#1
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Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung
Hallo an alle,
ich bin Brustkrebsbetroffene (32Jahre) und habe das komplette Programm wie so viele hier seit 1 Jahr hinter mir. Die Untersuchungen sagen im Moment noch, dass alles in Ordnung ist. Also endlich wieder gesund !!! Tja, ich bekam die Diagnose Krebs damals direkt nach meiner Kündigung und hatte daher nach meinen Therapien leider keinen Arbeitsplatz mehr der mich wieder auffangen könnte. Hab mich stark gemacht und jetzt endlich eine neue Arbeit in der Schweiz gefunden. Fleiß und ein Päckchen Glück hatte ich, und jetzt freue ich mich auch schon riesig auf den ersten Arbeitstag. !!!! Ich brauche aber noch eure Hilfe!!!! Ich würde natürlich gerne sofort (nächste Woche) in die Schweiz ziehen, da ich dort dann auch steuerliche Vorteile hätte. Noch ist es bei mir möglich als Grenzgängerin zu arbeiten. Ich brauche aber dringend eine Krankenversicherung in der Schweiz. Ich hoffe darauf, dass hier im Forum jemand aus der Schweiz ist und mir weiterhelfen kann und Tipps für mich hat. In Deutschland bin ich im Falle eines Rückfalls (Rezidives) über die Kasse mit Krankengeld für 78 Wochen abgesichert, wie ist es aber in der Schweiz? Wie würde ich im Falle eines Falles bei einem Wiederauftreten des Krebses in der Schweiz behandelt werden? Krankengeld / Lohnfortzahlung? Welche Versicherung sollte ich wählen? Könnt Ihr mir Eure Versicherungen hierzu empfehlen? Ich habe davon gehört, dass ich als deutsche Krebspatientin in der Schweiz nicht alle Leistungen beziehen könnte, und wenn doch, dann sehr teuer. Wie teuer käme mich eine Schweizer Krankenversicherung, die mir auch meine Nachsorge bezahlt? Ich möchte wieder voll arbeiten und eigentlich gar nicht an dieses Thema des Rückfalles denken, aber ich möchte natürlich auch abgesichert sein. Ich hoffe auf Eure Antworten Viele liebe Grüße Eure anbi |
#2
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AW: Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung
Liebe Anja
Erstmal super, dass es dir im Moment gut geht und du ne Arbeit gefunden hast. Ich habe aber noch ein paar Fragen um dir optimal antworten zu können. 1. Als was wirst du arbeiten? 2. In welchen Kanton möchtest du umziehen und ist dieser schon definitiv festgelegt? Es ist nicht einfach als Krebspatientin in die Schweiz zu kommen und sich versichern hier zu lassen. Grundsätzlich sind die normalen Krankenkassen direkt vom Versicherten zu suchen, abzuschliessen und zu bezahlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen, aber bei Teilzeitarbeit ist dies leider nicht mehr obligatorisch und für die Teilzeitnehmer/in sich privat zu versichern ist es so teuer, dass es unmöglich ist sich zu versichern. Im Normalfall fängt die Krankentaggeldversicherung an zu wirken nach 30 - 90 Tagen, vorher bezahlt der Arbeitgeber mit 80% des Verdienstes bis max. 2 Jahre. Aufpassen muss man wenn man einen Grundlohn und Provisionen sowie Spesen hat, weil dann oft nur der Grundlohn evtl. (nicht immer) auch noch die Provision gedeckt werden, nicht aber Spesen. Bei einer invalidisierenden Krankheit kann man mit dem heutigen Gesetz sich erst aber 1 Jahre Krankheitsbeginn sich der IV anmelden. Das Gesetz wurde mit der Abstimmung an diesem Wochenende (17. Juni) geändert. Ab 1.1.2007 ist die IV Anmeldung beriets nahc 4 Wochen möglich damit eine frühzeitige Reintegration ins Berufslebens möglich sein soll.... hier besteht aber grosse Unsicherheit und Skepsis und niemand weiss wirklich wie es genau funktionieren wird. Die Krankenkasse selbst in in 3 "Arten" aufgeteilt. Das KVG - Krankenversicherungsgesetz oder Grundkrankenversicherung Ist obligatorisch und die Leistungen sind für die Versicherungen alle verpflichtend und einheitlich in allen Kantonen. Die Preise schwanken von 320.