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Alt 08.03.2005, 18:06
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Beiträge: n/a
Standard interleukin+interferon-Therapie

Ulrike:

bin im Beschwerdeausschuß, kenne also die Praxen, die wegen 6stelliger Honorarkürzungen geschlossen haben, die, die ich persönlich kenne, sind 4 Praxen mit 6 Ärzten. Einer davon hat sich selbst getötet einen Tag vor der Verhandlung seines Insolvenzfalles vor Gericht. Das ist in der Tat alles Andere als lapidar. Und: wird mehrfach Arzt in Anspruch genommen wegen Sonstigem Schaden, ist das eine Unwirtschaftlichkeit, die zwangsläufig eine Disziplinarstrafe nach bis hin zum Zulassungsentzug nach sich zieht. Also die Bedrohung für Arzt ist erheblich, auch wenn es nur um 300 Euronen geht. Immerhin bezahlt ja selbst diese 300 Euronen der Arzt aus seinem Honorar, das ist alleine schon nicht ok. Ob 30, 300 oder 3000. Mal ganz abgesehen von den anderen Repressalien.

Zum Absatz 2: Da geht einiges durcheinander. Klar ist die Behandlung mit 5FU, IL, IF keine Studienbehandlung in der Praxis. Und ich habe nicht behauptet, daß IL und IF nicht zugelassen sei. Aber: es ist eben keine nach SGBV zugelassene Therapie, weil 5FU nicht zugelassen in D. Klar bezahlen die Kassen die Studien nicht. Aber darum geht es nicht. Es geht um die Behandlung von Patienten. Das hat mit Studien nichts zu tun. Also hier gelegentlich mal den Verständnisdschungel ein Wenig lichten.

Zum Absatz 3: STatistik ist unbedingt wichtig. Ohne Berücksichtigung fällt man falsche Entscheidungen. Bitte berückjsichtigen: 30% der Therapierten haben einen Vorteil. 80% erfahren erhebliche Nebenwirkungen mit Schüttelfrost, Fieber, Knochenschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, usw. usf. Das muß man den Pat. zur Entscheidung darlegen: Nämlich daß er die Chance hat, zwar zu 80% Nebenwirkungen zu erleiden, aber nur zu 30% einen Vorteil davon zu haben. Er sollte also wissen, wenn es ihn interessiert, daß wir zu 80% ihm die restlichen Lebenswochen und -Monate heftig vermiesen werden, ohne daß es ihm was nutzt. Und wenn wir die Statistikausreißer vor Augen halten, die im einstelligen Prozentbereich, und er eine Erwartung aufbaut und Leiden entgegennimmt mit geringer Chance, so muß er diese Chance korrekt genannt bekommen. Entscheidend: Pat. muß wissen, daß ARzt in JEDER Entscheidung mit dabei ist, in jedem Falle Hilfe anbietet, so oder so ihn begleitet, daß Pat. also so oder so keinesfalls "falsch" entscheidet. Und zu helfen ist IMMER. Und sei es "nur" Schmerztherapie, teilweise schwierig genug. Zu sagen, da ist nichts zu machen, ist das Schlimmste, was man sich vorstellen kann, es ist dazu auch vollkommen falsch und ethisch verwerflich. Ärztliche Aufgabe ist eben die Sterbebegleitung auch. Und nicht die unedelste! Die zitierte Aussage des Urologen ist vollkommen abzulehnen. Die hat mit Statistik auch nichts zu tun, im Gegenteil: hätte der sich mal informiert, hätte er Behandlung anbieten MÜSSEN, die angeführte Bisphosphonattherapie ist eine der Sachen, die ich meinte: klar kann und muss man da noch was machen.

7.Absatz: Die Aussage des Arztes beruht auf Unwissenheit. Nicht in Ordnung.

8.Absatz: ich habe einen ganzen Ordner von Kassenanfragen diesbezgl., nicht EINE EINZIGE Antwort bisher. Du wirst alles Mögliche von den Kassen bekommen, nur keine gerichtsfeste Kostenzusage für eine Medikamentenbehandlung. Da würde sich fast eine Wette lohnen. Klar würde ein solches Papier enorm helfen, und versuchen sollte man es in jedem Fall, tu ich auch immer wieder. Wenn Du Erfolg haben solltest, Gratulation. Aber man sollte darauf nicht orientieren, da würde man Pat. fehlorientieren.

Btw: Vorhin hat Prof. Atzpodien bei mir angerufen, die Studie von 2004 ist eine Phase 3, damit nach BSG Behandlung u.U. von den Kassen zu übernehmen.
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