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  #3  
Alt 29.11.2004, 21:40
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Frage zum Erbrecht....

Hallo Kerstin,

leider sind deine Angaben für eine kompetente Antwort zu dürftig, aber trotzdem gebe ich mal die Auskunft wieder.

Also: der Pflichtteil ist IMMER auszuzahlen und somit auch einklagbar.

Gibt es kein Testament, tritt die normale Erbfolge ein (Ehefrau, Kinder,etc)

Es gibt kein Nachlassgericht in Deutschland, bei der Kinder unterschreiben sollen, dass es der Wille des Verstorbenen gewesen ist, dass seine Frau alles erben soll!!!
(Weil es für so etwas keine Rechtsgrundlage gibt!)

Es gibt da nur eine Unterschrift für den Verzicht auf das Erbe (und vermutlich haben die Kinder dies NICHT unterschrieben!?)

Haben die Kinder einen Verzicht tatsächlich unterschrieben, dann ist das Rechtsbindend (erfahrungsgemäß macht so etwas aber kaum jemand).

So ist die Auskunft eines Anwalts.

Liebe Grüße
Norma
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