-- bis fast 500.-- je nach Versicherung und Wohnort! Mit dieser VersICherung kann man SICH nur im WOHNKANTON stationär behandeln lassen, im Notfall kann man aber in alle Kliniken in der Schweiz stationär eintreten - aber nur im Notfall und Verlegung nahc Transportfähigkeit in den Wohnkanton. Diese Begrenzung auf den Wohnkanton hat bei schweren Krankheiten sowie REHA-Massnahmen eine grosse Bedeutung, denn wenn es ein kleienr Kanton ist der zum Beispiel nur ein regonales Spital hat mit einer Onkologie,. dass kann man kaum in das nächst grosse Onko-Zentrum gehen (gilt nota bene nur für stationäre Aufenthalte). Das gleiche gilt auch für REHA-Kliniken, wenn im Wohnkanton keine geeignete REHA-Klinik voreliegt, dann kann man oft nicht gehen oder nur sehr mühsam d.h. der überweisende Arzt muss ein Gesuch an den Kantonsarzt senden und beantragen, dass der Pat. aus diesen Gründen nur in dieser entweder Spezialklinik oder REHA klinik behandelt werden kann. Hierbei bestimmt dann der Kantonsarzt wie lange du gehen und ob du überhaupt gehen darfst! Ambulante Unterschungen kann man aber in jedem Kanton und in fast allen Kliniken machen lassen. Die übliche Nachsorge ist hier gedeckt. Zahnarzt sind in der Schweiz nicht versichert im KVG. Unfall geht über den Arbeitgeber - (sogenannten Nicht- und Betriebsunfallversicherung inkl. Unfalltaggeldversicherungen). 2. Zusatz-Krankenversicherungen Hier handelt es sich um Möglichkeiten sich etwas besser versichern zu lassen, damit auch Leistungen die im KVG nicht gedeckt werden gedeckt sind z.B. Schweiz weite Klinikwahl, Naturheilverfahren, Krankentransport, Brillen, Zahnarzt u.v.m.. Hier aber das grosse ABER - diese Versicherungen können alle Krankheiten die bereits bestehen ablehnen, mit einem Vorbehalt (d.h. man wird in der Versicherung aufgenommen aber alle bestehenden Krankheiten die behandelt werden sollten werden nicht bezahlt). Mit der Diagnose Krebs wirst du kaum die Chance haben dich NEU mit einer Zusatzvers. versichern zu lassen. Sie werden die Krebskrankheit mit Sicherheit ausschliessen. Zaharzt-Zusatzvers. kann man nur abschliessen wenn das Gebiss - sprich die Zähne () bei Versicherungsbeginn "saniert" ist! Preislich sind diese Versicheurngen tragbar. 3. Privat-Krankenversicherungen Mit diesen Versicherung kann man in Privatkliniken und in kantonalen oder Unikliniken sich vom Prof behandeln lassen. Sie wird in Halbprivat (Zweibettzimmer) und Privat (Einbettzimemr) unterteilt und ist sehr. sehr teuer. Hier gilt das selbe Prinzip wie bei der Zusatz-Krankenversicherungen - bei bestehenden Krankheiten kaum Chance rein zu kommen und wenn dann mit Ausschluss aller Behandlungen für diese Krankheiten. 4. Hotelerie_Versicherungen Hierbei handelt es sich um eine Versicherung die ausschliesslich den Komfort in der Klinik regelt, z.B. Zwei-/Einbettzimmer, anderes Essen etc. Auch diese ist mit der Auflage "Ausschluss bei bestehenden Krankheiten") verknüpft. Können dir evtl. weitere Angaben machen wenn wir wissen in welchem Beruf du bist und wo du wohnen willst. Toi,. toi, toi. LG s'Doppelpäggli
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*** Willy 54 J. LK Pancoast Tumor Adeno. ES 8/02 ED 11/02, Radio-Chemo, Op. 2/03 seither Teilgelähmt, O2-abhängig Liz MS im Rolli. Gebärm.ca. 8/05 Mami 10.4.1934 - 7.9.2009 inoper. Hirntumor 10/07, Blasenkrebs 1/09 http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=28736 http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=28785 Unsere Welt: http://www.fotocommunity.de/pc/accou...9405/profile/1 GEMEINSAM SIND WIR STARK - seit 30 Jahren das DOPPELPÄGGLI! |
#3
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AW: Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung
Hallo Doppelpäggli !!!
