damit bereits Erfahrungen gemacht hat, bin ich für jeden Beitrag dankbar.

Mit besten Grüßen Manfred
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  #2  
Alt 15.10.2014, 21:26
Melina 1984 Melina 1984 ist offline
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Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 3
Standard AW: Krankengeld

Hallo du,

also ich berichte mal in kürze meine bzw. unsere erfahrungen. mein papi, auch ein manfred und auch 62 jahre, erkrankte im märz 2013 an bsdk mit leber metas. ... er war zu beginn an krank geschrieben. er stand auch in einem unkünbaren av. es folgten chemos. arbeiten ging er nicht mehr, weil die behandlungen einen großen teil an zeit einforderten. zudem wollten wir ihn solange es ging in dem anfangs guten zustand zu hause haben!!!

folglich sammelte es sich auch resturlaub an . nun ist papi nach knapp 17 monaten krankheit doch diesem krebs am 02.09 erlegen und jetzt hoffentlich ein . er hätte sich das krankengeld ausbezahlen können, soweit ich weiß. er wollte es aber nicht. nun haben wir es ausbezahlt bekommen bzw. beantragt. das krankengeld wurde von unserer gesetzl. kk bis kurz vor seinem tod bezahlt, also rund 17 monate. es wäre dann aber arbeitslosengeld zu beantragen gewesen.

ich hoffe ich konnte etwas helfen, gerne darfst du weitere fragen stellen, ich habe viele erfahrungen in dieser zeit sammeln können und viel schreibkrams mit bekommen.

LG Melina
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  #3  
Alt 15.10.2014, 22:40
Benutzerbild von Panda72
Panda72 Panda72 ist offline
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Registriert seit: 27.08.2014
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 262
Standard AW: Krankengeld

Hallo Manfred,
meines Wissens nach verfällt der Urlaub 15 Monate nach Wiedereintritt nach der Krankheit. Was ist, wenn man nicht wieder arbeitet, kann ich nicht sagen, hier kann vielleicht die UPD weiterhelfen oder die Sozialberatung. Aber individuelle Regelungen kannst Du immer treffen, nur nicht die lückenlose Krankschreibung riskieren. Insgesamt ist das ein komplexes Thema. Frag lieber einen Fachmann . Alles Gute für Dich!
Panda
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  #4  
Alt 16.10.2014, 20:00
Benutzerbild von carlchen
carlchen carlchen ist offline
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Registriert seit: 22.05.2012
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 815
Standard AW: Krankengeld

Hallo,

ich kann berichten wie es bei meinem Mann war.
Er bekam den Urlaub ausbezahlt und auch anteilig Weihnachtsgeld.
LG carlchen
__________________
Dieser Tag - ein Leben
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  #5  
Alt 05.11.2014, 02:21
mucki53 mucki53 ist offline
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Registriert seit: 15.11.2011
Ort: Hessen
Beiträge: 734
Standard AW: Krankengeld

Hallo Manfred,
ich bekam den Urlaubsanspruch ausbezahlt.
Für das Jahr, in dem ich noch gearbeitet habe, anteilig lt. Betriebsvereinbarung.
Für die Zeit, in der ich noch nicht berentet war, aber auch nicht gearbeitet habe (gilt ja als fortbestehendes Arbeitsverhältnis), aber nur anteilig den gesetzlichen MINDEST-Urlaub.
Mit Renteneintritt endete das AV automatisch.
ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft und Zuversicht .
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