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#1
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AW: Testamentsfrage
Hallo,
bei dem Hinweis auf die Erbschaftssteuer ist zu berücksichtigen, dass die Freibeträge relativ hoch sind und für ein Einfamilienhaus ausreichen. Wenn ich das richtig lese sind es 500000 für den Ehepartner und 400000 für ein Kind. Wir haben übrigens im letzten Jahr beim Notar Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und ein Berliner Testament beim Notar geregelt. Gruß, Michael
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Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt |
#2
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AW: Testamentsfrage
Hallo,
bei uns machen die Notare an einem bestimmten Tag, den man ggf. vorher absprechen muss, eine kostenlose Beratung. D.h., wenn Ihr sowieso die notarielle Variante wählt - wozu auch ich raten möchte - dann erkundigt Euch doch mal nach der Möglichkeit einer kostenlosen Vorab - Beratung. LG! |
#3
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AW: Testamentsfrage
Habe mal in meinen Rechtskundeunterlagen gekramt ... ich würde auf jeden Fall raten, zum Notar zu gehen.
Für ungefähr 80 Euro hat man dann ein Testament, das rechtlich einwandfrei ist, sowohl den eigenen Wünschen UND auch der Erbfolge rechtlich gerecht wird. Nach meiner Info kann man das Testament dann auch beim Notar oder Nachlassgericht hinterlegt lassen, damit es nicht in "falsche" Hände kommt oder übersehen wird. Wenn man das nicht will, ist es wichtig, dass man das handschriftliche Testament möglichst jährlich mit Datum NEU unterzeichnet, damit klar ist, dass der letzte Wille so noch immer besteht. Aber: ich wünsche Dir und Deiner Familie, dass Dein Testament noch möglichst lange keine Anwendung finden muss. Herzlichst, Angie |
#4
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AW: Testamentsfrage
Der Preis eines notariellen Testaments richtet sich immer nach den Vermögenswerten. Sprich...was ist zb die Immobilie wert.
Sicherlich ist ein notarielles Testament teurer, aber somit kann es nicht verschwinden, da diese immer beim Notar und wenn gewünscht beim Gericht hinterlegt werden. Es werden aber die Geburtsstandesämter der Erblasser informiert, dass es solch Testament gibt. Im Falle des Todes eines Unterzeichners wird automatisch das Standesamt des GEburtortes informiert und diese würden es an das zuständige GEricht melden. So lief es hier bei uns, als mein Mann verstarb. Das Testament lag beim Notar, der wurde aufgefordert, das Testament an das GEricht zu schicken, wo es eröffnet wurde. Ganz wichtig ist aber auch.....durch ein notarielles Testament fallen die Kosten für einen ERbschein weg, der auch richtig Kohle kosten kann. Bei einem normalen handschriftlichen Testament muss man diese zahlen. Von daher ist ein notarielles Testament immer eine sichere Sache, wo auch keine Formfehler auftauchen, was leider sehr oft bei handschriftlichen Testamenten vorkommen könnte. Gerade wenn Immobilien im Spiel sind, sollte man immer zum Notar. Wichtig ist auch, ein notarielles Testament hat auch die praktischere Seite, wenn das eröffnet ist, ist das wie ein ERbschein zu sehen...ohne ERbschein ist man ja leider handlungsunfähig, grad wenn es um Ausgleich von REchnungen etc geht. Bei uns ging das mit notariellen Testament so unproblematisch. Nach Eröffnung wurde ich aufgefordert, eine Vermögensaufstellung zu machen. Danach hab ich die Rechnung für die ERöffnung bekommen. Aber mit diesem notariellen Testament und dem Protokoll des Gerichtes, konnte ich auf der Bank Konten schliessen und auch Verträge kündigen usw |
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