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AW: Verdacht nach Mammographie
Noch mal kurz zum thema wunschklinik: dazu muss man kein bisschen streiten, sondern einfach nur beantragen (gleich beim ersten Antrag)
Das ist ein gesetzlich (im SGB) fest geschriebenes Wahlrecht (einfach mal googeln) - nur leider wissen das nicht alle Betroffenen. Alles gute für die OP! |
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