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AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...
Hallo Tato ,
also bei uns war es so: Meine Mum ist eigentlich zum Notar gegangen um im Testament was rausnehmen zu lassen was nicht mehr da ist. Da meinte der das wäre nicht wichtig , wichtiger wäre eben die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. PV schon allein aus dem Grund das der Betroffene eben festlegen kann was im Fall der Fälle gemacht werden soll und wer Entscheidungen trifft wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. VVM ist besonders wichtig. Wenn der schlimmste Fall Eintritt und der Betroffene verstirbt oder nicht mehr entscheiden kann bekommt man sonst einen Staatlich bestellten Betreuer, der dann alles in die Hand nimmt. Der entscheidet was passiert und was nicht. Selbst wenn Du eine Vollmacht fürs Konto haben solltest tritt die außer Kraft. Das soll zum Schutz sein das sich Angehörige in so einem Fall nicht bereichern.(Gesetzlich geregeltseit wohl 1 1/2 bis 2 Jahren) Wir haben es so geregelt das in beiden Fällen meine Mum an erster Stelle steht. Und mein Bruder und ich an zweiter. Meine Mum hat alleinige Entscheidungsgewalt , mein Bruder und ich nur gemeinsam. Wir haben alles vorab geregelt und der Notar kam dann raus zu uns damit er das alles mit meinem Vater durchgehen und unterschreiben kann. Damit man da dann auch auf der sicheren Seite ist sollte man es vielleicht auch besser über einen Notar machen lassen , dann ist wenigstens alles Wasserdicht. Und ich bin froh das wir das gemacht haben. Der Zustand meines Vaters ist sehr schlecht. Wenn ich mir jetzt vorstelle das ein Fremder darüber entscheidet was mit meinem Vater passiert und wir daran nichts machen könnten , das wäre grausam. Schlimmstes Beispiel: Mein Vater will keine künstliche Beatmung. Wenn der Betreuer sagen würde er wird beatmet können wir 1000mal sagen das er das nicht gewollt hat. Wenn der Betreuer sagt es wird gemacht wird es gemacht ! Ich hoffe ich konnte Dir nen bisschen helfen. Es ist nicht leicht sich damit auseinander zu setzten , aber es ist wichtig !! lg steph
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Nordisch nobel , Deine sanftmütige Güte , Dein unbändiger Stolz , das Leben ist nicht fair. Es war ein Stück vom Himmel , das es Dich gibt. (Grönemeyer) Paps geb. 15.04.47 - gest. 08.02.07 Opipi geb. 19.03.22 - gest. 08.01.08 Schwiegerpapa geb. 23.08.35 - gest. 18.01.08 |
#2
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AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...
Ich möchte, das was Steph sagt, nochmals betonen: Die Vorsorgevollmacht ist absolut wichtig, damit nicht jemand FRemdes bestimmend eingreifen kann.
Es ist schon gut, das mit einem Notar zu machen, damit alles wasserdicht ist. Die Patientenverfügung, in der deine Mutter festlegt, was sie am Ende ihres Lebens wünscht oder nicht, sollte man vom Hausarzt mit unterschreiben lassen und mit Ihm oder einem Arzt im KH durchgehen, was das im Einzelfall wirklich bedeutet. Handschriftlich muss sie nicht sein, aber natürlich mit Datum und Unterschrift. Sollte jährlich neu unterschreiben werden, wenn man es früh aufsetzt. Allgemeinsätze wie "Ich will am Ende nicht leiden" helfen nichts. Man muss da ganz konkret ein. Will ich künstliche Ernährung, künstlicher Flussigkeitszufuhr, will ich Schmerzlosigkeit auch wenn das das Leben verkürzt usw. Das muss man sich alles sehr gut überlegen. Schau mal im Netz, da gibt es viele Infos zum Thema. Im Laufe des Jahres soll dann auch eine gesetzliche Regelung dazu erfolgen, damit die Ärzte sich auch wirklich an den Willen halten, was sie heute noch nicht brauchen. Ulla
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SPK 2005, ED T4, Nx, Mx, G2. Chemo und anschl. Chemoradiatio bis Ende 2005. Seitdem ohne Befund. www.mein-krebs.de |
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