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Alt 27.02.2020, 00:35
lotol lotol ist offline
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Registriert seit: 10.04.2016
Beiträge: 716
Standard Sterbehilfe in der BRD: Korrektur eines unerträglichen Mißstandes

Hallo,

zum Thema zunächst mal das hier:
https://www.spiegel.de/panorama/just...c-f7098f1aaa67

Natürlich gibt es - wie zu allem - auch unterschiedliche Sichtweisen zur Sterbehilfe.

Gegensätzliche jedoch meistens nur von Leuten, denen Einzelschicksale völlig egal sind und die auch anscheinend nicht den Art.1 des GG der BRD kennen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

Aus meiner Sicht beinhaltet die Unantastbarkeit der Würde des Menschen selbstverständlich auch, daß jeder uneingeschränkt mit seinem Leben verfahren kann, wie er das will.
Selbst, wenn er das durch Suizid beenden will, ist das ausschließlich seine Sache.

Das sah ich schon immer so - nicht erst, nachdem sich in mir ein Lymphom "breitmachen" wollte.

Dennoch ist es besonders für alle Krebskranken sehr erfreulich, daß nun eine höchstrichterliche Entscheidung bzgl. Sterbehilfe getroffen wurde.

Dabei denke ich v.a. an die Krebskranken, die vielleicht gar keine Angehörigen mehr haben, die ihnen den "letzten Dienst" leisten können, wenn sie das evtl. nicht mehr selbst tun können.

Liebe Grüße
lotol
__________________
Krieger haben Narben.
---
1. Therapie (2016): 6 Zyklen R-CHOP (Standard) => CR
Nach ca. 3 Jahren Rezidiv

2. Therapie (2019/2020): 6 Zyklen Obinutuzumab + Bendamustin => CR
Nach ca. 1 Jahr Rezidiv, räumlich begrenzt in der rechten Achsel

3. Therapie (2021): Bestrahlung
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