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  #1  
Alt 19.01.2006, 17:08
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Ausrufezeichen AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Upps, das hätte ich ja jetzt fast noch vergessen:

Weiß jemand, wie es jetzt mit dem Geld weiter geht? Also, mit Ablauf des 25.1. werde ich von meinem Arbeitgeber ausgesteuert und würde normalerweise vom 26.1. an Krankengeld erhalten. Trifft das bei der Ablehnung des Rentenantrages eigentlich noch zu oder muss ich mich jetzt an das Arbeitsamt wenden?

LG

Ingrid
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  #2  
Alt 19.01.2006, 18:12
clara clara ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Ingrid,
ich würde an einer deiner Stelle einen formlosen Widerspruch ohne Begründung machen und die Begründung nach dem VdK-Termin nachreichen. Dann hast du auf jeden Fall die Frist eingehalten und dir kann niemand daraus einen Strick drehen. Denn üblicher Weise ist die Widerspruchsfrist 4 Wochen.
Viele Grüße und viel Erfolg
clara
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  #3  
Alt 19.01.2006, 18:54
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Ausrufezeichen AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hi Clara,

vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort. An den formlosen Widerspruch habe ich auch schon gedacht. Der VdK-Termin erst am 16.2. liegt mir nämlich ziemlich schwer im Magen und ich habe da Angst, irgend etwas zu versäumen. Wahrscheinlich werde ich sogar noch darauf hinweisen, dass die Begründung nachgereicht werden wird. Und irgendwie ist ja auch die Angabe, die Frist beginnt mit Bekanntgabe sehr zweideutig.

Liebe Grüße

Ingrid
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  #4  
Alt 19.01.2006, 21:35
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Liebe Ingrid,

meine Ablehnung hatte ich am 13.1. erhalten (Geschrieben scheinbar am 12.1.). Montag morgen habe ich gleich beim VdK angerufen, ich hab jetzt am 2.2. einen Beratungstermin. Hier in Hamburg haben die wohl nur Dienstag und Donnerstag nachmittag Sprechstunde, aber als ich der wirklich freundlichen Dame das Datum des Briefes sagte, meinte sie, dass der Widerspruch innerhalb von 4 Wochen bei der BfA eingehen muss und es sinnvoll wäre, diesen gleich mit dem VdK zusammen aufzusetzen. Aber wenn du eher keinen Termin bekommst, würde ich auch erstmal einen formlosen Widerspruch hinschicken.
Bei mir ist jetzt wirklich der Kampfgeist erwacht und ich hab mir fest vorgenommen, alles zu versuchen, was möglich ist, um doch noch wenigstens eine Teil-Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

Liebe Rubbelmaus,
vielen dank für deine private mail, werde dir bald ausführlich antworten, hab im Moment leider viel mit meiner 10jährigen Tochter zu tun, die seit meiner Erkrankung immer wieder Phasen hat, wo sie schulisch und privat völlig neben der Spur ist.

Liebe Grüße aus HH

PetraK
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  #5  
Alt 20.01.2006, 16:46
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Liebe Petra,

heute Vormittag habe ich noch einmal beim VdK angerufen, die mir dann sagten, dass ich den formlosen Widerspruch auch vorher einreichen kann mit dem Zusatz, dass die Begründung folgen würde. So werde ich das jetzt auch machen.

Vom Kampfgeist ist bei mir noch nicht viel zu spüren, sondern ich fühle mich eher von dem Ablehnungsbescheid wie narkotisiert . Aber auf jeden Fall habe ich mir jetzt bei einer Psychiaterin einen Termin geben lassen und werde in der kommenden Woche auch noch meinen Orthopäden aufsuchen. Es kann ja wohl nicht angehen, dass der´Gutachter alles außer Acht lässt. Nachträglich frage ich mich sowieso, warum ich überhaupt bei ihm "antreten" musste . Ich durfte doch eh nichts sagen ...

Liebe Grüße

Ingrid
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  #6  
Alt 21.01.2006, 19:07
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Hallo zusammen,

die letzten Tage waren für mich ziemlich schwer. Kann nach wie vor sehr schlecht schlafen und werde immerzu nur an den Ablehnungsbescheid und deren evtl. weiteren Folgen erinnert . Gedanken, es trotz meiner schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch einmal mit der Arbeit zu versuchen, hatte ich sogar auch schon. Nur, mir ist klar, dass ich das nicht lange werde schaffen können . Das sollte ich mir wirklich nicht antun. Allerdings frage ich mich auch, ob das theoretisch überhaupt noch möglich wäre. Ich weiß überhaupt nicht mehr, was ich noch denken soll. Fakt ist, ich bin alleinstehend. Wenn der Widerspruch auch abgelehnt werden würde, kann ich einpacken . Sche... Situation .

Sorry, wegen der Jammerei. Ich wollte es einfach nur los werden.

