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#1
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AW: Rentenbescheid
hllo ihr lieben!
habe meine rente bewilligt bekommen, aber keine zahlung rückwirkend sondern 7 monate nach antragstellung die erste zahlung und das nur für 17 monate was soll das? die können doch die 17 monate ab antragstellung zahlen. wovon soll mann (in mein fall ab 1.12.2012 und zahlun immer am monatsende rückwirhend) bis da leben? hat jemand die gleiche erfahrung? kann man da gegen was machen? hat jemand bei dek RV nachgefragt warum das so ist? gruß korina |
#2
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AW: Rentenbescheid
Ein typischer Fall für einen Sozialverband.
Also nix wie hin! Allerdings... das mit den 7 Monaten ist leider richtig (bei mir gewesen). Da ich aber eh im Krankenstand war und das Krankengeld weiter lief, waren diese Monate nicht existenzbedrohend. Die 7 Monate nach Antragstellung waren bereits verstrichen. Rente für 17 Monate finde ich ungewöhnlich. Bisher gab es in meinem Umfeld immer nur ein oder mehr Jahre. Lass dir das alles mal ganz genau bei einem Sozialverband erklären! Für den eventuellen Widerspruch hat man meines Wissens 4 Wochen Zeit. Alles Gute! |
#3
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AW: Rentenbescheid
Hi
ja lege Widerspruch ein "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom.... Begründung folgt" Dann hast du die Frist (4 Wochen) gewahrt und hast Zeit den Widerspruch zu begründen.
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Liebe Grüße Barbara |
#4
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AW: Rentenbescheid
Hallo zusammen,
mit einem der Sozialverbände habe ich keine guten Erfahrungen gemacht. Leider. Inspiriert von Euren Lobpreisungen bin auch ich dort vorstellig geworden. Mir wurde gesagt, dass - in meinem Fall - das Versorgungsamt IMMER zu Gunsten der Betroffenen entscheidet. Ah..ja... Aber egal, das ist ein anderes Thema. Hallo Korina, § 101 SGB VI Beginn und Änderung in Sonderfällen (1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet aus http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0610100 Hier hat wohl der Sachbearbeiter das Antragsdatum genommen? Und nicht die Erstdiagnose. Die laut Deinem Erstposting irgendwann im Februar 2012 war. Das Datum müsste der Rechenbeginn für die Frist darstellen. § 102 SGB VI (2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann wiederholt werden. Aus dem Paragraphen kannst Du ersehen, dass es dem Sachbearbeiter vorbehalten bleibt die Dauer der Rente festzusetzen. Interessanterweise ergibt die Summe der sieben Monate und der 17 Monate die Summe von zwei Jahren. Ob da ein Denkfehler vorlag? Oder ist das nur ein Zufall? Denn viele haben zwei Jahre befristet die Rente bewilligt bekommen. Die Frage, ob jemand den Hörer in die Hand genommen hat und bei der DRV nachgefragt hat, ist müßig. Jeder Sachverhalt und jeder Sachbearbeiter ist anders. Ruf doch einfach mal an. Du kennst Deine Daten am Besten. Einspruch kannst Du danach immer noch einlegen. Eventuell sogar mit noch mehr Möglichkeiten der Argumentation, da sich diese im Telefonat herauskristallisiert haben.
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#5
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AW: Rentenbescheid
Liebe Korina,
Zitat:
Zwei Jahre nach der Erstdiagnose findet eine Überprüfung statt, ob die Rente weitergezahlt wird, dies ist eine zur Zeit übliche Praxis. Es darf nur eine Sozialleistung bezogen werden , deshalb gibt es entweder Krankengeld oder Rente. Liebe Korina, hast Du einen Schwerbehindertenausweis? Alles Gute, Elisabethh. |
#6
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AW: Rentenbescheid
Hallo Ihr lieben!
Konnte mich vorher nicht melden, danke für die vielen Antworten, ich habe 80% ohne Buchstabe bekommen. Also ich habe zum ersten Bescheid Einspruch eingelegt dieser wurde abgewiesen, mir wurde mit der Abweisung mitgeteilt das ich jetzt nur über das Landesgericht einspruch legen könnte, ich habe mich dadurch nicht einschüchtern lassen und bin mit dem ganzen zu meinen Anwalt gegangen jetzt ist abzuwarten. Grüße korina |
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