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  #1  
Alt 06.12.2015, 18:40
Zoraide Zoraide ist offline
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Standard Vollmacht & Verfügung

Hallo,
meine Schwiegereltern waren bei einem Vortrag zu Vollmachten und Verfügungen von einer Versicherung im Falle von Krankheit, Pflegenotwendigkeit etc. Sie meinen nun, dass ich so etwas dringend bräuchte. Horrorszenarien, in denen fremde Menschen über einen bestimmen und ggf. ausnehmen würden, wenn man sich nicht kümmert, wurden entworfen.
Auch in der Reha wurde empfohlen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen ... da konnte ich mich mit dem Thema noch nicht befassen.

Hat jemand Erfahrungen in dem Bereich gesammelt und könnte Tipps geben, wo man sich informieren könnte und worauf man besonders achten sollte?

Liebe Grüße,
Zoraide
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  #2  
Alt 07.12.2015, 00:22
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: Vollmacht & Verfügung

google einfach Vorsorgevollmacht. Es gibt Vordrucke (die sich auch inhaltlich nicht weiter unterscheiden, nur vom Layout), die alle relevanten Bereiche abdecken. Wie Du Dich bei jedem Punkt entscheidest, musst Du eh selbst überlegen ...
__________________
lg
gilda
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  #3  
Alt 07.12.2015, 01:01
berliner-engelchen berliner-engelchen ist offline
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Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Liebe Zoraide,

wäre ich an Deiner Stelle, würde ich mich mit diesen Themen nur auseinandersetzen, wenn es DIR ein Anliegen ist und DIR ein Bedürfnis.

so wie du es schilderst, fühlst du dich nur von den Schwiegereltern gedrängt, verunsichert und als wollten sie Dir Angst machen. Das ist sicherlich nicht der richtige Beweggrund, so etwas anzugehen.

Wenn es gut ist für dich und dein Seelenheil, dann mach das.
WEnn du dich verpflichtet fühlst oder gedrängt, lass es bleiben. es tut dir und deinem Heilungsprozess nicht gut.

liebe Grüße
chen
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  #4  
Alt 07.12.2015, 01:55
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Ich denke, jeder sollte sich mit diesem Thema beschäftigen, ob gesund oder krank. ich finde es eher egoistisch, es nicht zu tun.

Selbst der Ehepartner darf ja viele Dinge nicht bestimmen bzw handeln ohne eine entsprechende Vollmacht. Ich habe meinen Ehemann auch dazu verdonnert, das anzugehen.

Gott bewahre, dass ihn der berühmte Bus trifft, aber mitten im Kummer braucht man nicht noch Stress mit Banken etc.
__________________
lg
gilda
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  #5  
Alt 07.12.2015, 03:05
Benutzerbild von HeikesFreundin
HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
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Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Ja, da kann ich Gilda nur zustimmen.

Es ist so, dass sich jeder damit auseinandersetzen sollte, der will, dass sein EIGENER Wille Beachtung findet.

Tut man das nicht, können Ärzte nur versuchen, den "mutmasslichen Willen" zu ermitteln - und der kann, je nachdem, wen sie da befragen - völlig abweichen von dem, was man selbst will oder gewollt hätte.

Diese Thematik fand auch bei uns in der Ausbildung große Beachtung, weil
sie wirklich wichtig ist.

Legt man nichts fest, muss man nehmen was kommt und was andere entscheiden.

Wichtig ist, man sollte das ausfüllen und dann alle 2 Jahre mit Datum NEU
unterschreiben. Denn: Lebenssituationen verändern sich und somit manchmal auch das, was man will. Durch das jeweils erneute Unterzeichnen dokumentiert man, dass sich der niedergeschriebene Wille nicht geändert hat.

Aber: JA, jeder muss das natürlich für sich selbst entscheiden.

Ich habe mich auch entschieden, das auszufüllen, weil ich meinen Kindern nicht auflasten möchte, solche Entscheidungen treffen zu müssen - die wären in solchen Situationen auch ohne diese Aufgabe belastet genug.


__________________
... meine Freundin Heike ist am 24. Mai 2010 mit 48 J ganz friedlich für immer eingeschlafen ...

... meine liebe Freundin Lilli44 - auch Du hast für immer Deinen Platz in meinem Herzen ...


