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Alt 28.06.2005, 16:45
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard erbliches Pankreas-Ca.

"Ein familiäres Auftreten ist anzunehmen, wenn bei zwei oder mehr Verwandten 1. Grades in einer Familie ein gesichertes Pankreaskarzinom vorliegt. Manche Studien zeigen, dass von einem familiären Auftreten auch gesprochen werden sollte, wenn drei oder mehr Verwandte 2. Grades an einem histologisch gesicherten Pankreaskarzinom erkrankt sind, davon eine oder mehr Personen unter 50 Jahren. Im 1. Fall zeigen Studien ein erhöhtes Risiko um das 2 bis 13fache, eine prospektive Studie ein bis zu 18fach erhöhtes Risiko, bei Familien mit drei oder mehr Pankreaskarzinomen ein bis zu über 50fach erhöhtes relatives Risiko. "

mein vater ist mit 69 letztes jahr an bsdk gestorben, seine eine schwester mit anfang 50 vor fast 30 jahren. papa hat noch 7 andere geschwister, die zum glück alle keinerlei krebsarten entwickelt haben. und alle sind älter als 69. papa war der jüngste. der größere teil lebt auch noch.

habe eigentlich auch beschlossen, ruhe zu bewahren. aber: was ist, wenn man doch daran erkrankt? kann man sich das verzeihen, v.a., wenn man familie hat?

schwierig.

weiß jemand, ob die oben genannten untersuchungen denn alle von der krankenkasse bezahlt werden zur vorsorge (zumindest, wenn man mehrere verwandte mit bsdk hat)?

lg, sonja
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