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AW: Wann Verlängerung EU-Rente
Hallo abertausendweit,
also es liegt erst mal an der Person des Gutachters und dessen Wohlwollen und dessen Entscheidung. Bei mir z. B. "Die Patientin erscheint nicht vor- gealtert", welch eine Feststellung. Es geben auch die Reha-Doktoren eine Begutachtung und Feststellung ab, ob die dann von der DRV akzeptiert und beachtet werden ist fraglich. Also wenn schon fest steht, dass Deine Mutter nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann und die erneute Reha dies auch wieder feststellt, dann denke ich nicht, dass es da mit der EU-Rente Probleme gibt. Aber bei der DRV muss man auf alles gefasst sein. Einfach probieren und nicht locker lassen. Gruss Altmann |
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