... I`ll see you when the sun sets!!!
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  #6  
Alt 07.12.2015, 09:52
Benutzerbild von Piepenbring
Piepenbring Piepenbring ist offline
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Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Hallo,

ich hoffe Deine Schwiegereltern haben auch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung ausgestellt.
Mein Mann und ich haben beides ausgefüllt als wir uns vor 12 Jahren kennen gelernt haben Vor einem Jahr, als ich meine Lungenkrebsdiagnose bekommen habe, sind die Schriftstücke nochmals überarbeitet worden. Im Laufe der Zeit ändert sich an der Einstellung auch schon mal was.
Ich habe beides als Vordruck bei mir im PC abgespeichert, wer Interesse hat, einfach melden.

Liebe Grüße an alle
Angela
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  #7  
Alt 09.12.2015, 17:35
Benutzerbild von mohnblume79
mohnblume79 mohnblume79 ist offline
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Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Liebe Zoraide,

kann das sehr gut verstehen, dass sich da alles bei Dir sträubt, würde Dir aber auch dazu raten.

Ich habe die Vorsorgevollmacht praktisch am Tag meiner Diagnose ausgefüllt. Das hatte vor allem den Grund, dass mein Mann und ich zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet waren und er hätte sonst keinerlei Rechte an meiner Seite gehabt und das wollte ich unbedingt klarstellen.
Die Patientenverfügung liegt bei mir und ist noch nicht ausgefüllt (was ich von mir selbst fahrlässig finde)....

Vielleicht sollten wir es so sehen: das ist wie der Regenschirm den man mitnimmt und es regnet dann unter Garantie nicht!

Ich habe mir übrigens von der EKD die "christliche Patientenvorsorge" schicken lassen (lässt sich googlen). Die ist finde ich sehr gut ausgearbeitet, mit verschiedenen hilfreichen Formulierungsvorschlägen. Solltest Du es mit dem kirchlichen nicht so haben, gibt es sowas sicherlich auch neutraler irgendwo zu beziehen.

Herzliche Grüße,
die Mohnblume
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  #8  
Alt 13.12.2015, 02:02
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HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
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Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Es gibt die Formulare auch direkt über die Bundesregierung oder das Gesundheitsministerium meines Wissens auch direkt als download oder zum Ausdrucken.
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  #9  
Alt 26.01.2016, 13:47
Hego Hego ist offline
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Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Meine Frau und ich haben uns gegenseitig beim Notar Generalvollmacht gegeben und haben diese gleichzeitig für unsere Kinder ausgestellt, ihnen diese aber noch nicht ausgehändigt.
Darin ist auch eine Vorsorgevollmacht enthalten.

Wir haben dies gemacht, nachdem meiner Frau als einzigen Tochter vom Gericht die Vormundschaft für ihren Vater übertragen wurde. Jedes Jahr mussten wir für das Vormundschaftsgericht einen Nachweis über die Vermögensverhältnisse ausfüllen (obwohl sie die einzige Tochter ist) und dafür 450 € bezahlen.

Solchen Schwachsinn wollten wir vermeiden. Mit einer Generalvollmacht möchten wir dafür sorgen, dass für den fall, dass wir nicht mehr können, unsere Kinder entscheiden.
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  #10  
Alt 27.01.2016, 01:00
crab crab ist offline
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Beiträge: 129
Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Hallo @ all,

das Verfassen einer Patientenverfügung ist nicht so einfach wie das im
Internet dargestellt wird. Vordrucke die es zuhaufe gibt, sind zu global und
nur zum ankreuzen.
Nach meiner letzen Krebs OP habe ich mir deshalb Rat bei meinem Hausarzt
geholt. Dieser erklärte mir, dass ein Patienverfügung nur Bestand vor Gerichten
hat, wenn im Detail auf einzelne Krankheitsbilder eingegangen wird und im
Einzelnen zu verfahren ist.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit bin ich auf einen Vor-
druck gestossen, der Textbausteine enthielt, die ich mir zu Nutzen machte.
Meine Patientenverfügung enthält nun für jede schwerwiegende Erkrankung
-ob neu auftretender Krebs, Herzinfarkt, Gehirnschlag- die Anweisung, wie
beim Eintreten zu verfahren ist.
Diese Patientenverfügung habe ich, um auf der sicheren Seite zu sein, mit
meinem Hausarzt besprochen. Um diese Verfügung rechtlich nicht angreifbar
zu machen, musste ich einige Formulierungen ändern, dafür steht unter dieser
Verfügung, dass sie mit dem Hausarzt ausführlich besprochen wurde und bei
Vollbesitz der geistigen Sinne verfasst wurde.

