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  #1  
Alt 10.06.2014, 19:24
Petra-Birgit Petra-Birgit ist offline
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Registriert seit: 31.08.2013
Beiträge: 36
Standard AW: Beerdigungskosten - Bestattungsgebühr

Nochmals herzlichen Dank für Eure rasche (gedankliche) Unterstützung.

Es hat sich alles geklärt - man zahlt tatsächlich nur an das Bestattungsunternehmen. Die weiteren Kosten hätte das Bestattungsunternehmen an die Stadt überweisen müssen.

Liebe Gedanken und Grüße an Euch und an alle, die um ihre Lieben bangen.
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  #2  
Alt 11.06.2014, 06:40
schnaddi schnaddi ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 298
Standard AW: Beerdigungskosten - Bestattungsgebühr

Hallihallo,

gut, dass es sich geklärt hat. Bei uns stand die Friedhofsgebühr mit in den Bestattungskosten. Aber nun bin ich vorgewarnt, wenns denn soweit ist, muss ich keinen Schreck kriegen, wenn vom Friedhof nochmal irgendwas kommt.


Aber das war ein erstaunlich günstiger Posten. Also wir haben ja schon ein Grab von meiner Oma, das haben wir seit 2002 also 12 Jahre. Und die Verlängerung um wieder 20 Jahre kostet 600 nochwas......also da war ich sogar erstaunt, hätte gedacht, die wollen da mehr Geld.

Frage mich aber wer dafür aufkommt, wenns hart auf hart kommt. Ich geh mal davon aus, dass Euer Bestattungsunternehmen seriös ist und das nur untergegangen ist, was auch nicht sein sollte. Aber es gibt bestimmt schwarze Schafe die prellen dann den Friedhof um die Gebühr. Wer steht da in der Pflicht, wir als "Kunden" oder das Bestattungsunternehmen? Wir haben uns aus dem Grund ein etwas teureres, renommiertes Unternehmen ausgesucht. Man hört einfach so viel.

Trotz aller Trauer und Stress
Alles Gute
schnaddi

Geändert von schnaddi (11.06.2014 um 06:43 Uhr)
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  #3  
Alt 11.06.2014, 08:27
Triangel Triangel ist offline
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Beiträge: 134
Standard AW: Beerdigungskosten - Bestattungsgebühr

Zitat:
Frage mich aber wer dafür aufkommt, wenns hart auf hart kommt.

Das Friedhofsamt ist eine Behörde (Stadtverwaltung) und die halten sich gemäß ihren gesetzlichen Vorgaben an den bestattungspflichtigen Angehörigen.

Wenn man die Kosten bereits an das Beerdigungsinstitut überwiesen hat, dann ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Wenn es Hart auf Hart kommt, dann muss man nochmal an das Friedhofsamt überweisen und sich das Geld vom Beerdigungsinstitut wiederholen.

Ich denke aber mal, sowas kommt gar nicht oder wenn, dann nur sehr selten vor, vielleicht aus Versehen.
Kein Beerdigungsinstitut wird doch so abgebrüht sein, dass sich trauernde Angehörige auch noch mit so einem Ärger rumschlagen müssen.
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  #4  
Alt 19.06.2014, 16:33
Petra-Birgit Petra-Birgit ist offline
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Registriert seit: 31.08.2013
Beiträge: 36
Standard AW: Beerdigungskosten - Bestattungsgebühr

... urgs... mach mir Mut ;-)

Ne, ich glaube, es ist alles korrekt gelaufen - habe jetzt von der Behörde nichts mehr gehört und das Bestattungsunternehmen hat mir ja gesagt, ich solle die Mahnung vergessen.

Danke für die Tipps und Hinweise und einen lieben Gruß
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