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  #1  
Alt 21.01.2015, 18:11
waldesruh waldesruh ist offline
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Beiträge: 23
Standard Behinderung 50 % abgelehnt

Hallo ! Während der Reha nach meiner Chemotherapie wegen des Morbus Waldenström sagte mir der Chefarzt ,ich habe nun Anspruch auf 50% Behinderung .Der Antrag wurde gestellt,heute kam die Ablehnung . Welche Tips gibt es ,abgesehen mal vom Einlegen eines Widerspruchs . Vielen Dank ! Grußpü waldesruh
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  #2  
Alt 16.02.2015, 00:37
Benutzerbild von Mone411
Mone411 Mone411 ist offline
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Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Bayern
Beiträge: 2
Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Hallo Waldesruh,
ja auf jeden Fall Widerspruch einlegen ! Der Chefarzt soll seinen Bericht nochmal überarbeiten. Mein Tip, beantrage 70% dann ziehen sie dir was ab und man trifft sich in der Mitte !
gutes Gelingen und Daumendrūcken !
Mone
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  #3  
Alt 16.02.2015, 08:47
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Beiträge: 1.909
Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Zitat:
Zitat von Mone411 Beitrag anzeigen
Mein Tip, beantrage 70% dann ziehen sie dir was ab und man trifft sich in der Mitte !
Wie betragt man denn einen konkreten Grad der Behinderung? (der ja nicht in % ausgedrückt wird)
__________________
lg
gilda
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  #4  
Alt 16.02.2015, 10:17
Cecil Cecil ist offline
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Beiträge: 553
Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ve...241200008.html
unter 16.3.1 (Generalisierte niedrigmaligne NHL)
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  #5  
Alt 16.02.2015, 17:00
waldesruh waldesruh ist offline
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Beiträge: 23
Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Hallo ! Nun ,den Widerspruch habe ich eingelegt , mal sehen ,was dabei rauskommt . Der Hinweis auf die Gesetzeslage ist sehr interssant , danke dafür. Gruß waldesruh
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  #6  
Alt 16.03.2015, 22:39
Gypsi98 Gypsi98 ist offline
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Registriert seit: 20.01.2015
Beiträge: 5
Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Bei Ablehnung oder Herabsetzung ist es grundsätzlich von Vorteil, wenn man Mitglied beim VdK ist. Die machen den ganzen Schriftverkehr und prozessie- ren auch beim Soziálgericht. Kostenpunkt ungleich weniger wie bei offiziellen Rechtsanwälten. Noch dazu handelt es sich bei VdK-Anwälten um Spezialisten.
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