Für mich als Betroffener war die Erstellung eine Selbverständlichkeit
Leider musste ich erkennen, dass die Akzeptanz bei meinen Angehörigen
bei Null lag. Sie haben bei mir erwartet, dass ich, egal was noch kommt,
die Zähne zusammen beisse und für sie Qualen erdulden soll, um nur möglichst
lange für sie dazusein. Es war ein harter Weg für mich, ihnen zu verdeutlichen,
dass es um mein Leben geht, und nicht um ihres.
Seither ist nichts mehr so wie es einmal war, denn ich liebe sie ja nicht mehr.
Ich kämpfe jetzt nicht nur gegen den Krebs -erblich bedingt- sondern auch
gegen die Vorurteile einer Patientenverfügung.
Deshalb mein Rat, wer eine PV verfasen will, soll im Vorfeld mit den Angehörigen sprechen -notfalls mit einem prof, Vermittler.

LG Wolfgag
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  #11  
Alt 26.08.2016, 12:55
elli27 elli27 ist offline
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Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Wie ist das mit der betreuungsvollmacht die gibt es auch indem musterbuch was ich bestellt habe und wir haben diese auch ausgefüllt ! Ist diese aber gleich zusetzen wie der betreuer vom amtsgericht der gestellt bzw bestellt wird.das ist ja auch meist wichtig .hat jemand ahnung ?
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  #12  
Alt 26.08.2016, 15:24
hierfalsch hierfalsch ist offline
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Beiträge: 395
Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Das ist so...

Wenn Du nicht selbst entscheiden kannst, muss jemand für Dich handeln und entscheiden. (Hauptfall ist die demente Oma, aber natürlich gibt's auch Koma, starke Medikamente, dringende Entscheidung während OP usw.)
In so einem Fall gibt es zwei Möglichkeiten.

1) Der Betroffene hat vorgesorgt. In diesem Fall existiert eine VOLLMACHT, in der drinsteht, WER das Recht hat alles zu entscheiden und zu handeln. Gesetz und Gericht unterstellen dann, dass derjenige schon alles richtig machen wird und lassen ihm ziemlich freie Hand. Eine Betreuung ist dann meist nicht erforderlich, man hat nicht das Gericht im Haus. Ist also weniger Papierkrieg, weniger Pflicht sich zu rechtfertigen, weniger Lauferei, weniger Kosten. Super, wenn man dem Bevollmächtigten blind vertrauen kann. Sonst sehr gefährlich.

2) Es existiert keine Vollmacht (oder keine die weit genug reicht. Setze ich jemanden fürs Konto ein, hilft das zB beim Arzt nichts...). Dann wird das Gericht einen Betreuer einsetzen. Auch hier wird versucht zu "raten" wer am Besten weiß, was der Betroffene gewollt hätte und Ehepartner oder Kinder eingesetzt... Da derjenige aber NICHT den Segen des Betroffenen hat, sondern nur den des Gerichts, wird er vom Gericht eingesetzt, angeleitet und überwacht. Mit "blind vertrauen" ist dann nichts. Mehr Regeln, mehr Kontrolle, weniger Bewegungsfreiheit (man könnte sagen, ihm wird weniger Vertrauen entgegen gebracht).

Soweit klar?

Okay.

Diese "Betreuungsvollmacht" ist jetzt etwas, in dem man selbst festlegt, WER Betreuer werden soll. (Komisches Zwitterpapier...) Wofür so was Sinn macht? Nun, es KÖNNTE ja sein, dass man doch mal einen Betreuer braucht, obwohl man alles selbst regelt. Gibt verschiedene Gründe.
Sei es, dass die Vollmacht nicht weit genug reicht und ein Bereich fehlt. Sei es, dass der Bevollmächtigte diese Volmacht nicht ausüben kann. Sei es, dass man niemanden kennt, dem man so sehr vertraut, dass er eine Vollmacht haben darf, sonder "nur" so sehr, dass man diese Kontrolle drinlassen will...
Und DANN hat man "wenigstens" den Betreuer, den man will.

Mein Vorschlag: Vorsorgevollmacht. Zusatz: "Für den Fall, dass irgendwann trotz dieser Vollmacht einmal eine Betreuung erforderlich wird, wünsche ich, dass X - ersatzweise Y zum Betreuer bestellt wird."

Alles drin.

Hoffe das war verständlich. Frag gern nach, wenn was unklar ist...
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