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#1
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Hallo Mariahelga,
das ist natürlich unglaublich,dass dieser Vorgang zur Amputation führte. Aber: wir wissen ja nichts über die bildgebenden Befunde,also warum entschieden wurde,eine PE zu machen etc.-somit können wir Dir auch keine Auskünfte geben,ob das nun richtig oder falsch oder gar gesetzlich falsch war. Die Begriffe,die Du verwendest,PE und TE,mit denen wird hier kaum jemand was anfangen können. PE ist meiner Meinung nach ein Biopsat?Und TE habe ich noch nie gehört... Bitte die Begriffe ausschreiben bzw.erklären,ebenso wie die Hintergründe Deiner Frage.Das sind einfach zu wenig Infos. Liebe Grüße,Jule |
#2
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Meine Vermutung, vielleicht kannst du das bestätigen:
PE= Probeexzision TE= Tumorexzision Wenn wir helfen sollen, müsstest du wirklich genauer die gemachten (Vor-)Untersuchungen und Befund(e) darlegen. |
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