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Alt 04.10.2002, 13:34
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berufsgenossenschaft

Hallo liebe Petra!
Die Arbeitsweise, d.h. die Ausdrucksweise dieser BG bzw. des einzelnen Sachbearbeiters ist geradezu empörend! Das ist jedoch nicht der "Normalfall".
Am Besten ist, dass Du Dich bei dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters telefonisch oder schriftlich meldest, das Gespräch schilderst und um Bestätigung bittest, das dies natürlich nicht als negativ gewertet werden darf und kann. Der Vorgesetzte nennt sich Gruppenleiter, Sachbereichsleiter o.ä.
Gerade bei Lungenkrebs durch Asbest sind die Originalaufnahmen für den Vergleich sehr wichtig, da schriftliche Befunde nur den persönlichen Eindruck des Arztes wieder geben.
Eines muss Dir und Deinem Schwiegervati aber klar sein.
Weil die BG zur Beurteilung ebenfalls die Original-Aufnahmen benötigt, wird sich durch das Hin-und Herschicken der Aufnahmen das Verfahren, ob eine Berufskrankheit vorliegt, verzögern. Wichtig also, die alten und auch neuen Aufnahmen so schnell wie möglich wieder zurück zu schicken.
Möglich wäre auch, der BG einen Vorschlag zu machen. Wenn es zu einer Begutachtung Deines Schwi-Pas durch den Arzt kommt, dann die Aufnahmen zur Begutachtung mitbringen.
Es kommt aber auch vor, dass bei Schwererkrankten keine persönliche Untersuchung sondern anhand der vorliegenden ärztlichen Befunde eine Begutachtung nach Aktenlage stattfindet. Spätestens dann sollten die Aufnahmen vorliegen.
Man kann also auch einen Termin dafür absprechen, so zum Beispiel: "Rufen Sie mich an, wenn feststeht, wann die Begutachtung erfolgt, ich schicke sofort die Aufnahmen."
Negativ kann das Nichtvorliegen der Aufnahmen bei der Begutachtung schon sein, weil dann eine exakte Beurteilung der medizinischen Befunde nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Was nicht!!! negativ ausfallen kann (und darf) ist die Tatsache der Hin-und Herschickerei. Das bedeutet lediglich etwas mehr Arbeit für den Sachbearbeiter (aber dafür ist er da!!!) und einige Zeitverzögerung. Das ist das Einzige, was Dein Schwi-pa hinnehmen muss.
In jedem Falle müsst ihr euch das nicht gefallen lassen, im Gegenteil, geht dagegen vor (s.oben).
Auch die BG ist ein Dienstleister und verhält sich meistens auch so.
Ich wünsche Euch auf jeden Fall viel Kraft und Erfolg bei der Behandlung und auch der BG.
Lieb Grüße Astrid
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