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  #1  
Alt 01.02.2006, 20:20
Anni79 Anni79 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Pat!

Der Ausweis ist nur gültig für 5 Jahre. Sobald du bei deinem Arbeitgeber einen Personalbogen ausfüllst, auf welchen immer eine Behinderung angegeben werden muss, bist du verpflichtet den GdB anzugeben.
Da du ja noch Studentin bist, kaum Steuern zahlst und demzufolge auch keinen Urlaubsanspruch hast, würde ich dir nicht zum beantragen raten.

Zumal du sicher beim sehen dieses Ausweises und dem Wissen um das Vorhandensein des Ausweises, du dich sicher bestätigt fühlen wirst in deiner "Krankheit" und dass wäre sicher nicht förderlich in deiner momentanen Situation, zumal du davon momentan auch nicht profitieren würdest.

Wie ich im posting mit asterix gelesen habe, hast du noch einiges zu verarbeiten!!! Tut mir leid!!!
Im Heilpraktiker-Jargon ist Krebs Oft / immer? eine Kalte Krankheit, die man nicht gleich merkt, die uns was sagen will, auf negative Schwingungen aufmerksam machen will. Negative Gedanken, mangelnde Möglichkeiten der Vergebung u.a. werden "verkörperlicht", drängen nach außen, wollen registriert werden.
....Hatte mich hierzu mal belesen, vielleicht wäre so eine Therapie auch etwas für dich - Heilpraktiker mit Zusatzausbildung in "Geistiger Heilung" bieten dies an.

Buchempfehlung: "Wahre Kraft kommt von Innen" von Louise L. Hay
(nur eines ihrer zahlreichen helfenden Bücher)

Liebe Grüße und alles Gute für dich

Anni
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  #2  
Alt 02.02.2006, 08:41
birgit1 birgit1 ist offline
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 117
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Patricia,
Anni hat Recht: es macht für Dich als Studentin überhaupt keinen Sinn, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Der Ausweis soll Berufstätigen einen Schutz am Arbeitsplatz bieten, da Du den aber ja nicht hast, wäre das Dokument ein unbenutzbarer Lagerhüter in Deinem Schrank. Es gibt keinen einzigen Punkt, den Du aus dem Schwerbeh.-Status zum jetzigen Zeitpunkt nutzen könntest. Wenn Du ihn hättest, müßtest Du das dann aber später im Falle einer EInstellung, wie schon von Anni erwähnt, wahrheitsgemäß angeben.

Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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  #3  
Alt 02.02.2006, 09:25
babs_Tirol babs_Tirol ist offline
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Ort: Österreich - Tirol
Beiträge: 1.674
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

STUDENTEN
Behinderte Studenten, die Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erhalten, können über die für das jeweilige Studienfach festgelegte Förderungshöchstdauer hinaus BAföG bekommen, wenn die Überschreitung auf die Behinderung zurückzuführen ist. Während der behinderungsbedingten Verlängerung erfolgt die Förderung ausschließlich als Zuschuß. Weitere Auskünfte erteilen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen bzw. die an den Hochschulen eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung (meistens Studentenwerke).
ERMÄSSIGUNGEN
Gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises räumen viele öffentliche und private Veranstalter behinderten Menschen Ermäßigungen auf die Eintrittspreise ein.
__________________
"Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben" Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938
-Meine im Krebskompass verfassten Beiträge dürfen in anderen Foren, oder HP’s nicht ohne meine persönliche Zustimmung kopiert oder veröffentlicht werden-
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  #4  
Alt 05.11.2006, 14:45
Sybilles Sybilles ist offline
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Registriert seit: 16.08.2005
Ort: Backnang (BW)
Beiträge: 438
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo

ich habe mal meine Unterlagen durchsucht und möchte noch was zum Thema Schwerbehinderung anfügen.

"Kündigungsschutz: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des integrationsamtes (§85 SGB IX). "

Dazu einen Link für den vollen Wortlaut:

http://www.integrationsaemter.de/web..._nr-155/i.html


Ich werde den Text auch in den Thread "Schwerbehinderung" einstellen.
__________________
Liebe Grüße

Sybille
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  #5  
Alt 22.11.2006, 18:37
Benutzerbild von AnnieLair
AnnieLair AnnieLair ist offline
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Registriert seit: 15.08.2006
Ort: Frankfurt
Beiträge: 150
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo,

habe jetzt nicht unbedingt eine Frage zu der Einstufung sondern zu dem Steuerfreibetrag, den einem zusteht.

Habt ihr diesen auf eure Steuerkarte eintragen lassen oder verrechnet ihr das mit der Einkommensteuererklärung ? Wenn ich das auf die steuerkarte eintrage, wird das das auf die monate runtergebrochen d.h. ich kriege jeden Monat mehr Gehalt oder wie ist das ß

Liebe Grüße
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  #6  
Alt 22.11.2006, 19:29
Benutzerbild von rihei
rihei rihei ist offline
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Registriert seit: 17.09.2006
Ort: hürth bei köln
Beiträge: 89
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

hallo anni lair...
ich hab meine 80% in die Steuerkarte eintragen lassen.
Das heißt 1060.-€ im Jahr steuerfrei, was dann auf die Monate umgerechnet 88,33 € macht.
So gesehen "mehr" Gehalt.....

liebe Grüsse
rihei
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  #7  
Alt 22.11.2006, 20:03
Sybilles Sybilles ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2005
Ort: Backnang (BW)
Beiträge: 438
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hei

ich lasse es mir einmal jährlich bei der Einkommenssteuer einrechnen. Ich finde das für mich besser. Einmal einen "Haufen" zu haben, als monatlich kleine Häufchen. Aber das muss jeder für sich selber entscheiden.
__________________
Liebe Grüße

Sybille
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