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#1
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AW: Testamentsfrage
Hallo Birgit,
ich glaube, dass es gar nicht möglich ist, deine Haushälfte NUR an deine Kinder zu vererben, dann das würde heißen, dass dein Mann bei deinem Erbe leer ausgehen würde. Ich gehe davon aus, dass dir und deinem Mann das Haus gemeinsam gehört. Wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt (=Kein Testament vorliegt), würde dein Mann die Hälfte deines Besitzes bekommen und die Kinder die andere Hälfte, was bei zwei Kindern bedeutet jeweils ein Viertel deines Besitzes. In eurem Falle hieße das, dass er ein Viertel-Haus dazu bekäme und jedes Kind ein Achtel-Haus. Sie wären dann eine Erbengemeinschaft. Naja, das Spiel kennst Du ja. Problematisch könnte dann die Vormundschaft durch den Vater sein, wenn er im Kindswohl handelt. Dann könnte er auch verkaufen o.ä. In deinem Testament kannst du die gesetzliche Erbfolge nicht ganz übergehen, außer er hätte sich ernsthaft gegen dir über schuldig verhalten. Das heißt, dass er in jedem Fall mindestens die Hälfte der gesetzlichen Erbfolge bekäme. In diesem Fall ein Achtel-Haus und den Rest könntest Du unter deine Kindern aufteilen. Das wären dann 3/8-Haus, also für jedes Kind 3/16-Haus. Erbengemeinschaft würde sich auch wieder ergeben incl. der Vertretung deiner Kinder. Es gibt dabei auch emotionale Aspekte zu berücksichtigen, denn deine Kinder werden noch lange vom Vater emotional abhängig sein. Das Ganze ist reichlich kompliziert und es wäre gut, wenn du dir juristische Beratung für deinen Fall suchen würdest, damit wirklich alles in deinem Sinne läuft. Alles Gute Ulrike |
#2
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AW: Testamentsfrage
Hallo Birgit,
mein Mann und ich haben auch ein Testament gemacht falls jemand verunglückt. Mein Vater, ein Jurist, hat uns dringend dazu geraten, da im Falle des Todes eines Ehepartners die eine Hälfte der Mann/ Frau erbt und die andere Hälfte beide Kinder. Da sie wie oben schon geschrieben nicht geschäftsfähig sind wird ein Vormund bestellt. Wir wollten auf keinen Fall, daß ein Fremder auf einmal Mitspracherecht hat!! Wir haben uns jetzt gegenseitig als Erben eingesetzt und es ist klar, daß beide Kinder hinterher das Haus erben. Wir hatten einen Vordruck , den mein Vater etwas abgewandelt hat. Das mußte ich handschriftlich abschreiben und mein Mann und ich haben unterschrieben. Wir haben das Exemplar hier liegen, eine Abschrift hat ein guter Freund, die andere mein Bruder. Das genügt und man muß es nicht hinterlegen, kann man aber. Ferner haben wir darin bestimmt wer im Falle des Todes von beiden Eltern die Finanzen und alles weitere regelt und die Vormundschaft übernimmt, damit es kein Fremder tut. Dafür haben wir auch sehr gute Freunde gefragt zu denen wir absolutes Vertrauen haben, daß sie zum Wohle unsrer Kinder handeln. Falls Du Interesse an diesem Vordruck hast frag ich meinen Dad. Eigentlich sollte das jeder tun, der Haus und Kinder hat, die meisten Leute wiseen das nur nicht. Liebe Grüße |
#3
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AW: Testamentsfrage
Hallo Engelchen
Ich beschäftige mich seit dem Tod meiner Mama mit dem Gedanken das mein Papa ein Testament machen müsste, da ich nicht seine leibliche Tochter bin und nach seinem Tod keinen Anspruch hätte, ich dürfte nicht mal die Wohnung betreten. Zu deiner Frage hat Ulrike eigentlich schon alles bestens erklärt. Von mir kommt nur ein Rat, falls ihr das Berliner Testament in Betracht zieht, wäre zu bedenken, daß die Erbschaftssteuer zwei mal entrichtet werden müsste (demnach wie hoch das Erbe ist). Demzufolge wenn der erste Elternteil stirbt und das zweite mal wenn der länger lebende Elternteil verstirbt. Ich kann dir nur raten zum Fachanwalt für Erbrecht gehen und dich beraten lassen. LG mausi
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Meine Mama BSDK ED 05.02.2014 28.07.1949 - 22.06.2014 Du warst es wert so sehr geliebt zu werden! Du bist es wert, das so viel Traurigkeit an deiner Stelle geblieben ist! http://www.krebs-kompass.org/showthread.php?t=62514 |
#4
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AW: Testamentsfrage
Hallo Birgit,
Paul hat schon alles sehr gut beschrieben. Du kannst auch, wenn du das möchtest, eine andere Person als Testamentsverwalter für deiner Kinder einsetzen. Der würde dann das Erbe eurer Kinder bis zu deren Volljährigkeit verwalten. Ich rate auch eher zum Notar, weil diese Beratung günstiger ist. Liebe Grüße |
#5
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AW: Testamentsfrage
Hallo,
ja also günstiger wirds nicht, aber man wäre mit Notar auf der sicheren Seite. Und die ist immer etwas teurer. VG Altmann |
#6
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AW: Testamentsfrage
Hallo,
bei dem Hinweis auf die Erbschaftssteuer ist zu berücksichtigen, dass die Freibeträge relativ hoch sind und für ein Einfamilienhaus ausreichen. Wenn ich das richtig lese sind es 500000 für den Ehepartner und 400000 für ein Kind. Wir haben übrigens im letzten Jahr beim Notar Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und ein Berliner Testament beim Notar geregelt. Gruß, Michael
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Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt |
#7
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AW: Testamentsfrage
Hallo,
bei uns machen die Notare an einem bestimmten Tag, den man ggf. vorher absprechen muss, eine kostenlose Beratung. D.h., wenn Ihr sowieso die notarielle Variante wählt - wozu auch ich raten möchte - dann erkundigt Euch doch mal nach der Möglichkeit einer kostenlosen Vorab - Beratung. LG! |
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