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  #1  
Alt 20.10.2002, 14:42
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Pflegeversicherung

Mein Mann wurde jetzt von der KK ausgesteuert, d.h. wir mussten Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Das das mit 29 Jahren nicht die Masse ist ,ist glaub ich klar. Nun kam mir die Überlegung ob evtl. bei der Pflegeversicherung „auch etwas zu holen ist“??? Kann uns jemand weiterhelfen?
Tschüß Dinchen
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  #2  
Alt 20.10.2002, 17:04
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Pflegeversicherung

Hallo dinchen,

das hängt vom gesundheitszustand deines mannes ab. bei der krankenkasse kannst du dir informationsmaterial über die pflegeversichung besorgen bzw. schicken lassen.
ich habe jetzt nicht die genauen daten im kopf aber m. E.
Pflegestufe 1: 90 min. hilfe täglich bei der körperpflege, waschen, duschen, anziehen, essen, einkaufen etc.
Pflegestufe 2 und 3 entsprechend mehr zeit.
die pflegestufe musst du bei der zuständigen krankenkasse beantragen. die beauftragen dann den medizinischen dienst zur überprüfung und der wird in der regel bei euch zuhaus mit euch reden bzw. nachprüfen, ob und wieviel pflegebedarf nötig ist und danach entscheiden.
(hilfreich ist z. b., dass dein mann sich nicht grad dann supergut fühlt und dann sagt, es geht mir blendend heute und sich nicht nach gefallenen kugelschreibern bückt oder ähnliches)

Viele Grüße
Heike
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  #3  
Alt 21.10.2002, 12:27
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Pflegeversicherung

Hallo dinchen,

die Pflegeversicherung greift nicht bei "vorrübergehenden" Erkrankungen, also zB wärend einer Chemo.
Steht aber alles genau erklärt in den Unterlagen.

Alles Gute
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