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#1
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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Hallo Det...
du kannst aber auch zu deinem zuständigen Sozialamt gehen und Leistungen nach SGB XII beantragen, die schicken dich dann erstmal zu einem Gutachter, treten auch mit dem Rententräger in Verbindung, vielleicht beschleunigt das das ganze ja. SGBXII kann im übrigen auch mit einspringen, wenn deine EU-Rente zu gering ist, auch wenn du z.b. einen Partner hast, der arbeiten geht - kommt dann halt auf den Verdienst an viel Glück
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GlG Rika mein Mann: Hautkrebs pT3aN1aM1c Klinisches Stadium IV, CL 4 *16.09.1963 - 26.1.13 Nicht die Zeit heilt unsere Wunden, wir gewöhnen uns nur an den Schmerz Geändert von wildcat2505 (13.10.2012 um 21:54 Uhr) Grund: vertippt |
#2
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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Es gibt KEIN Gesetz, wonach über einen Rentenantrag innerhalb einer bestimmten Frist entschieden werden muss !!
Zinsen werden gezahlt, wenn die fällige Rentennachzahlung später als 6 Monate nach Antragstellung ausgezahlt wird. Das impliziert jedoch keine Pflicht zur Bescheidung innerhalb von 6 Monaten. Eine derartige Frist ist an keiner Stelle dem entsprechenden Gesetzbuch zu entnehmen. Und nocheinmal: Eine Untätigkeitsklage ist nur Erfolg versprechend, wenn die Behörde tatsächlich untätig ist. Dauern die Ermittlungen einfach nur lange, bedeutet eine solche Klage nur Mehraufwand für beide Seiten. Ich würde zuerst mit der DRV sprechen, denn darum geht es doch, du willst wissen wie lange die Bearbeitung noch ungefähr dauert. Erst wenn du Bescheid weißt, kannst du bei der AA vorstellig werden. Ruf doch einfach dort an: 030-865-0 (Versicherungsnummer parat halten). Ein kleiner Anruf könnte das Problem ganz einfach lösen. LG Ich Geändert von 22.04.2005 (14.10.2012 um 17:13 Uhr) |
#3
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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Hallo
im SGB steht, dass man bei einem Erstantrag frühestens nach 6 Monaten eine Untätigkeitskalge erhben kann, bei einem Widerspruch nach 3 Monaten. Das sowas im SGB steht hat seinen Sinn, ich selbst habe es erlebt, dass eine Behörde im Widerspruch erst tätig geworden ist, nachdem ich ihr mitgeteilt hatte, dass ich eine Untätigkeitsklage erwäge. Eine Untätigkeitsklage kann mehr oder weniger formlos erfolgen. @ Det rufe bei der DRV an und frage den Sachstand nach. Sollte dann nach der 6 Monatsfrist, nichts passieren (deine Ärzte werden nicht gefragt oder du bekommst keine Einladung zun Gutachter etc. habe keine Angst einer Untätigkeitsklage
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Liebe Grüße Barbara |
#4
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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Aus der Möglichkeit Untätigkeitsklage zu erheben die Pflicht einer Behörde zur Bescheidung innerhalb von 6 Monaten abzuleiten halte ich für eine Fehlinformation.
Eine Untätigkeitsklage ist nur in einem winzigen Bruchteil der Fälle angezeigt und auch deshalb nicht besonders hilfreich, weil es nur zusätzlich und zumeist unnötig die Sozialgerichte verstopft. Ich halte es auch für falsch, die Mitglieder hier dazu anzuhalten, eine Klage einzureichen, nur weil kein Arzt oder Gutachter beauftragt wird. Zitat:
Entschuldige, aber bevor sofort geschossen wird, sollte man vielleicht einfach erst einmal bei der Rentenversicherung nachfragen ! LG Ich |
#5
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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Hallo zusammen
Habe eine frage Wo bekomme ich den Antrag auf verlängerung der Erwerbsminderungsrente online her???? Vielen Dank im Vorraus Gruß Gabi |
#6
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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
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Liebe Grüße Barbara |
#7
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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Hallo Gabriellla,
normalerweise schickt Dir Deine Rentenversicherung einen entsprechenden Antrag rechtzeitig zu. Schönen Abend und lieben Grüß Billa |
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