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Alt 09.10.2006, 08:51
Benutzerbild von MichaelaBs
MichaelaBs MichaelaBs ist offline
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Beiträge: 1.994
Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Leider ist der Vorschreiberin ein Fehler unterlaufen: insgesamt gibt es 78 Wochen Lohnfortzahlung, also 6 vom AG, danach von der KK. Erfolgt in diesem Zeitraum eine Reha, ruht der Krankengeldanspruch während der Rehabilitationsmaßnahme, verlängert sich aber nicht um diese Zeit. Die DRV (BfA) zahlt während der Reha ein Übergangsgeld.
Neu wäre mir, dass ich als BU gelte, wenn ich länger als 6 Monate krank bin. Meine AU begann im September 2005 und dauert an, ich beziehe nach wie vor von meiner KK Krankengeld und zusätzlich dank einer privaten Versicherung Krankentagegeld. Diese zahlt auch weiter während der Reha. Sollte ich arbeitsunfähig daraus entlassen werden, zählt der Rehaantrag als Erwerbsminderungsantrag. Wie es dann weitergeht, könnt Ihr den diversen Threads hier entnehmen, in denen auch Urteile und andere Tipps stehen, wenn es zum Widerspruch kommt. Hier wiederum ist es hilfreich, Mitglied beim SoVD oder VDK zu werden, um gegebenenfalls rechtlich und anwaltlich vertreten zu werden.

Herzliche Grüße
Michaela
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