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AW: Finanzielle Einbußen bei stufenweiser beruflicher Wiedereingliederung
Hallo,
ich würde der Vollständigkeithalber noch gerne ergänzen dass es anscheinend auch bei der privaten Berufunfähigkeitsversicherung Unterschiede gibt. Meine BU zahlt wenn ich zu mindestens 50% berufsunfähig bin. Meine Wiedereingliederung lief nur 4 Wochen, die ersten 2 Wochen war meine Arbeitszeit 3 Std/Tag (und damit weniger als 50% der Vollzeit), die zweiten 2 Wochen war meine Arbeitszeit 5 Std/Tag (und damit größer als 50% der Vollzeit). Meine BU war informiert (habe wöchentlich darauf hingewiesen ) Sie hat mir aber für die kompletten 4 Wochen die Rente gezahlt Grüße Sandra |
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