#1
|
|||
|
|||
Patientenverfügung
Ich brüte gerade über meiner Patientenverfügung.
Ich hab zwar nicht vor so schnell zu sterben, aber ich möchte meinen Willen auf sterbens- und leidensverlängernde Maßnahmen zu verzichten festlegen. Hat jemand darin Erfahrung über das Prozedere dazu. Habe schon einige Infos übers Netz geholt, wäre aber für praktische Tipps dankbar. Liebe Grüße Ingrid |
#2
|
|||
|
|||
Patientenverfügung
Hallo Ingrid,
unter: http://www.ratgeber-krankheit-behind...Testament1.htm findest Du nützliche tipps und einen vordruck für ein Patiententestament, welches rechtlich korrekt ist. Du solltest die Verfügung unbedingt bei einer Person deines Vertrauens hinterlegen, bei der du sicher gehen kannst, das sie 1. erfährt, wenn Du in solch einer Situation bist, das es zum Tragen kommt. 2. Bereit ist, im Ernstfall Deine entscheidung auch zu akzeptieren und nicht aus falsch verstandener Liebe, es nicht abzugeben. Da Dein Selbstbestimmungsrecht gesetzlich verbrieft ist, müssen Ärzte im Fall, das Du selbst nicht mehr einwilligungsfähig bist, entsprechend dieser Verfügung handeln, jedoch dürfen sie keinerlei aktive Sterbehilfe leisten. Liebe Grüße Marlies |
#3
|
|||
|
|||
Patientenverfügung
Hallo Ingrid ,
du kannst Dir über das Internet einen Vordruck ausdrucken den Du dann nur noch ausfüllen mußt. Liebe Grüße Tanja |
#4
|
|||
|
|||
Patientenverfügung
Hallo Ingrid,
es gibt hefte, mit Textbausteinen, die Du je nach eigenem Bedarf nehmen kannst und zu DEINER Patientenverfügung zusammenstellen kannst. Hab ich auch so gemacht. Hier die Titel und Herausgeber Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht. Eine Handreichung für Ärzte und Pflegende Herausgeber: Akademie für Ethik in der Medizin e.V. Humboldallee 36, 37073 Göttingen Tel: 0551 39 96 80 Fax: 0551 39 39 96 Kostete 1998 DM 5 Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung Mit Bausteinen als Formulierungshilfe für Vorsorgeregelungen Fachhochschukverlag Frankfurt ISBN 3-923098-69-3 Bestellung per Fax oder e-mail mit dem Stichwort "Vorsorgebroschüre" an Fachhochschulverlag , Vertrieb Kleiststraße 31 60318 Frankfurt am Main Tel: 069 15 33 28 20 Fax: 069 15 33 28 40 e-mail: fhverlag@verlag.fh-frankfurt.de Ich hoffe, daß ich Dir und auch anderen hiermit geholfen habe. Die letztgenannte Broschüre hat mir sehr bei meiner Vollmacht geholfen. Ich habe sogar verstanden, was ich dort abgeschrieben habe. Ich möchte Dich ermutigen Deine Vollmacht zu erstellen und hoffe aber sehr, daß diese für Dich nie notwendig sein wird. Nach der Erstellung meiner Vollmacht konnte ich mich beruhigter in die Hände der Ärzte begeben. Es war und ist ja alles geregelt. Ich hoffe, daß ich sie nie benötige. Die Vollmacht MUSS EIGENHÄNDIG geschrieben sein, mit Datum und Unterschrift, wie ein Testament. Oder aber von einem Notar beglaubigt sein; denn sonst ist sie ohne Wirkung. Vordrucke aus dem Internet sind gut und schön, aber eine Unterschrift allein reicht hier nicht! Gut ist es auch, die einzelnen Punkte mit einem Arzt zu besprechen. Es grüßt Dich liebe Ingrid Wolfgang46 |
#5
|
|||
|
|||
Patientenverfügung
Hallo an alle,
ich danke für die Tipps. Liebe Grüße Ingrid |
#6
|
|||
|
|||
Patientenverfügung
Hallo Wolfgang,
die Patientenverfügung muss nicht eigenhändig geschreiben sein. Sie muss lediglich eigenhändig unterschrieben sein mit Datum. Es gibt keine weiteren "Formvorschriften" dafür. Theoretisch könnte man sie sogar "mündlich" machen, was natürlich nicht sehr sinnvoll ist! Gruss Bluebird |
#7
|
|||
|
|||
Patientenverfügung
Hallo allerseits,
habe mich durch viele Informationen durchgearbeitet und ich bin fertig damit. Die Patientenverfügung muss nicht von Hand geschrieben sein. Aber je genauer alle Punkte beschrieben sind desto besser. BB, dein Tipp mit der Vorsorgevollmacht war super. Danke. Liebe Grüße Ingrid |
#8
|
|||
|
|||
Patientenverfügung
Hallo Ingrid,
die vorsorgevollmacht ist grundsätzlich eine gute Sache. Allerdings wird im Falle das sie zum einsatz kommt niemand überprüfen, was Dein vollmachtnehmer mit dir anstellt. Und das kann unter Umständen nicht so gut sein. Eine Alternative wäre eine Betreuungsverfügung. Du bestimmst darin wer bei Notwendigkeit zu Deinem gesetzlichen Betreuer bestimmt wird. Betreuer werden vom Gericht überwacht, müssen Rechnungslegung machen und Einwilligungen die der Betreuer gibt, werden ebenfalls überwacht durch das Gericht. Außerdem erhalten Betreuer eine Aufwandsentschädigung von 325 Euro pro Jahr vom Staat. Ein Betreuer muß sich verpflichtend an deine Patientenverfügung halten, einen Vollmachtnehmer fragt niemand danach. Liebe Grüße Marlies |
#9
|
|||
|
|||
Patientenverfügung
Wenn man jemanden hat, dem man vollständig vertrauen kann, und der bereit ist, sich im Bedarfsfall um Deine Angelegenheiten zu kümmern, dürfte eine Vollmacht vorzuziehen sein.
Damit wird das mit der Betreuerbestellung verbundene gerichtliche Verfahren vermieden. Andererseits steht der Bevollmächtigte –anders als der Betreuer- nicht unter der Kontrolle des Vormundschaftsgerichts. Wenn allerdings dem Vormundschaftsgericht ein entsprechender Anlass bekannt wird, kann es auch für den Bevollmächtigten eine Kontrollperson (=Vollmachtsbetreuer) bestellen, der den Bevollmächtigten dann überwacht. Gruss Bluebird |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Nicht nichts ohne dich, aber nicht dasselbe....... | Forum für Hinterbliebene | 917 | 19.04.2015 20:34 | |
Patientenverfügung | Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.) | 16 | 02.05.2008 10:45 | |
Patientenverfügung etc. | Alexander Markus | Forum für Angehörige | 2 | 28.06.2005 20:09 |
Bauchspeicheldrüsenkrebs Endstadium | Forum für Angehörige | 92 | 09.12.2004 19:42 |