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  #1  
Alt 06.12.2016, 00:59
Benutzerbild von GlidingGeli
GlidingGeli GlidingGeli ist offline
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Registriert seit: 13.11.2008
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 542
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Widerspruch einlegen oder nach der OP einen Verschlechterungsantrag stellen.
Normalerweise gelten 5 Jahre überstandener Therapie.
__________________

Mögest du dir die Zeit nehmen,
die stillen Wunder zu feiern,
die in der lauten Welt
keine Bewunderer haben.


Irische Sprüche
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  #2  
Alt 06.12.2016, 10:25
ML1969 ML1969 ist offline
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Beiträge: 20
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

@gilda2007

Meine Diagnose Mitte Juli: invasiv-duktales, triple-negatives Mamma-Carcinom rechts, Ki67 60 %, B5b, 2 cm groß.
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  #3  
Alt 06.12.2016, 13:36
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo,
man gilt erst nach 5 Jahren als geheilt.
Lass Dich nicht abspeisen.
VG
Altmann
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  #4  
Alt 07.12.2016, 00:02
Jan64 Jan64 ist offline
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Ort: Odenwald
Beiträge: 852
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Meike,

es ist nicht nur die Diagnose maßgebend zur Einstufung, viel mehr Augenmerk wird auf die tatsächlichen Beeinträchtigungen geleg. Da musst du und deine Ärzte alles angeben. Da die OP noch nicht vorüber ist, werden die Beeinträchtigungen der OP (hoffentlich keine) und die der nachfolgenden Behandlungen jetzt noch nicht berücksichtigt, sie sind ja noch gar nicht da. Deshalb nach der OP sofort einen Verschechterungsantrag stellen. Nimm den Sozialdienst deines Krankenhauses in Anspruch, die Wissen wie man so etwas macht und können dir viel Lauferei nach Befunden etc. abnehmen.

Jan
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  #5  
Alt 07.12.2016, 00:30
ML1969 ML1969 ist offline
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Beiträge: 20
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Guten Abend und danke Jan64,

ich habe jetzt erstmal innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt und diesen auch nicht auf die GdB 50 bezogen, sondern auf die Befristung. Wenn der Bescheid so beibehalten wird, werde ich nach der OP schauen und ggf den Verschlechterungsantrag stellen.

LG, Meike
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  #6  
Alt 09.12.2016, 08:52
Benutzerbild von Eva M.
Eva M. Eva M. ist offline
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Registriert seit: 01.09.2005
Beiträge: 383
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Guten morgen zusammen,

ich bin gerade am Überlegen ob ich einen Verschlechterungsantrag stelle.

Am 3.11.16 Tumorexstirpation rechts mit Sentinel Lymphonodektomie.
Mamma TE, mässig differenzierten invasiven Carcinom, NST.
pT1c, pN (0/3),LO,Vo, Stadium 1A G2, R-Status RO.
Er 90%, PR90% Her2neu 0 KI-67-10%.

So nun zu meiner Frage:

Ich habe bereits einen Schwerbehinderten Ausweis seit 2012 auf Grund von psychischen Störungen. (Tod von meinem Sohn / Krebs). Dieser ist unbefristet mit 50%.

In der Klinik meinte die Sozialarbeiterin, das mir diese % genommen werden könnten??? wenn ich einen Verschlechterungsantrag wegen des BK stelle.

Wenn das so ist, dann kann ich mir das doch gleich sparen, denn 50% bekomme ich evtl.l auch auf den BK?!

Was meint ihr? Danke für eure Antworten.
Liebe Grüße, Eva
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  #7  
Alt 09.12.2016, 11:57
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo,
die % können Dir auch genommen werden, wenn Du keinen
Verschlechterungsantrag stellst.
Ja, was soll man da machen?
VG Altmann
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