Ein schönes Wochenende wünscht Euch

Ingrid
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  #7  
Alt 23.01.2006, 15:03
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Gaby52 Gaby52 ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Ingrid,
ich kann nachvollziehen wie du dich fühlst. Lass dich nicht unterkriegen. Der VdK hat großen Einfluss. Man zweifelt an sich selbst. BK ist doch wie ne Grippe oder wie ein fauler Zahl. Raus damit und gut ist.
Ich warte auch noch immer auf ein Zeichen von der LVA. Am Donnerstag war ich bei meiner Frauenärztin. In meinen Unterlagen lag etwas von der LVA, das sie schon längst hätte ausfüllen sollen. Morgen muss ich noch einmal hin zwecks Blutabnahme. Da werde ich die Sprechstundenhilfe mal fragen ob sie das erledigt hat, denn sie hat alle meine Unterlagen wieder zusammen gepackt und in meine Mappe gelegt. Morgen muss ich auch zum AA. Sie wollen mit mir über das Ergebnis des ärztl. Gutachtens (Ferndiagnose, war nämlich nicht beim Gutachter) sprechen. Bin mal gespannt was dabei raus kommt. Hab aber noch einen kleinen Trumpf im Ärmel: bei mir wurde im Dez. ja ein Osteoporosetest gemacht. Dieser war positiv. Werde dir weiter berichten.
Bis dahin machs gut.
Liebe Grüße von Gaby
__________________
Ich wünsche euch
verträumte Stunden als Ausgleich zum Alltag, in denen die Seele Flügel hat, in denen ihr euren Wünschen und Sehnsüchten freien Lauf lässt.
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  #8  
Alt 02.02.2006, 20:08
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Liebe Petra,

schubse diesen Thread einfach mal nach oben und zwar aus dem Grunde, weil ich einfach neugierig bin, wie Dein heutiger VdK-Termin verlaufen ist. Wie sind die Aussichten????

LG

Ingrid
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  #9  
Alt 03.02.2006, 10:12
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Ingrid,
hab gerade hier reingeschaut, um dir zu schreiben, aber du warst schneller...
Also, ich war gestern tierisch nervös, schlimmer als beim Gutachtertermin, aber es war ganz gut. ich hab so ca. eine halbe Stunde mit einem sehr netten Anwalt geredet, der mir alles sehr gut erklärt hat, aber auch meinte, dass er die Chancen jetzt noch nicht abschätzen kann. Ich hab ihm eine Vollmacht unterschrieben, damit er für mich einen Widerspruch abschicken und von der BfA meine Akte anfordern kann (mit den beiden Gutachten). Wenn er die durchgearbeitet hat (Wahrscheinlich in drei Wochen), machen wir einen neuen Termin, wo er den Inhalt mit mir bespricht. Dann will er bei der BfA einen neuen Gutachter verlangen und auch Berichte meiner behandelnden Ärzte anfordern. Wenn die BfA sich weiterhin querstellt, würde es wohl zu einer Klage beim Sozialgericht kommen. Nach seiner Erfahrung verlässt sich das Gericht dann wieder mehr auf eigene Gutachter und eben meine Ärzte. Der Anwalt hat da wohl völlig unterschiedliche Erfahrungen gemacht, wie schlecht es einem gehen muss, damit man die Rente bekommt, aber eigentlich habe ich jetzt schon wieder mehr Hoffnung. Allerdings ist es dann wohl besser im privaten Rechtsschutz zu sein.
Also heisst es jetzt erstmal wieder warten, warten, warten....
Hast du deinen Widerspruch schon abgeschickt ?
Melde dich doch bitte wieder, wie es dir jetz so geht !

Vielleicht hat ja auch jemand anders hier noch irgendwelche Tips oder Erfahrungen mit dem Rentenwiderspruch !

Liebe Grüße aus HH

PetraK
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  #10  
Alt 03.02.2006, 13:35
thamia thamia ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

hallo leute

ich möchte mich hier auch mal zu wort melden,hat jemand erfahrung mir
den widerspruch und wenn ja wie lange hat das ganze gedauert ich habe im september letzten jahres widerspruch eingelegt und bis heute trotz mehrmaligen nachfragen nichts gehört weder positiv noch negativ ich werde immer nur vertröstet
hat jemand die gleichen erfahrungen gemacht und wie lange hat es bis zum ende gedauert.

Grüße an euch alle

thamia
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  #11  
Alt 03.02.2006, 19:13
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Ausrufezeichen AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Petra,

zwischenzeitlich befinde ich mich gerade in der Phase, dass ich endlich ruhiger werde. Z.Zt. kann ich eh nichts beeinflussen und muss einfach abwarten.

Dass der Anwalt beim ersten Termin die Chancen noch nicht abwägen kann, befürchte ich auch. Klar, meinen Widerspruch habe ich am 30.1. abgeschickt. Jetzt frage ich mich natürlich, wann er dann begründet werden muss. Bleibt überhaupt noch so viel Zeit, um das Gutachten einzusehen? Ich habe diesbezüglich überhaupt keine Ahnung. Auf alle Fälle habe ich meinen behandelnden Orthopäden gebeten, auf meine Kosten ein Attest zu erstellen. Immerhin ist dieser Bereich überhaupt nicht beachtet worden. Und ich kann ja wohl kaum mit der Erklärung irgendwelcher Knochenschmerzen antreten.

Grauenhaft, wenn es tatsächlich zu einer Klage beim Sozialgericht kommen müsste. Ich weiß ja nicht, wie Du finanziell da stehst. Bist Du verheiratet und hast irgendwie einen Hinterhalt? Ich z.B. bin alleinstehend. Ein Klageverfahren, das mitunter über drei Jahre andauern kann, würde ich weder psychisch noch finanziell durchstehen können. Letztendlich wäre ich dann also gezwungen, auf irgendeine Art und Weise arbeiten gehen zu müssen, auch wenn ich daran fast kaputt gehen würde. Und das nennt sich dann Sozialstaat.

Es ist auf alle Fälle sehr frustrierend, wenn Frau feststellt, nicht mehr zu können und doch auf irgendeine Art und Weise können zu müssen.

Ganz liebe Grüße aus Berlin

Ingrid
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