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Fehldiagnosen oder Nichts gefunden
Ich weiss nicht ob ich hier im richtigem Unterforum bin, aber ich finde es passt sonst nirgendwo rein.
Ich habe schon mehrfach gelesen dass Menschen hier aus dem Forum zum Hausarzt gehen weil sie sich nicht gut fühlen und dann finden die Ärzte nichts oder erstellen eine andere Diagnose. Bei meinem Vater war es auch so, er ist mehrere Wochen zum Arzt gegangen weil er schlimme Bauchschmerzen hatte und der Arzt hat ihm ständig Mittel gegen Mageninfekte verschrieben, erst als der Arzt in Urlaub war und mein Vater zu seiner Vertretung gegangen ist, hat dieser ein Ultraschal gemacht und sofort gesehen dass an der der Leber was ist und ihn ins Krankenhaus geschickt. Es war aber schon alles zu spät, mein lieber Vater ist eine Woche später im Krankenhaus gestorben Eigentlich müsste man doch solche Ärzte verklagen, ich will gar nicht wissen wie viele Menschen noch leben könnten wenn der Arzt ein bisschen sorgfältiger untersucht hätte |
#2
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AW: Fehldiagnosen oder Nichts gefunden
Hallo Miss Look,
was mit deinem Vater passiert ist ist schlimm. Mein Beileid zu seinem Tod. Ich selber habe in einer anderen Sache die Erfahrung gemacht dass Ärzte nicht weiter nachfeforscht haben und muss nun mit den Folgen leben. Auch meine erste Raktion war dass man die Ärzte doch irgendwie zur Verantwortung ziehen müsste. Dies ist aber ein langer mit Kosten verbundener Weg. Du bezw deine Familie würde in der Bewispflicht stehen. Vielleicht hilt es euch wenn ihr erstmal unverbindlich eine Rechtsberatung einholen würdet. LG Erika
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Jeder Tag ist der Anfang des Lebens. Jedes Leben der Anfang der Ewigkeit. (Rainer Maria Rilke) |
#3
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AW: Fehldiagnosen oder Nichts gefunden
Hallo,
man sollte den Arzt mal fragen was dein vater ihm alles so gesagt hat. Es gibt Leute die gehen zum Arzt und sagen nicht alles, dann entscheidet eben der Arzt auf das was er erzählt hat. Ich spreche aus eigener Erfahrung, ich habe meiner Ärztin nie alles gesagt, sie hat mir dauernd Medikamente gegen Magenverstimmung oder Durchfall verschrieben, mal zwischendurch ne Magenspiegelung. Nachdem ich fast 50 Kg abgenommen habe in 4 Monaten, ziemlich schwach wurde, meine Frau mit Scheidung gedroht hatte, sagte ich meiner Ärztin die Wahrheit, ich war schneller im Krankenhaus wie ich schauen konnte. Was ich damit sagen will, ist vielleicht wusste der Arzt vieles nicht, und der andere hat einfach mal ne ultraschall angeordnet, auf Verdacht. Es gibt Ärzte die sind übervorsichtig, und andere eben nicht. Man kann nicht immer sagen, wenn der Arzt was anderes gemacht hätte. Gruß Frank |
#4
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AW: Fehldiagnosen oder Nichts gefunden
Hallo,
wie Misslook schreibt, ist ihr Vater schon vor 5Jahren, 9 Monaten gestorben. Ob nach dieser Zeit noch nachzuvollziehen ist was gesprochen wurde? Und auch eine Rechtsberatung, nach so langer Zeit? Gruss Rosita |
#5
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AW: Fehldiagnosen oder Nichts gefunden
Hallo Miss Look,
hallo an alle, Zitat:
Leider ist die Aussicht auf Erfolg wohl eher als gering einzustufen. Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen (wir sind inmitten eines solchen Verfahrens - dauert jetzt bereits, inkl. Zeit für die Gutachtenerstellung über 2 Jahre), dass es sehr schwierig ist, da zu seinem Recht zu kommen. Du musst bedenken, ihr seid in der Position zu beweisen, dass da was falsch gelaufen ist. Angenommen ihr würdet von der Vorgehensweise her so verfahren: Ihr sucht einen Fachanwalt für Patientenrecht auf und schildert die Situation. In aller Regel (nötigenfalls fragt man direkt danach) klärt er euch über die (eher geringen) Chancen auf. Unser Anwalt hat seinerzeit dann die Krankenakten, die im Grunde später als Basis- u. Dokumentationsgrundlage dienen, zur Einsicht angefordert. Hierfür unterschreibt man dann eine Schweigepflichtsentbindung. Dann, so gingen wir vor, kann man ein Gutachen über den med. Dienst der KK veranlassen. Hat bei uns dann bis zur Fertigstellung gut 8 Monate gedauert. Das Gericht hat dann auch nochmal unabhängig begutachten lassen (dauerte auch wieder ). Das erste Gutachten war für uns richtig ermutigend, das zweite, man soll es kaum für möglich halten, war eher gegenteilig zu bewerten. Und eben dieser Gutachter war dann auch als Zeuge vor Gericht geladen. Was Dir jeder Anwalt für Patientenrecht sagt ist: ist der Verlauf, wie wohl in eurem Fall, ein schlimmer für den Patienten, dann spricht man davon, es sei "schicksalhaft und bedauerlich" - verläuft ein "Behandlungsfehler" glimpflich, dann ist das "glücklicherweise" ! Aufbewahrungspflicht für die Patientenakte dürfte ja noch gewährleistet sein. Vielleicht versuchst Du erst einmal irgendwie da Einsicht zu erlangen. Ich kann mir aber schon denken, wie sowas vor Gericht in etwa ausgelegt werden könnte und so bedauerlich u. traurig das auch ist, aber ich würde es lassen. Es reibt euch nur noch einmal neuerlich auf, und man fühlt sich, als wenn es gar nicht um Menschen ginge, sondern um einen "Produktionsfehler in der Schnapsbrennerei". Gut vorstellbar ist auch dann eine Frage des Gerichts an den evtl. der Verhandlung beiwohnenden Gutachter, in wie weit der Gesundheitsverlauf positiv beeinträchtigt worden wäre, wenn denn die Verschattungen an der Leber bereits zum Zeitpunkt x entdeckt worden wären. Und ich hätte auch bereits eine Vorstellung von der Antwort, nämlich die, dass es so oder so, einen Monat mehr oder minder, auf das gleiche hinausgelaufen wäre. So läuft das - knallehart! Ich glaube es ist besser damit abzuschließen, denn nach so langer Zeit etwas erreichen zu wollen, wenn jemand bereits verstorben ist und somit ja nicht mehr zum Sachverhalt selber befragt werden kann - das dürfte ausgesprochen schwierig werden. Dir alles Gute Annika P.S.: Ich hab damals unmittelbar ein Gedächtnisprotokoll erstellt. Darin fasst man quasi all das zusammen. Also den chronologischen Ablauf, die Ereignisse, die Symptome u. das, was einem eben als nicht richtig erschien. Geändert von annika33 (30.08.2010 um 16:25 Uhr) Grund: noch was vergessen |
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