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wow, das ist sehr ausführlich und Ihr helft mir sehr . Habe ich das richtig verstanden, dass ich mit einer Grundkrankenversicherung meine Nachsorgeuntersuchungen abgedeckt habe? Also regelmäßiges Staging (ambulant;Ultraschall Leber, Röntgen Thorax, MRT oder Mammographie Brust) werden von der Kasse bezahlt? Und die Klinik und den Arzt kann ich selbst wählen? Aber falls ich ein Rezidiv bekommen würde, könnte mich die Kasse ablehnen? Wer würde dann für die Kosten aufkommen? Der Arbeitgeber? Wer kann denn schon eine Chemo aus eigener Tasche bezahlen? Es ist noch nicht absolut sicher, aber wahrscheinlich würde ich in einer Vollzeitstelle im Kanton Thurgau wohnen und arbeiten. Gibt es hier Kliniken? Gute Ärzte? Ich würde gerne zur Nachsorge nach St. Gallen gehen. Diese Untersuchungen lassen sich doch alle ambulant machen! Und da hätte ich dann doch die freie Wahl?! Oder ?! Wie ist da eure Erfahrung? Oder sagen die Ärzte aus anderen Kantonen, dass man lieber einen Arzt aus dem eigenen Kanton suchen soll? Welche Krankenkassen könnt Ihr mir empfehlen? Ich habe die CSS Kasse gefunden. Auf deren Seite habe ich gelesen, dass man sich als CSS Mitglied seinen Arzt und das Krankenhaus in der Schweiz selbst aussuchen kann und der Mindestbeitrag (Grundkrankenversicherung) läge bei ca. 300 SFr. . Ist das zu empfehlen? Ist der Arbeitgeber wirklich dazu verpflichtet eine Krankentaggeldversicherung für mich abzuschließen? Oder muss ich mich eventuell darum selbst kümmern? Wenn der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abschließt, und sie nach ca. 90Tagen wirkt, wie lange habe ich Anspruch auf Krankengeldzahlung (auch 80%)? In Deutschland sind das 78 Wochen und in der Schweiz dann 2 Jahre? Habe ich das richtig verstanden? Ihr schreibt: …. Ambulante Unterschungen kann man aber in jedem Kanton und in fast allen Kliniken machen lassen…… heißt das, dass ich meine jährliche MRT (ambulant) in St. Gallen bei einem von mir ausgesuchten Arzt machen lassen kann? Das ist mir irgendwie wichtig, denn ich bin so ein Mensch, der einen Arzt erst kenn lernen muss bevor er mich behandelt. Und wenn ich merke, dass ich mit dem Arzt nicht gut kann, wäre ich sehr unglücklich, wenn ich zu einer Behandlung bei diesem Arzt gezwungen wäre. Und ich hab noch eine Frage. In Deutschland ist man als Krebspatient mit einem Behindertenausweis vor Kündigungen geschützt. Im Krankheitsfall kann man dann in Ruhe versuchen gesund zu werden, und wenn man dann wieder fit ist, in seine alte Stelle zurückkehren. So braucht man keine Angst zu haben, wegen seiner Krankheit gekündigt zu werden. Ich bin ein Arbeitstier und es liegt mir fern wegen einer Kündigung zu rebellieren, aber aufgrund meiner vergangenen Krebskrankheit möchte ich auch nicht diskriminiert werden. Und viele Unternehmen sind sehr einfallsreich im erfinden von Kündigungsgründen. Wie sieht dies in der Schweiz aus? Kann mich mein Arbeitgeber kündigen, wenn er erfährt, dass ich Krebs hatte? Oder falls ich einen Rückfall bekäme und krank werden würde, könnte er mich dann kündigen? Gibt es so was wie ein Kündigungsschutz für Krebspatienten in der Schweiz? Vielen Dank für Eure Hilfe Eure Anja |
#4
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AW: Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung
Hallo Anja,
