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  #1  
Alt 10.07.2013, 16:57
Katie B Katie B ist offline
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Registriert seit: 04.03.2013
Beiträge: 25
Standard Krankengeld - und dann?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bzgl. der finanziellen Versorgung.

Mein Papa (52 J.) bekam im Februar die Diagnose BSDK mit Metastasen in der Leber, ist aber soweit noch ziemlich fit.

Meine Mutter war bei einer Beratungsstelle wg. Steuern und ähnlichem und man hat ihr gesagt, dass mein Papa nach den 78 Wochen Krankengeld einen Anspruch auf 0€ hat, weil erst sein gesamtes Vermögen aufgebraucht sein muss, bevor er etwas bekommt! Ist das so??? Hat jemand Erfahrungen? Ich finde das ziemlich krass!

Mein Papa arbeitet seitdem er 15 Jahre als ist, ohne Pause. D.h. dass er 37 Jahre einbezahlt hat. Mit 52 Jahren hat man auch keinen Rentenanspruch, der sich im nennenswerten Bereich befindet.

Für mich hört sich das gerade so an, als wäre folgendes der Fall:

Wenn mein Papa großes Glück hat, und die 78 Wochen überhaupt schafft, muss er seine gesamten Ersparnisse aufbrauchen um dann Hartz IV zu bekommen?

Viele Grüße
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  #2  
Alt 10.07.2013, 17:07
JE2309 JE2309 ist offline
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Standard AW: Krankengeld - und dann?

Klingt zwar krass, aber von der ALGII-Gesetzgebung bin ich einigen Sch*** gewohnt...
mein Tipp: den nächstgelegenen VdK anrufen, um kostenloses Erstgespräch bitten ("wenn mir das hilft, werde ich Mitglied") und denen das übergeben. Bei uns hat das - in allen Belangen der letzten Jahre - enorm geholfen.
Alles Gute.
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  #3  
Alt 10.07.2013, 17:22
Sandra7 Sandra7 ist offline
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Beiträge: 39
Standard AW: Krankengeld - und dann?

Seine gesamten Ersparnisse muss er nicht aufbrauche. Es gibt da Höchstgrenzen.

Es waren mal 150 Euro pro Lebensjahr, also bei deinem Vater dann so an die 8000 Euro.

Ich weiß aber nicht, ob die 150 Euro noch stimmen oder ob das mittlerweile möglicherweise mehr ist.

Riesterrenten sind glaub ich auch noch besonders geschützt (falls er so etwas haben sollte)

Vielleicht wendest Du dich mal an einen Sozialverband. Die kennen sich in der Regel gut mit solchen Dingen aus.
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  #4  
Alt 10.07.2013, 17:38
Katie B Katie B ist offline
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Beiträge: 25
Standard AW: Krankengeld - und dann?

Danke für die schnellen Antworten. Dann werde ich da morgen mal anrufen und erzählen, was sie mir gesagt haben.
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  #5  
Alt 10.07.2013, 17:47
Katzenmama6 Katzenmama6 ist offline
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Beiträge: 473
Standard AW: Krankengeld - und dann?

Hallo,

irgendwie ist mein Post verschwunden.

Ich dachte immer, für den Fall, dass man wegen einer schweren Erkrankung nicht mehr arbeiten kann, erhält man auf Antrag, eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Liege ich da falsch?

Viele Grüße
Katzenmama6
__________________
Optimismus ist die Fähigkeit,
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(Madeleine Robinson)
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  #6  
Alt 10.07.2013, 18:24
Katie B Katie B ist offline
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Beiträge: 25
Standard AW: Krankengeld - und dann?

Hallo,

also, ich habe gerade mit der unabhängigen Patientenberatung telefoniert.

Man bekommt nicht zwingend 78 Wochen lang Krankengeld. Irgendwann kann die Krankenkasse eine Aufforederung zur Reha schicken. Wenn man nicht Reha-fähig ist, dann wird der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet und dann bekommt man Erwerbsunfähigkeitsrente.

