Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.08.2015, 12:56
Benutzerbild von micha54
micha54 micha54 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 532
Standard AW: Testamentsfrage

Hallo,

bei dem Hinweis auf die Erbschaftssteuer ist zu berücksichtigen, dass die Freibeträge relativ hoch sind und für ein Einfamilienhaus ausreichen.

Wenn ich das richtig lese sind es 500000 für den Ehepartner und 400000 für ein Kind.

Wir haben übrigens im letzten Jahr beim Notar Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und ein Berliner Testament beim Notar geregelt.

Gruß,
Michael
__________________
Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt
  #2  
Alt 09.08.2015, 14:58
Safra Safra ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2012
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 533
Standard AW: Testamentsfrage

Hallo,
bei uns machen die Notare an einem bestimmten Tag, den man ggf. vorher absprechen muss, eine kostenlose Beratung. D.h., wenn Ihr sowieso die notarielle Variante wählt - wozu auch ich raten möchte - dann erkundigt Euch doch mal nach der Möglichkeit einer kostenlosen Vorab - Beratung.
LG!
  #3  
Alt 08.12.2015, 11:38
Benutzerbild von HeikesFreundin
HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2010
Ort: Lüneburg
Beiträge: 917
Standard AW: Testamentsfrage

Habe mal in meinen Rechtskundeunterlagen gekramt ... ich würde auf jeden Fall raten, zum Notar zu gehen.
Für ungefähr 80 Euro hat man dann ein Testament, das rechtlich
einwandfrei ist, sowohl den eigenen Wünschen UND auch der Erbfolge
rechtlich gerecht wird.
Nach meiner Info kann man das Testament
dann auch beim Notar oder Nachlassgericht hinterlegt lassen, damit es nicht in "falsche" Hände kommt oder übersehen wird.

Wenn man das nicht will, ist es wichtig, dass
man das handschriftliche Testament möglichst jährlich
mit Datum NEU unterzeichnet, damit klar ist, dass
der letzte Wille so noch immer besteht.

Aber: ich wünsche Dir und Deiner Familie, dass Dein
Testament noch möglichst lange keine Anwendung finden muss.

Herzlichst, Angie
  #4  
Alt 04.01.2016, 14:09
Mel_1 Mel_1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 611
Standard AW: Testamentsfrage

Der Preis eines notariellen Testaments richtet sich immer nach den Vermögenswerten. Sprich...was ist zb die Immobilie wert.
Sicherlich ist ein notarielles Testament teurer, aber somit kann es nicht verschwinden, da diese immer beim Notar und wenn gewünscht beim Gericht hinterlegt werden.
Es werden aber die Geburtsstandesämter der Erblasser informiert, dass es solch Testament gibt.
Im Falle des Todes eines Unterzeichners wird automatisch das Standesamt des GEburtortes informiert und diese würden es an das zuständige GEricht melden.
So lief es hier bei uns, als mein Mann verstarb.
Das Testament lag beim Notar, der wurde aufgefordert, das Testament an das GEricht zu schicken, wo es eröffnet wurde.
Ganz wichtig ist aber auch.....durch ein notarielles Testament fallen die Kosten für einen ERbschein weg, der auch richtig Kohle kosten kann.
Bei einem normalen handschriftlichen Testament muss man diese zahlen.
Von daher ist ein notarielles Testament immer eine sichere Sache, wo auch keine Formfehler auftauchen, was leider sehr oft bei handschriftlichen Testamenten vorkommen könnte.
Gerade wenn Immobilien im Spiel sind, sollte man immer zum Notar.
Wichtig ist auch, ein notarielles Testament hat auch die praktischere Seite, wenn das eröffnet ist, ist das wie ein ERbschein zu sehen...ohne ERbschein ist man ja leider handlungsunfähig, grad wenn es um Ausgleich von REchnungen etc geht.
Bei uns ging das mit notariellen Testament so unproblematisch.
Nach Eröffnung wurde ich aufgefordert, eine Vermögensaufstellung zu machen.
Danach hab ich die Rechnung für die ERöffnung bekommen.
Aber mit diesem notariellen Testament und dem Protokoll des Gerichtes, konnte ich auf der Bank Konten schliessen und auch Verträge kündigen usw
Thema geschlossen

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:33 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55