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AW: Mein Mann ist tot und jetzt Behördenkram!
Du kannst du auch Wohngeld bzw. Lastenausgleich beantragen, wenn du Wohneigentum hast, worauf du noch abzahlen musst. Grundlage für Berechnung sind die Darlehenszinsen (nicht die Tilgung).
Soviel ich weiß, gibt es den höheren Freibetrag auf Zuverdienst auch für Kinder über 18 Jahre, solange diese sich in Ausbildung befinden und du Kindergeld beziehst LG Andrea Geändert von AndreaS (22.08.2005 um 10:55 Uhr) |
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