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  #1  
Alt 01.02.2015, 02:37
Dieter96 Dieter96 ist offline
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Registriert seit: 01.02.2015
Beiträge: 3
Standard Asbestlunge und BG lehnt ab

Moin und Hallo an alle,

ich bin hier neu.
Bei meinem Freund wurde 2008 eine feuchte Rippenfellentzündung, ca. 2012 eine Asbestlunge festgestellt. Er ist 52 Jahre alt.
Von der BG Bau wurde jetzt diese Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkannt.
In der Branche war er seit 1986 tätig, allerdings durch missliche Umstände, die er nicht zu vertreten hatte und auch nicht wusste, ab 2002 erst rentenversichert bei der BG.
Ab 2002 war er Asbest massiv ausgesetzt.
Nun argumentiert die BG so, dass das Auftreten einer Asbestlungenerkrankung etwa 10 Jahre nach entsprech. Einwirkung möglich ist bzw. erkannt wird und eben für eine (versicherte) Tätigkeit von 2002-2007 nur eine geringfügige Exposition (der 'Giftstoffe') gegeben sei.
Also auf gut deutsch, diese Krankheit aus nicht versicherter Zeit und Tätigkeit kommen muss.
Diese Inkubationszeit ist doch aber nur ein Erfahrungswert der Wissenschaft ?! Da gibt es doch bestimmt Abweichungen.
Er hat erstmal Einspruch eingelegt.
Er wird jetzt erneut zu Fachärzten gehen und auch fragen, wie sich das mit diesen 10 Jahren verhält oder ob man Gutachten erhalten kann, die besagen, dass es da Abweichungen geben kann, kürzere Zeiten vorkommen können.
Wie sieht es rechtlich aus ?
Geld für Fachanwälte hat er nicht.
Gibt es die Möglichkeit, trotzdessen gerichtlich dagegen vorzugehen.
Oder andere Alternativen ?
Danke fürs Lesen.
Vielleicht hat jedem Rat und Tipps.

LG., Dieter96

Geändert von Dieter96 (01.02.2015 um 03:05 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #2  
Alt 01.02.2015, 13:12
Dieter96 Dieter96 ist offline
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Registriert seit: 01.02.2015
Beiträge: 3
Standard AW: Asbestlunge und BG lehnt ab

Moin und allen einen schönen Sonntag !

Ich habe mich gerade etwas 'schlauer' gegoogelt und erfahren, dass die toxische Wirkung eines Stoffes neben seiner Giftigkeit von der Dauer und eben Exposition abhängt, also klar auch von der Dosis, der toxische Effekt bei Lebewesen also ganz unterschiedlich sein kann.
Hoffen wir die '10 Jahre' ins Wackeln zu bekommen.

LG., Dieter96
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  #3  
Alt 01.02.2015, 22:23
Stern 2014 Stern 2014 ist offline
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Registriert seit: 26.08.2014
Beiträge: 115
Standard AW: Asbestlunge und BG lehnt ab

Lieber Dieter,

würde es über eine Mitgliedschaft beim VdK probieren, einem Sozialverband.
Dort gibt es auch Anwälte.

Gruß
Stern
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  #4  
Alt 01.02.2015, 23:22
Dieter96 Dieter96 ist offline
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Registriert seit: 01.02.2015
Beiträge: 3
Standard AW: Asbestlunge und BG lehnt ab

Liebe Stern,

hab herzlichen Dank für diesen guten Hinweis.
Gerade schnell mal ins Netz geschaut, werde das morgen mal intensiver betrachten und in Kürze die hiesige Geschäftsstelle kontaktieren.
Hört sich auf jeden Fall alles sehr positiv an.
Ich werde berichten.
Nochmals Danke und Dir alles Liebe ...

LG Dieter
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  #5  
Alt 29.03.2015, 13:39
Apollo49 Apollo49 ist offline
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Registriert seit: 02.12.2013
Beiträge: 8
Standard AW: Asbestlunge und BG lehnt ab

Hi ihr Lieben
Aus meiner eigenen Erfahrung ist diese 10-Jahre Regelung nur eine willkürliche Auslegung der BG's und der Krankenkassen. Der Gesetzgeber schreibt lediglich von einer s.g. langfristigen Einwirkung der Gefahrenstoffe.
Es kommt im Wesendlichen auf die Intensität an, und die kann auch in 5 Jahren so hoch sein, das sie das "schädigende Ereignis" herbeiführt.
Ich würde auf jeden Fall alle juristischen Mittel ausschöpfen, irgendwann geben sie klein bei.
Übrigens Klagen vor dem Sozialgericht sind für dich kostenfrei! Lediglich die RA-Kosten mußt du bezahlen. Hier wäre eine Rechtsschutzversicherung mit dem Merkmal "Sozialrecht" von Vorteil. Bei mir sind im Laufe von 8 Jahren 80 000,00€ aufgelaufen und ich hatte Gott sei Dank eine!
Ich wünsche dir viel Kraft und halte dir die Daumen
LG der Günni
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