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AW: EU-Berentung vorzeitig beenden
Ich bin baff. Hat denn echt keiner eine Ahnung?
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AW: EU-Berentung vorzeitig beenden
Lieber snace,
es ist sehr schwer für uns, deine Fragen zu beantworten. Denn meistens möchten User in Rente gehen, da sie auf Grund der Erkrankung, der Behandlungen usw. nicht mehr so leistungsfähig sind, dass sie wieder ins Erwerbsleben zurückkehren können. Du möchtest nun den umgekehrten Weg wählen. Mein Rat an dich wäre, gehe einmal zu einem Fachanwalt für Sozialrecht oder auch einer unabhängigen Beratungsstelle (z.B. Unabhängige Patientenberatung), besprich dort in Ruhe alle Fragen. Ich denke, es sind nicht nur die rechtlichen Belange, die wichtig sind, denn deine Rente wurde ja bis zum Jahr 2016 bewilligt. Ehe dies geschehen ist, hat man sich Informationen bei deinen bisherigen behandelnden Ärzten eingeholt. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, langsam wieder in Beruf einzusteigen? Jeder EU-Rentner hat das Recht, einen bestimmten Betrag zu seiner Rente hinzu zu verdienen,ohne das die Bezüge gekürzt werden. Die Unabhängige Patientenberatung hat eine eigene Webseite, sowie Beratungsstellen in vielen deutschen Städten, bitte gib den Begriff einmal in eine Suchmaschine ein. Das du schwer erkrankt gewesen bist, ist sicherlich bei deinem Arbeitgeber bekannt.Es gibt verschiedene Möglichkeiten, deine Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu unterstützen, man kann z.B. einen Lohnkostenzuschuss bei der DRV beantragen oder Maßnahmen finanzieren lassen, wenn ein Arbeitsplatz entsprechend angepaßt werden muss. Weitere Hilfen sind über den Integrationsfachdienst möglich. Für die weiteren Schritte wünsche ich dir viel Kraft, den Segen Gottes und alles Gute. Tschüß, Elisabethh. |
#3
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AW: EU-Berentung vorzeitig beenden
Ich bin in einer ähnlichen Situation und mir wurde von einem Sozialberater bei der Reha folgendes vorgeschlagen:
In Absprache mit dem AG kann man aus der Rente bis zu 450 Euro hinzuverdienen. Allerdings bräuchte man wohl ein ärztliches Gutachten, dass man wieder bedingt arbeitsfähig wäre, auch für den AG, der sich so absichern kann, für ihn sind ja erst man die Fristen in dem Bescheid und 100% Erwerbsunfähigkeit bindend. Wichtig wäre wohl, dass in dem Gutachten vermerkt ist, dass man den Status 100% der Erwerbsunfähigkeit nicht verliert. Kommt man mit seinem Verdienst über die 450 Euro, so wird natürlich die Rente gekürzt. Klappt das ganze nicht, so fällt man wieder zurück in die Rente, quasi wie eine Hängematte, so hat mir das der Sozialberater erklärt. Dafür ist wohl wichtig, dass der Status nicht angetastet wird und man automatisch wieder zurück in die Rente fällt. Das Ganze ähnlich geplant wie bei einem Hamburger Modell zur Wiedereingliederung. Man fängt stundenweise etwa auf 450 Euro Basis an und kann anschließend aufstocken (Rente wird entsprechend gekürzt). Das Ganze dann wenn möglich bis zur vollen Erwerbsfähigkeit und ohne Rente. Soweit zur Theorie. Ob und wie es in der Praxis klappt kann ich dir nicht sagen, meine Pläne haben sich leider erst mal wieder verschoben und an Arbeiten ist mom nicht zu denken. |
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