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#1
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AW: NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung
Zitat:
Zur Beantwortung der anderen Fragen kann ich leider nichts beitragen, da ich zum einen keine AHB gemacht habe und zum anderen als Beamtin ohnehin nichts mit der DRV etc. zu tun habe. Außerdem habe ich durchgängig weiter gearbeitet. SPO ist aber super, mein Vater war dort zur AHB und eine Freundin sogar mehrfach. |
#2
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AW: NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung
Hallo Elbkind,
leider kenne ich mich für deine Diagnose/Behandlung nicht genau mit den Fristen aus, eine AHB muss aber innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Behandlung beginnen - sollte also nicht allzu lange dauern. Dass du eine AHB bekommst, steht sicher außer Frage. Wenn dein Antrag wider Erwarten abgelehnt werden sollte, lege sofort Widerspruch ein und wende dich entweder an den sozialen Dienst deines behandelnden Krankenhauses oder an die nächstgelegene Krebsberatungsstelle. Ob es sich lohnt, bei der Zuweisung einer anderen Klinik Widerspruch einzulegen, weiß ich nicht, hier in NRW war das bei einer AHB (anders als bei einer Reha) aber kein Problem in die Wunschklinik zu kommen. Mein behandelnder Arzt aus dem Krankenhaus hat einfach in der Klinik, die ich haben wollte, angerufen. Die Länge der AHB ist oft zunächst auf 3 Wochen begrenzt, es wird dann in der AHB-Klinik ein Antrag auf Verlängerung gestellt. Auch da hilft der soziale Dienst bei Fragen weiter. Ich musste kein Übergangsgeld beantragen, das lief bei mir automatisch für die Zeit der AHB. Da würde ich aber vorsichtshalber bei der Krankenkasse bzw. der BfA nachfragen. Bei mir war es nach der AHB auch gut, zunächst mit weniger Stunden anzufangen, also eine Wiedereingliederung zu machen. Dies kann durch die Klinik empfohlen und dann durch einen Hausarzt "verschrieben" werden. Vieles habe ich erst durch den Sozialen Dienst erfahren, also löcher die Leute dort. Bei mir lief die Beantragung des Schwerbehindertenausweises durch den sozialen Dienst in der AHB-Klinik und deswegen ging es superschnell. Die wissen nämlich sehr genau, welche Unterlagen bzw. Diagnosen eingereicht werden müssen und die Versorgungsämter versuchen bei denen auch keine "Zicken". Welche Erleichterungen du bekommst, hängt vom Grad (nicht Prozent!) deiner Behinderung ab. So ist z.B. die Steuer-/ und Arbeitsstundenerleichterung zwischen 50 Grad (bei mir) und 80 Grad (bei meinem Mann) verschieden. Man findet im Netz einen Katalog, der als Maßstab für die Erteilung eines Grades dienen kann, aber Achtung: verschiedene Dinge werden nicht summiert, sondern in der Gesamtschau bewertet. Üblich ist es auch, zunächst eine Befristung zu bekommen (meist 5 Jahre Heilungsbewährung). Hier ein Link zur GdB Tabelle http://www.gesetze-im-internet.de/ve...241200008.html Danach müsstest du eigentlich zunächst 100, dann 80 Grad erhalten und meiner Ansicht nach vor allem auch rückwirkend. Bei diesen Werten gibt´s wie meine Vorrednerin schon schrieb bei vielen Veranstaltungen (Kino, Theater, Museen u.ä.) ermäßigten Eintritt, man muss aber häufig erfragen, wie es im einzelnen ist, denn bisweilen gibt es die Vergünstigungen nur bei einer Gehbehinderung. Du kannst je nach Arbeitgeber die Verminderung der Arbeitszeit auch anders gestalten als unbedingt zusätzliche Urlaubstage. Das steht in den entsprechenden Gesetzen, sollte man aber mit dem AG absprechen. Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen, mit den Leuten vom Sozialdienst der AHB-Klinik zu sprechen oder mit einer der Krebsberatungsstellen, sofern du eine in der Nähe hast. Das wird dann wichtig, wenn die dir nicht die oben angegebenen 100 bzw 80 Grad gewähren. Dir alles Gute und eine schöne AHB (ich fand die 3 Wochen super, war in der Hamm-Klinik Bellevue in Bad Soden) Cordula
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Diagnose 05/2009: follikuläres Lymphom Grad 1-2, Stadium 1; Behandlung Rituximab + Bestrahlung bis Ende 10/2009 - seither kein Rezidiv Nun leider auch mein Mann: noduläres ulzeriertes Melanom TD 2,5mm; pT3bN0M0 |
#3
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AW: NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung
Die Schwerbehinderung gilt mit dem Tag der Diagnosestellung, sprich rückwirkend, da der Antrag ja meist später gestellt wird. Bei NHL im ersten Jahr Grad 100, im 2.-4. Jahr Grad 80 (beim "richtigen" Hodgkin Grad 70)
Alles Gute für Dich!
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Melanom rechte Wade 2003 Mediastinales B-Zell NHL, bis 11 cm, Stad.: 1A April-Juli´12: 6* R-CHOP + 4 * R & 2 * HD MTX 30.7.12: PET-CT neg., allerdings "leuchtende"Sternumfraktur Sep´12: Bestrahlung:36 Gray 5.12.12: PET-CT neg. September 2017: weiterhin CR - aus der onkologischen Hand entlassen... |
#4
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AW: NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung
Vielen Dank für eure vielen Antworten.
@hyperbel: Ich war gestern bei der Hamburger Krebsgesellschaft. Demnach muss eine AHB spätestens 5 Wochen nach der letzten Chemogabe erfolgen... Genau den Tipp, dass der Arzt direkt in der entsprechenden Klinik anrufen soll, habe ich gestern auch erhalten und meiner Ärztin gemailt. Morgen bin ich eh bei ihr und dann besprechen wir das Thema noch mal. Hast du denn Krankengeld bezogen? Auch während er AHB? Ich werde auch mit einer Wiedereingliederung starten. Zwischenzeitlich habe ich auch den Feststellungsbescheid zur Schwerbehinderung erhalten: 100 %. Dein Hinweis mit der Verminderung der Arbeitszeit finde ich auch sehr interessant und werde das noch mal erfragen. Am Donnerstag habe ich das "richtige" Beratungsgespräch bei der Hamburger Krebsgesellschaft und dann werde ich noch mal ganz viel erfragen bzw. bin gespannt, worauf ich noch hingewiesen werde. Viele Grüße, elbkind
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Diagnose am 12.10.2016: Non-Hodgkin/Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom der rechten Mamma, Stadium 1, extranodale Manifestation Therapie vom 25.10.2016 - 01.02.2017: R-CHOP-14 (6x R-Chop + 2x R) |
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