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#1
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Hallo Leute,
hätte mal eine Frage bzgl. Tauglichkeit und Bundesheer. Ich habe meinen Präsenzdienst noch icht abgeleistet, dafür wäre die Frage für mich relevant - hat da jemand vil. schon Erfahrungen damit gemacht? Ich komme aus Österreich, denke aber, dass in diesem Fall in Ö und D gleiches Recht angewendet wird ![]() Danke im Voraus. Stefan P.S.: Bin seit heute nach 3xPEB und offener RLA nun offiziell in der Narchsorge ![]() Und morgen gehts nach fast einem halben Jahr wieder mal zum Friseur ![]() |
#2
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Glückwunsch, dass du soweit alles überstanden hast
![]() In D wird da definitiv nicht gleiches Recht angewandt, da die Wehrpflicht abgeschafft wurde... ![]() |
#3
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Hallo SCK94!
Schön, dass Du wieder gesund bist! ![]() Ich kann mir kaum vorstellen, dass Du damit in die Wehrpflicht fällst. Zumindest in Deutschland giltst Du nach einem Hodentumor zu min. 50% als schwerbehindert, und nach einer RLA vermutlich mehr (eventuell 80%).
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Mai 2008: Diagnose Hodentumor, Seminom Stadium 2b Juni/Juli 2008: Bestrahlung mit 36 Gy Oktober 2008: MRT - wieder gesund! Der einzige Moment zum Glücklichsein ist die Gegenwart |
#4
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Ich habe nach 4x PEI, offener RLA und beidseitige Lungen-OPs einen GDB von 80 - denke nicht, dass die mich mit dieser Vorgeschichte damals wehrtauglich gemustert hätten...
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