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#1
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AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?
Hallo Gerda
jein.... Klar wenn ich von vorne herein und ein paar Stunden arbeiten kann oder will ja, weil ich ja nicht mehr möchte Aber: Ingrid und auch ich hatten vorher einen Fulltimejob und sind ausgesteuert und im Rentenverfahren. Normalerweise greift da die Nahtlosigkeitsregel, bis zur Entscheidung der DRV über die Rente. Wir können nicht arbeiten, demnach (deiner Meinung) würde uns dann nix zu stehen. Damit das nicht passiert gibt es die Nahtlosigkeitsregel. So sehe ixh das. Alles andere wäre unsozial. Wir wollen können aber nicht LG barbara |
#2
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AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?
Hallo Ingrid
danke für das Daumen drücken.... Also die beim AA hatten zwei bzw drei Dinge... da das Rentenverfahren im Widerspruch läuft, möchte das AA überprüfen, ob sie weiter nach §125 zahlen oder nach §117... also zum dritten Mal meine Docs von der Schweigepflicht entbinden...Das AA kann genau anders als die DRV entscheiden... also die DRV sagt nein und das Widerspruchsverfahren läuft und die Arbeitsagentur kann sagen nein der oder die kann nicht arbeiten. Wenn nun auch bei mir das AA der Meinung ist, ich kann arbeiten und die DRV hat noch nicht Bescheid gegeben, dann werde ich wieder eingeladen. Nach mündlicher Auskunft ändert sich nichts an der Geldsumme.. Also ersteinmal abwarten, was das AA sagt. Habe ja die Hoffnung, dass die DRV schneller ist. barbarea p.S. Und ich habe nachgehakt, warum die AA mir einen Rehaantrag zugeschickt hat über die DRV.... es sollte eine berufliche Reha sein, aber die DRV hat mir eine medizinische Rehaantrag zugesandt.... hahaha da weiß keiner mal wieder was er tun soll....hoffentlich hat das Chaos bald ein Ende Barbara |
#3
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AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?
Hallo Barbara,
jetzt verstehe ich bei Deiner Arbeitsagentur aber gar nichts mehr. Warum soll der § jetzt wieder umgeändert werden? Hat Dir das der Arbeitsvermittler erklärt? Und mich wundert natürlich immer mehr, dass bei mir von einer Kürzung des ALG I gesprochen worden ist. Mir wurde sogar der Vorschlag gemacht, mich rechtzeitig um die Formulare des Jobcenters zu bemühen, damit ich dann rechtzeitig einen Antrag auf Aufstockung nach ALG III (also Hartz IV) stellen kann. Im Prinzip dürfte doch nach den Bundesländern nicht so unterschiedlich verfahren werden. Danke für Deine Antwort an Gerda. Ihre Argumentation fand ich allerdings ziemlich unqualifiziert. Von daher hätte ich ihr selber nicht darauf geantwortet. Es stimmt, wir wollen, aber wir können leider nicht arbeiten. Viele Grüße Ingrid |
#4
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AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?
Hallo Ingrid
ja das mit der evtl. Umänderung des § 125 in §117 hat mir der Arbeitsvermittler erklärt; ich kann nur hoffen, dass der MDK des AA mich weiter für nicht vermittelbar hält; meine Ärzte werden dem zustimmen das ich nicht arbeiten kann. Er sagte, da die DRV nun meint, ich könne arbeiten, ist ein neuer "Sachstand" entstanden. Deshalb müsse die Arbeitsagentur erneut prüfen, ob ich vermittelbar bin oder nicht. Allerdings kann das AA anders entscheiden als die DRV.... Die Regelung des ALG 1 und 2 sind Bundesgesetze... Ich hoffe, dass bei dir die DRV entscheidet, bevor das ALG 2 greift...denn wie willst du denn aufstocken, wenn man gesundheitlich nicht kann.... Wenn wir könnten, würden wir ja arbeiten gehen, Wir haben ja noch unseren Job. Liebend gerne würde ich morgen wieder arbeiten gehen.... aber das sehen die beim AA nicht. Einen lieben Gruß Barbara |
#5
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AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?
Hallo Barbara,
ich glaube, mir bleibt derzeit nichts anderes übrig als abzuwarten. Mehr kann ich ja eh nicht tun. Einen neuen Bescheid der Arbeitsagentur habe ich bisher noch nicht und von daher bin ich auch ganz froh, dass ich dann, falls mir dieser zugeht und ich dagegen angehen werde, mehr Zeit dafür haben müsste. Es ist alles schon sehr unerfreulich. Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass einem immer mehr Steine zwischen die Füsse geworfen werden. Im Prinzip bin ich ja noch gar nicht soweit für Hartz IV (ALG II). Also, ich verstehe das alles nicht und hoffe daher, dass mir der VdK da kräftig auf die Sprünge helfen kann. Viele Grüße Ingrid |
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