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  #1  
Alt 24.08.2016, 13:05
P.A. P.A. ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

Hallo Gerti,

also, das ist schon krass.

Ich hatte einen GdB von 80 bekommen und bin dann nach 5 Jahren auf 30 runtergestuft worden. ( Hessen ).

LG

PA
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  #2  
Alt 26.08.2016, 18:56
P.A. P.A. ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

eben
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  #3  
Alt 27.08.2016, 14:04
afkule afkule ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

hallo,

das ist so nicht ganz richtig, man kann mit 30 % die gleichstellung beantragen und hat dann im job doch vorteile. könnt ihr ja mal googlen.

gruß afkule
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  #4  
Alt 27.08.2016, 14:23
Jan64 Jan64 ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

Hallo,

ja, mit einem GdB von 30 kann man die Gleichstellung beantragen.

Aber mal ganz allgemein. Zur Feststellung des Grades der Schwerbehinderung nach der Heilbewährung ist nicht die Grunderkrankung der Maßstab. Es kommt viel mehr auf die Beeinträchtigungen an, welche bei dem Menschen vorhanden sind. Deshalb müsst ihr alle Beeinträchtigungen die ihr habt (körperlich und psychisch) angeben und von den Ärzten bestätigen lassen, auch die, welche nichts mit der ursprünglichen Erkrankung zu tun haben. Danach wird dann der Grad der Behinderung bestimmt.

Gerti, du kannst Eispruch einlegen, zur Fristwareung auch mit dem Hinweis "Begründung folgt". Dann kannst du mit deinen Ärzten die Begründung nachliefern.
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  #5  
Alt 29.08.2016, 20:12
Gerti1956 Gerti1956 ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!
Ich habe noch nicht den endgültigen Bescheid sondern, - ja weiß ich nicht genau, ich glaube eine Anhörung. Also ich wurde angeschrieben wegen der Überprüfung, habe die Fragebögen ausgefüllt und die Schweigepflichtsentbindungen ausgefüllt. Und jetzt kam eben das Schreiben, was sie vorhaben, mit dem Hinweis, dass ich mich dazu äußern könnte. Der endgültige Bescheid würde erst kommen, gegen den ich Widerspruch einlegen kann. Ich kenn´mich mit dem Zeug überhaupt nicht aus!

Liebe Grüße an Euch alle
Gerti :-)
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  #6  
Alt 30.08.2016, 12:27
afkule afkule ist offline
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Beiträge: 5
Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

hallo,

verwaltungsrechtlich ist es so, dass du vor einem Bescheid, der dich schlechterstellt, in dem fall die herunterstufung des prozentsatzes der schwerbehinderung, angehört werden muss. das ist immer so, vielleicht ist es dir schon einmal aufgefallen, wenn du ein bußgeld zahlen musstest. egal, erst gegen den bescheid kannst du widerspruch einlegen.

denke bitte daran, alles anzugeben, was du jemals an diagnosen/beschwerden bekommen hast. hierzu zählt auch migräne, bluthochdruck etc.

das kann sich durchaus auch summieren...

viel glück afkule
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  #7  
Alt 02.09.2016, 08:46
Gerti1956 Gerti1956 ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

Hallo afkule,
Vielen vielen lieben Dank für Deine Zeilen! Auch auf die Gefahr hin, dass Du mich für etwas doof hältst: Muss ich dann jetzt bei der Anhörung schon alles detailliert ausführen? Oder reicht es zu schreiben, dass man damit nicht einverstanden ist und beim Bescheid Widerspruch einlegen wird?

Ganz liebe Grüße,
Gerti :-)
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