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Überhnahme durch KK bei Mistel
Übernahme Mistel und Begleittherapie
Hallo, mein Mann macht seit dem 14.8.02 eine begleitende Misteltherapie zur bisherigen 14tätigen Chemo. Sie bekommt ihm gut. Jetzt haben wir folgendes Problem mit der KK, sie wollen die Rg. über die ambulante Einstellung auf die Mistel und die Begleittherapie ( Selen, Zink, Echinazia...) nicht übernehmen. (400 Euro und alle 6Wochen etwa 140 Euro) Die Mistel an sich bezahlen sie. Nach mündlicher Anfrage werden die o.g. Sachen nicht übernommen. Jetzt wollen wir das Ganze schriftlich einreichen. Hat jemand ähnliches schonmalgemacht und kann mir evt. Formulierungshilfe und auch Argumentationshilfe geben? Danke, Nadine Spieß spiessys@12move.de |
#2
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Überhnahme durch KK bei Mistel
Liebe Nadine,
die Krankenkassen behaupten fast immer unmöglich. Ich lasse mir von meiner Ärztin immer eine Notwendigkeit der Mittel bescheinigen, gehe damit zur Krankenkasse beantrage von mir gewünschtes und nach einigem hin und her, bekomme ich es. Ist zwar eine zeitaufwendige Sache aber klappt ganz gut, jedenfalls bei mir. Liebe Grüße und alle Gute für Euch |
#3
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Überhnahme durch KK bei Mistel
Liebe Nadine,
meine Krankenkasse übernimmt die Mistel - meine Enzyme übernehmen sie auch, aber hierfür muss der Arzt jedesmal eine Begründung einreichen. Die anderen Mittel wie Selen und Vitamine zahle ich auch aus eigener Tasche. Wofür müsst ihr denn 400 € zahlen, dass habe ich nicht verstanden. Versuche doch mal übers Internet zu recherchieren, ob du irgendwo die Medikamente billiger bestellen kannst. Alles Gute für euch und liebe Grüße Susanne |
#4
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Überhnahme durch KK bei Mistel
Ja, werd mich mal auf die Suche im Netz machen nach Möglichkeiten.
Susanne, die 400Euro waren für die Blutuntersuchung (Immunstatus...) und das Gespräch mit dem Chefarzt. Danke erstmal NAdine |
#5
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Überhnahme durch KK bei Mistel
Hallo von 2002 auf 2005,
Habe mir auf Privatrezept Mistellektin für 47 Euro 5 Amp. besorgt. 1. Weiß jemand ob des auch heute noch so funktioniert, das der Hausarzt nur ne Notwendikkeit bescheinigen muß. 2. Geht das heutzutage von seinem Budget ab,wenn er mir des schreibt. 3. Was sollte als Begründung für die Krankenkasse drinn stehn, z.b. Tumormakererhöhung habe ich aber noch im Normalbereich. Habe GdB 60zig% und bin in der sancura Bkk Kennt sich da jemand aus und hat Tip's für mich?????????? Grüße Claudi |
#6
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Überhnahme durch KK bei Mistel
Hallo Claudia40,
Mistelpräperate werden als Bestandteil der anthroposphischen Medizin weiterhin problemlos von der Krankenkasse bezahlt, da brauchst Du kein Privatrezept, zumindest bei mir klappt das problemlos. Gruß Thomas |
#7
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Überhnahme durch KK bei Mistel
Hallo Thomas,
vielen Dank für die Auskunft,hab meine Kasse angerufen und die sagten sie bräuchten eine Notwendigkeitsbescheinigung. Und dann würden sie im Einzelfall entscheiden. Dies hab ich heut meim Hausarzt gesagt,da er zuvor meinte ich solle das Privatrezept doch einfach einreichen. Meine Kasse versuchte schon häufig Leistungen ohne Erfolg auf mich abzuwälzen. Kann es sein das ich ma irgendwo gehört hab das eim die Misteltherapie in den ersten beiden Jahren nach Krebs sogar zustehe. Und haben die Ärzte durch unsren Krebs nun ein erhöhtes oder sogar freies Budget oder nicht. Kennt sich da einer aus. Danke im Voraus,Lieb gegrüßt von Claudi |
#8
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Überhnahme durch KK bei Mistel
Hallo,
bin zur Zeit in der AHB und der Kurarzt empfiehlt mir die Misteltherapie. Ab Dienstag geht es los. Für die Zeit meines Kuraufenthaltes übernimmt die LVA die Kosten. Bereits im November hatte ich einen Antrag bei meiner KK auf Kostenübernahme gestellt und leider eine Ablehnung bekommen, mit der Begründung, dass die Kosten für die Misteltherapie nur bei einer palliativen Situation übernommen werden. Ich werde heute Widerspruch einlegen. Wer hat andere Erfahrungen? Danke und viele Grüße von Gaby |
#9
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Überhnahme durch KK bei Mistel
komisch, ich mußte noch nie einen Antrag stellen um Mistel zu erhalten und spritze mir das schon fast 8 Jahre. Auch in der Gesundheitsreform wurde geklärt, das Mistel als Heilmittel der anthroposophischen Medizin weiter bezahlt wird. Ich bin bei der DAK versichert, habe aber auch von anderen Patienten in unserer Krebsgruppe noch nie gehört dass dies nicht mehr bezahlt wird. Eine "palliative" Situation könnte allerdings sein, da mein Krebs momentan noch unheilbar ist...
