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#1
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AW: Ärztefehler Haftung
Hallo,
das wird ein schwieriges Unterfangen. Du bist in der Beweispflicht und das wird ein Kampf, den Du eher verlierst als gewinnst. Ich hatte auch von der Ärztekammer die Auskunft bekommen: Die Ärzte handeln nach ihrer ärztlichen Kunst. Dieser Satz sagt doch schon alles. Wenn es Dir irgendeinen Vorteil und wenn es nur emotionale Befriedigung bringen soll, dann versuch es. Es kostet nur Nerven und Geld. Gruss Altmann |
#2
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AW: Ärztefehler Haftung
Hallo Merschmann,
ob es sich lohnt, wie Altmann auch schon schrieb, weiß auch ich nicht. Aber das Sozialgericht ist zumindest in der ersten Instanz Kostenfrei, Du zahlst im Falle der Niederlage nur den eigenen Anwalt. Ich würde hier den Rat der BG einholen. Könnte sogar sein, dass Du von dort Unterstützung erhältst. Alles Gute Wolfgang
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
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ärztefehler haftung |
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