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Alt 23.01.2003, 22:30
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Carzinom in situ

Hat Dir eigentlich keiner (Arzt oder Sozialarbeiter) im Krankenhaus gesagt,dass man nach Bekanntwerden einer Krebserkrankung Anspruch auf eine AnschlussHeilBehandlung hast?Die muss dann aber spätestens 4 Wochen nach Behandlungsende(Krankenhausentlassung)angetreten werden.Denn auch,wenn die Behandlung den Krebs aus dem Körper entfernt hat,so ist der Gedanke noch lange da.Vielleicht brauchst Du nur mal etwas Zeit für Dich??!!
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