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Alt 15.03.2016, 10:42
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Martina2015 Martina2015 ist offline
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Registriert seit: 23.10.2015
Ort: Köln (Nähe)
Beiträge: 266
Standard AW: Pflegestufe

Hallo Valen,

für Pflegestufe 1 ist wichtig, mehr als 45 Minuten Pflegezeit "am Mann" zusammen zu bekommen, also z.B. rasieren, waschen, kämmen usw. mit Unterstützung, alleine oder als Beaufsichtigung. Das ist garnicht so einfach, es zählt jede Minute und es hängt auch von der individuellen Beurteilung des Gutachters und vor allem davon ab, ob der Pflegebedürftige bei der Befragung mitspielt. Nun zu Deiner Frage: es wird automatisch davon ausgegangen, dass für reine Haushaltstätigkeiten die gleiche Zeit anfällt, wie für die Pflegetätigkeit. Braucht man also nicht nachweisen.

Zu den Haushaltstätigkeiten zählt alles, was durch die Pflegebedürftigkeit verursacht wird, also z.B. häufigeres Wäsche waschen bei Inkontinenz, häufigeres Reinigen bei Schwierigkeiten beim Essen, wenn die Tasse runterfällt o.ä. Außerdem wird davon ausgegangen, dass der Pflegebedürftige vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit angemessen bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten geholfen hat bzw. diese gemacht hat.

Das weiß ich nun, weil mein Mann gerade die Pflegestufe 1 nach vorheriger Ablehnung und Widerspruch unsererseits bewilligt bekommen hat.

Viele Grüße
Martina
__________________
mein Mann - Kleinzelliges Bronchialkarzinom T4NXM0 ED 01/2015
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pflegefall


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