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AW: Ärger mit der Arbeitsagentur
Liebe DiMO71!
Bitte lasse Dich professionell beraten,entweder beim VDK oder dem Sozialverband Deutschlands oder auch bei einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Sozialrecht). Die Beratung beim Anwalt kostet Geld, wenn man rechtsschutzversichert ist, sollte man fragen, ob die Versicherung die Kosten übernimmt. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Beratungshilfegutschein zu erhalten, dies ist allerdings an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Beim VDK oder dem Sozialverband Deutschlands muss man Mitglied sein, der Beitrag ist erschwinglich. Die beiden Verbände haben Dienststellen in vielen deutschen Städten. Du bist in eine ziemlich verfahrene Situation hereingeraten.Es ist wichtig, die nächsten Schritte genau zu planen und das richtige zu tun. Auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit war eine ausführliche Arbeitshilfe zum Nahtlosigkeitsgeld zu finden, hier ist die entsprechende URL:http://www.arbeitsagentur.de/zentral...a-alg-p125.pdf Dies ist ziemlich viel amtsdeutsch. Hier findest Du dien Webseite des Sozialverband Deutschlands:http://www.sovd.de/verbandsebenen_la...ml?&no_cache=1 VDK: http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1...Luk7MRN9xHhCMc Du hast einen Rentenantrag gestellt, dieser ist abgelehnt worden. Mit dem Widerspruch gegen die Ablehnung bleibt das Rentenverfahren bestehen. Deshalb hast Du zur Zeit keinen Anspruch auf das Nahtlosigkeitsverfahren nach §125 SGB III. Eine Möglichkeit z.B. wäre bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder auch auf Teilhabe am Arbeitsleben (verkürzt geschrieben) zu stellen. Deswegen hatte ich geschrieben, dass Du Dich ausführlich beraten lassen sollst. Wie Barbara schon erwähnte, ist es ratsam, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, denn dieser bringt einige Vorteile. Die Arbeitsagentur kann schwerbehinderte Arbeitnehmer anders fördern. Außerdem hast Du bei Deinem bisherigen Arbeitgeber einen verbesserten Kündigungsschutz. Ich denke, es ist wichtig, dass Dein Arbeitsplatz erhalten bleibt. Ich hoffe, dass ich Dir mit meinen Zeilen ein Stück weiterhelfen konnte! Tschüß! Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (06.10.2011 um 00:14 Uhr) |
#2
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AW: Ärger mit der Arbeitsagentur
Ja, kenne ich von einer Bekannten
Rentenantrag abgelehnt, Nahtlosigkeit auch... trotz Widerspruch gegen die Ablehnung. Mir wurde gesagt, dass die Ablehnung ausschlaggebend sei... nicht der Widerspruch. Im Bescheid war sogar der entsprechende § aufgeführt. Da aber eh Anspruch auf ALG I bestand, hat meine Bekannte nichts weiter unternommen. Der Widerspruch ging durch; die Rente wurde weiterbewilligt. Das ALG I wurde mit der Nachzahlung verrechnet. Richtig schlimm wird es nur dann, wenn das Arbeitsamt sofort Vermittlungsangebote hat. Denn dann müsste man sich tatsächlich bewerben, trotz Renten-Widerspruch. Vorsicht auch, wenn ein Arbeitsamts-Gutachter vom Sachbearbeiter eingeschaltet wird! Im schlimmsten Fall schreibt er, dass man nicht mehr arbeiten kann und dann wird das ALG I gestrichen! Endstation: Hartz IV... trotz Anspruch auf ALG I ! Wegen der Komplexität rate ich immer zu rechtlichem Beistand. Egal ob Anwalt für Sozialrecht oder einem sozialen Verband wie dem VdK. Nur nicht alleine durchwurschteln, das kann in die Hose gehen; trotz schwerer Erkrankung. Leider! Liebe Grüße Norma Diagnose Brustkrebs Nov. 2001 Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann |
#3
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AW: Ärger mit der Arbeitsagentur
Hallo Norma,
ja hast Du wirklich Recht, aber wie mans macht, sagt man hinterher meist, habe ich doch falsch gemacht. Aber Du denkst in die richtige Richtung. Das mit dem Amtsarzt vom AA ist auch angezeigt um einen Arbeitslosen sogar mit ALG I loszuwerden und dazu sind die Sachbearbeiter ja angehalten. Für eine schöne Statistik auf Kosten der Menschen. Gruss Altmann |
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arbeitsagentur §125 |
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