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Alt 18.10.2009, 10:18
Yuliya Yuliya ist offline
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Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 3
Standard krebs hodgkin

Hallo zusammen,

ich habe nun 4 Chemotherapien hinter mir. Gestern habe ich von dem Labor, welches meine Chemoprperate mischt eine Rechnung bekommen - Zuzahlung pro Sitzung (4 Preperate je 10,-€) 40,-€.

Bekomme ich dieses Geld von der Krankenkasse (GEK) zurückerstattet oder muss ich ich die Kosten selber tragen ?

Ich habe bis jetzt noch keinerlei Leistung in Anspruch genommen z.B. Perrücke, Fahrgeld usw und habe auch nicht vor eine Kur danach zu machen.

Wenn ich auf diesen Kosten sitzen bleiben sollte, macht es Sinn dies anzusprechen und zu verhandeln ?

Wer kann mir sagen worauf ich finanziellen Anspruch habe bzw ob und wo ich Hilfe beantragen kann ?

1000 Dank im voraus !!

Yuli
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  #2  
Alt 18.10.2009, 23:48
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.238
Standard AW: krebs hodgkin

Liebe Yuliya, es ist so, dass Du Zuzahlungen bis zur Höhe von 2 Prozent Deines Bruttoeinkommens selbst tragen musst. Erst wenn diese darüber hinaus gehen, ist eine Befreiung durch die Krankenkasse möglich.

Hierfür musst Du alle Quittungen über Zuzahlungen (dazu gehören auch die Praxisgebühren, Zuzahlungen zum Krankenhausaufenthalt, zu Medikamenten, bei der Physiontherapie etc.) bei der Krankenkasse einreichen.
Es ist wichtig, dass auf allen Belegen Dein Name vermerkt ist!

Es gibt die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, dass die Zuzahlungen von 2 auf 1 Prozent des Bruttoeinkommens bei schwerwiegender chronischer Erkrankung reduziert werden. Dafür ist es erforderlich, dass Du in den vergangenen 12 Monaten mindestens 1mal pro Quartal in ärztlicher Behandlung gewesen bist. Dies muss der Hausarzt bzw. der Onkologe bestätigen.

Ich weiß, dies ist ein kompliziertes Thema. Die Deutsche Krebshilfe hat hierzu eine Informationsbroschüre herausgegeben, dort kannst Du alles nocheinmal nachlesen. Die URL zu den blauen Ratgebern der Krebshilfe lautet:http://www.krebshilfe.de/blaue-ratgeber.html

Die Broschüre hat den Titel:"Wegweiser zu Sozialleistungen" (Nr.40), man kann sie downloaden oder als kostenfreies Heft bestellen.

Hast Du schon einen Schwerbehindertenausweis beantragt? Dieser ist wichtig, da er zu einem Steuerfreibetrag führt, der Kündigungsschutz sich verbessert und 5 zusätzliche Urlaubstage bringt.

Für Deine Behandlungen wünsche ich Dir alles Gute und schicke ein großes Kraftpaket auf die Reise!

Elisabethh.
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