ich habe auch erst kürzlich in der Schweiz eine Stelle angetreten und habe mir ähnliche Fragen gestellt. Was die Versorgung anbelangt: Mit der Grundversicherung bekommst du praktisch alle Leistungen bezahlt, die du in Deutschland auch in der gesetzl. Krankenkasse bezahlt bekommen würdest. Bei vielen Krankheiten werden sogar Behandlungen & Medikamente erstattet, die in Deutschland nur Privatpatienten erstattet würden. Auch der Zugang zu Chefärzten ist ohne Privatversicherung in der Schweiz besser. Eine Übersicht findest du hier: http://www.comparis.ch/krankenkassen...leistungen_kgv Auf der Seite gibt es auch Kommentare & bewertungen von Usern zur jeweiligen krankenkasse ABER: Wie schon erwähnt hat man grundsätzlich nur das Recht, sich in einem Spital der Spitalliste des Kantons behandeln zu lassen. Für Thurgau wären dies z.B. die folgenden Krankenhäuser: http://www.gesundheitsamt.tg.ch/docu...pitalliste.pdf Auf der Liste sind auch das Inselspital Bern, das Unispital Zürich und St. Gallen. Laut meinem Grundversicherungsvertrag besteht auch die Möglichkeit, sich die Kosten für eine Behandlung in einem schweizer Krankenhaus, das nicht auf der Spitalliste aufgeführt ist, erstatten zu lassen, allerdings nur bis zu dem Betrag, den man in einem Kantonsspital erstattet hätte. Und vermutlich wird es dann auch keine Vorauszahlung geben, allerdings weiss ich nicht genau wie soetwas dann in der Praxis geregelt wird... Grundsätzlich halte ich die mangelnde Wahlfreiheit für ein ganz grosses Problem im schweizer Gesundheitssystem. Bei seltenen Krebserkrankungen kann der Zugang zu erfahrenen Spezialisten & Zentren u.U. überlebensentscheidend sein. Ich habe mir deshalb auch 2 teure Zusatzversicherungen in Frankreich besorgt, mit denen ich mich weltweit behandeln lassen kann und bei denen es keinen Gesundheitscheck für die Aufbahme gibt bzw. Vorerkrankungen nicht ausgeschlossen werden. In deinem Fall ist aber so, dass du als Brustkrebspatientin in den drei oben genannten ausserkantonalen Spitälern der Kantonsliste vermutlich eine sehr gute Versorgung hast. Die Schweiz zählt zu den Ländern mit den höchsten Brustkrebs-Überlebensraten überhaupt. Wegen Krankheit darf man wie in Deutschland in der Theorie nicht gekündigt werden. In der Praxis wird es aber für Arbeitgeber wie in Deutschland wohl auch einige Hintertürchen geben. Viele Grüsse, J2K
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Für alle die noch auf der Suche nach einer "alternativen" Therapie sind |
#5
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AW: Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung
Hallo J2k,
vielen Dank für deine Informationen. Das hört sich sehr beruhigend an, und ich glaube es steht einem Wechseln in die Schweiz nichts mehr entgegen. Ich wünsche Die in der Schweiz viel Erfolg ... Grüße Anja |
#6
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AW: Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung
Liebe Anja
Ich konnte leider seit letzter Woche nicht mehr ins Netz.... Morgen kommt mein Compi.fachmann. Die 3 erwähnten Kliniken sind gut, v.a. St. Gallen und Bern haben ausgezeichnete Reputationen. Prof. Cerny, Chefonkologe in St. Gallen ist auch Präsident der schweizerischen Krebsliga. Der Kanton Thurgau hat keine grosse Klinik oder gar eine Universitätsklinik wie die bereits erwähnten in Bern, Zürich St. Gallen. Da sie dies nicht haben, haben sie oft ein Vertrag mit grossen Kliniken abgeschlossen damit die Patienten die nötige med. Versorgung