Ich glaube, dass das bei meinem Papa ca. 600€ sind (zum Vergleich: Krankengeld sind um die 2000€)

Tolle Aussichten nach 37 Jahren Arbeit....
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  #7  
Alt 10.07.2013, 19:31
Katzenmama6 Katzenmama6 ist offline
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Ort: Nähe München
Beiträge: 473
Standard AW: Krankengeld - und dann?

Hallo,

es ist echt traurig, dass zu einer lebensbedrohlichen Erkrankung dann noch so große Existenzängste dazukommen müssen. Und das nach so langen Arbeitsjahren.

Ganz liebe Grüße.
Katzenmama
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(Madeleine Robinson)
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  #8  
Alt 10.07.2013, 19:41
Lalelu Lalelu ist offline
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Beiträge: 18
Standard AW: Krankengeld - und dann?

Hallo Katie,

NEIN, es ist NICHT richtig, dass dein Papa keinen Anspruch auf irgendetwas hat. Er muss weder sein Vermögen aufbrauchen, noch einen Antrag auf ALG 2 stellen.

Im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung hat er nach der Aussteuerung Anspruch auf 12 Monate ALG 1. Voraussetzung dasfür ist allerdings, dass er einen Antrag auf Reha oder Erwerbsminderungsrente stellt.

Da ich nicht weiß, ob es ok ist hier Links zu posten, schicke ich dir weitere Infos per PN.

Liebe Grüße
Lalelu
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  #9  
Alt 11.07.2013, 07:53
axellino axellino ist offline
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Beiträge: 106
Standard AW: Krankengeld - und dann?

Guten Morgen Katie,

da ich das ganze jetzt gerade durch mache kann ich Dir ein paar Informationen zu deinen Thema geben.
Die Krankenkasse kann frühestens nach sechs Monaten Krankengeldbezug auffordern einen Rehaantrag mit einer Frist von zehn Wochen zu stellen.
Diese Frist sollte man natürlich voll ausschöpfen.
Gehen die 78 Wochen Krankengeld dem Ende zu und es droht die Aussteuerung durch die Krankenkasse,geht man zur Arbeitsagentur und beantragt ALG1 SGB 145 (Nahtlosigkeitsregelung).Dieses wird zwölf Monate gezahlt und man wird aufgefordert innerhalb von vier Wochen einen Rehaantrag zu stellen.
Dieses kann man auch über die Arbeitsagentur machen lassen.
Wird dieser Antrag von der Rentenversicherung abgelehnt wie bei mir auch aufgrund meiner fortgeschrittenen Erkrankung,wird dieser Antrag als Rentenantrag umgedeutet.
Dieses ALG1 SGB 145 wird so lange gezahlt bis rechtskräftig über den Rentenantrag entschieden worden ist,maximum zwölf Monate.

Alles Gute

axellino
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  #10  
Alt 11.07.2013, 11:38
Katie B Katie B ist offline
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Beiträge: 25
Standard AW: Krankengeld - und dann?

Hallo Allexino,

ja, so wie du es sagst ist bis jetzt auch mein Stand der Dinge.

Diese Beratungsstelle ist eigentlich für die Steuern gewesen. Keine Ahnung, was die Frau da erzählt hat... naja, ist ja auch nicht so schlimm. Dann hat man sich wenigstens nochmal einen Tag lang aufgeregt.

Ich glaube, dass unsere Anwältin mal irgendwann die Höhe der möglichen Erwebsminderungsrente berechnet hat und die lag so um die 600€. Aber vielleicht bringe ich auch irgendwas durcheinander.

Aber naja, dann warten wir jetzt erst mal ab, ob der Brief mit der Aufforderung zum Rehaantrag kommt. Bis jetzt sind ja erst 5 Monate um. Dann haben wir ja noch ein bisschen Zeit.

Vielen Dank für die Antworten =)

Viele Grüße
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