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#1
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AW: Infos Wittwenrente
Vielleicht sollte man bei solchen Überlegungen (Witwen/Witwer-Rente) auch noch anmerken, dass es das sogenannte "Sterbevierteljahr" immer noch gibt.
Soll heißen: Auf Antrag(!) wird die bezogene Rente der/des Verstorbenen an den Ehegatten in VOLLER HÖHE weiter gezahlt. Erst danach erfolgt die Neuberechnung. LG Norma Geändert von Norma (18.09.2012 um 03:21 Uhr) |
#2
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AW: Infos Wittwenrente
@Norma: diese Information ist leider nicht korrekt.
Das "Sterbevierteljahr" ist nichts anderes, als die Zahlung der Versichertenrente in voller Höhe für die ersten 3 Monate nach dem Tod des Versicherten. Dieses muss nicht gesondert beantragt werden, wird automatisch berechnet. Man kann es bei der Todesmeldung beim Renten Service der Deutschen Post (sofern der Verstorbene Rente bezog) beantragen, muss man aber nicht. Tut man es nicht, wird es vom Rententräger mit Bescheiderteilung augezahlt. @Jaecky: Ich kann deinen Frust verstehen, allerdings reden wir von einer Unterhalts-Ersatzleistung, die nur dann gezahlt wird, wenn der Hinterbliebene sich nicht zu einem gewissen Grad selbst versorgen kann. Wenn die Witwe auch allein "überlebensfähig" ist, zahlt die Versicherung nicht, so sind die Regeln und genau so kann eine Versicherung auch nur funktionieren. Es tut mir leid. LG Ich Geändert von 22.04.2005 (18.09.2012 um 07:34 Uhr) |
#3
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AW: Infos Wittwenrente
Hi
die große Wittwenrenteheißt nicht unbedingt dass die Summe hoch ist, auch wenn es auf den ersten Blick zu aussieht. mein Onkel (pensionierter beamter Lehrer) war mit einer Lehrerin verheiratet. Als sie an Krebs starb bekam er vom Amt ein Schreiben "Ihre große Wittwenrente" in Höhe von 5€ monatlich... Die Höhe der kleinen und großen Wittwenrente hängt vom eigenen Einkommen ab (wurde ja schon geschrieben) Hier halt ein beispiel dass auch die große Witwenrente klein sein kann. Hungern tut mein Onkel nicht
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Liebe Grüße Barbara |
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