erhalten auch bei schweren Krankheiten. Ambulante Docs, da gibt es wie in D, gute und schlechte....! Nach St. Gallen kannst du ohen Probs. gehen, auch stationär. Es ist eine sehr gute Onkologie dort. In Rorschach gibt es zudem eine kleine Klinik die auch eine eigene Gynäkologie hat Chefarzt ist Othmar Hutter. Arztrechnungen werden in der Schweiz generell dir zugesandt, du musst sie einzahlen und die Kasse erstattet dir dann den Betrag den du zugute hast. Ausnahme sind oft Kliniken und z.T. Röntgeninstitute. Diese rechnen oft direkt mit den Kassen und dem Kanton ab - bei uns in der Schweiz ist ja ein Klinikaufenthalt eine Mischrechnung, ein Teil wird vom Wohnkanton bezahlt und der Rest von der Krankenkasse. Der Versicherte erhält dann eine Endabrechnung für nicht gedeckte Kosten und Selbstbehalte. Es stimmt, die Grundversorgung hier ist recht gut - sicher besser als in Deutschland. Man kann wirklich stationär in Kliniken ausserhalb der Spitalliste gehen, leider weiss man aber nie im voraus wie hoch die Kosten sein werden. Sie decken dann nur die Pflichtkosten (Pauschalbeitrag) für Kliniken in deinem Wohnkanton. Wenn man dies nicht auf sich nehemn will oder kann, dann entscheidet eben der Kantonsarzt. Zudem - auch wenn man selber die Differenz decken möchte, viele Ärzte weigern sich jemanden mit einer Grundversicherung (KVG) ausserkantonal zu überweisen. Du musst im Normalfall keine Vorauskasse leisten - dies wird heute nur von Pat. die den Wohnsitz im Ausland haben und ihre Kasse keine Kostendeckungsgarantie abgegeben hat, die gelten als Nichtversicherte. Denn wenn du den Versicherungsnachweis mit der Versicherungskarte erbringen kannst genügt dies als Kostendeckungsnachweis. Diese KK-Zusatz-Versicherung aus Frankreich kenne ich nicht, hört sich aber gut an, klär es ab, es lohnt sich sicher. Ambulant kannst du aber überall hin. Nun noch zu deinen Fragen Zitat:
Zitat:
Grundsätzlich ja, für ambulante Konsultationen und Untersuchungen ja, stationär ist die Spitaliste massgebend. Zitat:
Zusatzversicherungen können, und tun es auch meistens, dich ablehnen oder einen Vorbehalt machen. Zitat:
Der Arbeitgeber zahlt nie etwas an die Krankheits-, sprich Behandlungs- oder Apothekenkosten, ausser der Krankentaggelder d.h. Lohnersatz im Krankheits- und Unfallfall. Der Arbeitgeber muss bei Vollbeschäftigen eine Krankentaggeldversicherung (nur eine krankentaggeldvers. keien die Behandlungskostend etc) und eine Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung (hier ist eine Unfalltaggeldversicherung sowie die Behandlungskosten eingeschlossen) abschliessen. Es wird nur 80% des Lohnes versichert - während 2 Jahren. Aufpassen bei Lohn die eine Basislohnkalkulation haben und hohe Spesen und Povisionen als Bestandteil des Lohnes haben, hier sind sie oft nicht versichert, auch Trinkgelder sind nicht versichert - also unbedingt nachfragen. Einige Arbeitgeber haben eien Wartefrist von ein paar Tagen, diese dienen der Entgegenwirkung von vielen Krankschreibungen d.h. wenn man nur 2 - 3 Tage krank ist kann es sein, dass hier keine Lohndeckung vorliegt weil man verhindern wil, das Arbeitnehmer sich so ein verlängertes WE machen!!!! In der Regel muss man am 3. Krankheitstag ein Arztzeugnis erbringen. Die ersten 90 Tage werden im Regelfall vom Arbeitnehmer gedeckt - erst dann greifen die Taggeldversicherungen. Man ist aber nicht ohne Lohnfortzahlung in diesen 90 Tagen