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#1
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo,
ja ich bin in dem anderen Forum nicht angemeldet, deshalb hier. Ja ist doch ganz klar, einfach den Weg des Antrages hinsichtlich EM-Rente bei der DRV. Wenn alles klar ist mit den Befunden ob Hausarzt oder sonstige oder eventuell noch Gutachter, gibt die EM-Rente. Von einer Abfindung habe ich noch nichts gehört, oder nennst Du das nur so. Gruss Altmann |
#2
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo zusammen,
es gibt eine Rentenabfindung. Jetzt das ABER: Nur bei Witwen-/Witwerrenten bei der ersten Wiederheirat des Berechtigten. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/107.html Wegen dem Beginn von zB befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/101.html Und wegen der Befristung der Renten: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/102.html. Sie wird auf drei Jahre befristet, kann aber verlängert werden. Valalta, leider gibt es keine Auszahlung von erworbenen Rentenanwartschaften an den Einzahlenden. Würde letztendlich auch den Wegfall der Versorgung des Angehörigen nach sich ziehen, so hart es sich auch liest. Es bleibt Euch nur der Antrag auf verminderte Erwerbsunfähigkeit. Euch alles Gute.
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