Gruß Thomas |
#10
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Überhnahme durch KK bei Mistel
Hallo Gaby,
ich spritze auch Mistel, habe keine metastasen und auch keinen Lymphknotenbefall und kriege es trotzdem von meiner KK bezahlt. Ich bin bei der BKK für Heilberufe. Bevor mein Arzt mir die Mistel verschrieben hat, habe ich bei meiner KK nachgefragt und die meinten, dass sie es bezahlen, wenn es der Arzt für nötig hält! Liebe Grüsse von Jeany |
#11
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Überhnahme durch KK bei Mistel
Die anthroposophischen Mistelpräparate werden bezahlt, denn sie gehören zur anthroposophischen Standardtherapie. Bei den anderen Mistelpräparaten kann es schon mal Schwierigkeiten geben. Die Technikerkrankenkasse zahlt übrigens problemlos.
Gruß Dorothee |
#12
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Überhnahme durch KK bei Mistel
Hallo alle Miteinander,
danke für eure Nachrichten. Durfte aus der REHA übers Wochenende nach Hause und habe eure Nachrichten gelesen.Inzwischen hat meine KK reagiert und fordert einen Notwendigkeitsnachweis vom Arzt. Ich werde mich auch noch bei der biologischen Krebsabwehr erkundigen. Euch allen wünsche ich eine schöne Zeit. Liebe Grüße von Gaby |
#13
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Überhnahme durch KK bei Mistel
Hallo zusammen,
Mistel gehört zu den verschreibungsfähigen Medikamenten. Es gibt eine Vereinbarung zwischen Politik und Krankenkassen, daß bei Verordnung durch den Arzt Mistelpräparate von den KKn ohne besondere Notwendigkeitsbescheinigung zu bezahlen sind. Das gilt auch ohne vorherige Rückfrage. Rezept reicht. Lieben Gruß Wolfgang Es gibt hier noch andere Threads, in denen dieses Thema bereits ausführlich besprochen wurde. Dort findet man auch einen Link auf eine amtliche Seite. Weiß im Moment nur nicht den genauen Titel. |
#14
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Überhnahme durch KK bei Mistel
Ärzte Zeitung, 29.03.2005
Kasse muß verordnete Mistel-Präparate auch bei Brustkrebs zahlen Sozialgericht Düsseldorf widerspricht Bundesausschuß DÜSSELDORF (iss). Ärzte dürfen bei der Behandlung von Krebspatienten nicht verschreibungspflichtige anthroposophische Mistelpräparate auch außerhalb der palliativen Therapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Das hat jetzt das Sozialgericht Düsseldorf (SG) entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über Berufung hat die Barmer noch nicht entschieden. Eine Patientin mit einem Mammakarzinom hatte die Barmer Ersatzkasse auf Übernahme der Kosten für ein Mistel-Präparat verklagt. Der behandelnde Onkologe hatte ihr das Mittel von Beginn der Behandlung an verschrieben - zunächst auf Kassenrezept, dann auf Privatrezept: Nach Inkrafttreten des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes und der Arzneimittelrichtlinien vom März 2004 (AMR) hatte die KV Westfalen-Lippe (KVWL) ihre Mitglieder darüber informiert, daß Mistel-Präparate bei malignen Tumoren nur in der palliativen Therapie auf Kassenrezept verordnet werden können. Dies hatte der Gemeinsame Bundesausschuß in der sogenannten Ausnahmeliste festgelegt. Dort sind die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel - zusammen mit Indikationsgebieten - aufgeführt, die der Arzt noch auf Kassenrezept verordnen kann. Die der Patientin entstandenen Kosten von 183,70 Euro wollte die Barmer daher nicht bezahlen. Die AMR beschränkten die Verordnung solcher Präparate zu Lasten der GKV auf die palliative Therapie, argumentierte die Kasse. Das sahen die Richter anders. Nach ihrer Einschätzung sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in die AMR aufzunehmen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt werden: Die Erkrankung muß schwerwiegend sein und das verordnete Arzneimittel muß dem Therapiestandard entsprechen. Beides sei im vorliegenden Fall gegeben. Das Gericht verwies auf eine Stellungnahme der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland, nach der die adjuvante Mistel-Therapie mit einem standardisierten Gesamtextrakt zur anthroposophischen Standardtherapie bei Brustkrebs gehört. "Entgegen dem Standpunkt des Gemeinsamen Bundesausschusses führt eine Einschränkung des Anwendungsgebietes eines anthroposophischen Arzneimittels auf das eingeschränkte Zulassungsgebiet der schulmedizinischen Mistel-Präparate zu einer zulassungswidersprechenden Einschränkung des anthroposophischen Anwendungsgebietes", heißt es in dem Urteil. Die Barmer hat noch nicht entschieden, ob sie Berufung einlegen wird. Der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland sieht in dem Urteil eine Bestätigung seiner Position. Anthroposophische Mistelpräparate könnten bei Krebs uneingeschränkt auf Kassenrezept verordnet werden, heißt es. Die KVWL empfiehlt Ärzten weiter einen differenzierten Umgang mit den Verordnungen. Die unterschiedlichen Interpretationen der AMR blieben auch nach der Entscheidung des Sozialgerichts bestehen, sagt Dr. Mathias Flume, Leiter der Abteilung Verordnungsmanagement der KVWL. "Eine regreßsichere Verordnung von Mistel-Präparaten ist in der palliativen Therapie möglich, in den anderen Fällen trägt der Arzt nach wie vor ein Restrisiko", so Flume. Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf, Az.: S 8 KR 321/04. |
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