ausser diesen Karenztagen. Gefahr besteht wenn man in der Schweiz Arbeitslos wird, da hat man nur 30 Tage Anspruch auf Krankentaggeld (80% der Arbeitslosenentschädigung die 80% bei Personen mit Kindern udn 70% ohne Kinder des letzten Lohnes - auch hier aufpassen mit Lohnkalkulationen die hohe Spesen und Provisionen oder Trinkgelder enthalten, deise sind nicht gedeckt bei der Arbeitslosenversicherung. Niemand!!!! Krebs ist leider wenn ich es krass sagen darf "sau" teuer! Hier sei noch zu erwähnen, bei der Teilnahme an eienr Studie darf in der Schweiz nie der Patient für die Studienteilnahme bezahlen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Alle KK's müssen im Rahmen der Grundversicherung die gelichen Kostendeckung gewähren - hier darf es keine Unterschiede geben. Grundsätzlich kann man auf die Prämienpreise achten und wählen (ausser wie oben erwähnt). Einen guten und unbürokratischen Ruf hat die OeKK. Die freie Arztwahl hat nichts mit der CSS zu tun, sondern mit dem KVG Gesetz selber, also es muss von allen Kassen gewährt werden. Der Mindestbeitrag den du erwähnst - weiss nicht genau ob du damit die Prämien meinst oder die Einstufung der Selbstbehalte - Prämien sind immer Wohnkanton abhängig. Wohnkantone mit Uni.kliniken weisen auch immer die höheren Prämien auf. Franchiseeinstufungen sind Schrittstufen die mit höheren Selbstbehalte im Sinne von Franchisen auch tiefere Prämien bedeuten. Dies ist nur sinnvoll (also hohe Franchise-Selbstbehalt wählen) wenn man gesund ist und selten zum Doc muss. chronisch oder schwer Kranke sollten die niedrigste Stufe wählen, so wird das Verhältnis Selbstbehalt und Prämien besser ausgeglichen. Ansonsten gilt es immer 10% Selbstbehalt bis man den Franchisemaximalvetrag erreicht hat und max. 600.--/Jahr. Ab 600.-- Selbstbehalt werden keine Selbstbehalte mehr abgezogen. Behalte die KK-Abrechnungen stets auf, denn Selbstbehalte und Franchsie kannst du von den Steuern abziehen. Einige Kassen senden per Jahresende eigens eine Zusammenstellung für die Steuererklärung. Zitat:
Zitat:
Je nach Grösse des Betriebs kommt er nicht drumherum sich einen Ersatz zu suchen für die Zeit wo du krank bist, dann besteht leider auch die Gefahr der Kündigung. Je nach Berufsart hast du besseren Kündigungsschutz durch Gesamtarbeitsverträge. Als was wirst du hier arbeiten wollen? Kannst auch wenn du magst nur als PN senden). Einen Behindertenausweis erhält man nur wenn man eine Invalidenrente erhält. Dies ist ein sehr langwieriger Prozess - bei Willy hat es 5 Jahre gedauert und bei mir mit MS (ich bin im Rollstuhl seit einem Jahr) 8 Jahre! Der Ausweis selber bringt dri rel. wenig ausser ein paar wenige und kleine Vergünstigungen im ÖV, Kino etc. Krebs ist nur schwer Renten berechtigt, erst recht Brustkrebs. Ab 1.1.2008 wird es Neuerungen im IV Gesetz geben, darin kann der Arbeitgeber falls man länger als 4 Wochen krank ist, eine Anmeldung machen (nicht für ne Rente), für ne berufliche Reintegration. Wie das genau ablaufen wird steht in den Sternen, denn die Gesetzeänderungen sind erst vor 10 Tagen vom Volk abgetsimmt worden. Du bist nicht verpflichtet deinem Arbeitgeber deine Krebskrankheit zu nennen, er darf es auch nicht vom Arzt erfahren. Hoffen du kannst mit diesen vielen Infos was anfangen, ansonsten Nachfragen - auch wenn es etwas länger dauert bis wir antworten könenn weil wir im Moment INternetzugangsporbs haben. LG s'Doppelpäggli .
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*** Willy 54 J. LK Pancoast Tumor Adeno. ES 8/02 ED 11/02, Radio-Chemo, Op. 2/03 seither Teilgelähmt, O2-abhängig Liz MS im Rolli. Gebärm.ca. 8/05 Mami 10.4.1934 - 7.9.2009 inoper. Hirntumor 10/07, Blasenkrebs 1/09 http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=28736 http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=28785 Unsere Welt: http://www.fotocommunity.de/pc/accou...9405/profile/1 GEMEINSAM SIND WIR STARK - seit 30 Jahren das DOPPELPÄGGLI! |
#7
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AW: Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung
Hallo ihr Lieben,
80% Lohn längstens 2 Jahre bei Krankheit stimmt so nicht. Es kommt drauf an wie lange Du schon bei der Firma angestellt bist. Mein Sohn wurde drei Monate nach der Aufnahme der neuen Arbeitsstelle krank. Der Arbeitgeber hätte ihm nur drei Wochen zahlen müssen. Es gibt da so Listen http://www.kmu.admin.ch/themen/00305...x.html?lang=de http://www.kmu.admin.ch/themen/00305...x.html?lang=de Hier nachzu lesen. Als meine Tochter Krebs bekam da machten wir sehr gute Erfahrungen mit der Intras. Sie vergütet auch die Beträge meistens innert Wochenfrist. Achtung: Es gibt Kassen die versuchen Dich abzulehnen, wenn sie Deine Geschichte kennen. So wie aber das Doppelbäggli schreibt: JEDE Versicherung muss Dich aber in der Grundversicherung aufnehmen. Noch zu beachten ist dass Du bei Originalmedikamenten 20% (ansonsten10%) bezahlen musst. Ich wünsche euch allen hier alles Gute!!! Liebe Grüsse franca64
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#8
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AW: Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung
Hallo J2K,Ich habe gerade gelesen das sie in Frankreich 2 zusatzversicherungen gemacht haben, mein man ist am nierenkrebs erkränkt und möchte wenn es im etwas besser geht evt. in Oktober für 2 monaten nach Indien ein Pantscha Karma behandlung machen lassen (das heist ein totale körper entgiftung) nun meine frage wie geht das mit den versicherung für im ausland, ich währe sehr froh wenn ich daruber etwas mehr erfahren könnte auch bei welche versicherung ich da nachfragen kann, in voraus Herzlichen Dank und liebe GrüsseDiny
Geändert von gitti2002 (28.02.2017 um 14:51 Uhr) |
#9
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AW: Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung
Hallo Dini,
also die 2 Zusatzversicherungen, die ich abgeschlossen habe, richten sich in erster Linie an französische Expatriates wie mich. Es gibt eine vom franz. Staat angebotene Grundversicherung für Expatriates + Zusatzversicherungen. Das Problem bei dieser Grundversicherung ist, dass sie im Ausland nur Leistungen bis zu der Höhe bezahlt, wie sie auch in Frankreich für Kassenleistungen bezahlt worden wären, wobei damit selbst in Frankreich z.B. bei Op's meist nicht alle Kosten gedeckt wären. Die Kasse steht grundsätzlich auch nicht-französischen EU-Bürgern offen, allerdings gibt es dann eine Karenzzeit und man muss die gesamte Korrespondenz auf französisch abwickeln können, womit diese Kasse für die meisten Leser hier wohl nicht in Frage käme: http://www.cfe.fr/ Zusätzlich zu dieser Grundversicherung schliessen die Franzosen sowohl in Frankreich als auch im Ausland in der Regel eine Zusatzversicherung, sog. "mutuelle" ab, damit alle über die Grundversorgung hinausgehenden Kosten gedeckt sind, v.a. in Ländern, wo die Kosten deutlich höher sind als in Frankreich. Einige dieser Zusatzversicherungen verzichten bei der Aufnahme von neuen Mitgliedern auf Gesundheitsfragebögen, weil sie in Frankreich dann bei der Besteuerung gewisse Vorteile haben. Ich bezahle für beide Versicherungen ca. 270 € pro Monat, bin allerdings auch noch recht jung. und was die Frage bezgl. der "Pantscha Karma" Behandlung anbelangt: Solche Behandlungen werden auch von den franz. Krankenkassen mit Sicherheit nicht übernommen Gruss J2K
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Für alle die noch auf der Suche nach einer "alternativen" Therapie sind Geändert von J2K (01.07.2007 um 00:48 Uhr) |
#10
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AW: Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung
Hallo J2K, ich möchte ganz herzlich danken für dein e.mail sowie das aus zieht sind die versicherungen etwa nicht für uns, weill ich kein wort französich spreche. und wie du auch erwähnt vermute ich auch das kein versicherung die panscha karma bezahlt, oder weiss vieleicht jemand ob es irgend wie ein möglichkeit gibt, ich währe sehr dankbar weil Indien ist für uns (mein man) ein sehr grosse hoffnug, Liebe Grüsse Diny
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