|
#1
|
|||
|
|||
AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?
Hallo Kathrin,
bin zwar auch kein Jurist, aber mein Mann war vor einigen Jahren damit beauftragt, als Nachlassverwalter die Erbangelegenheiten einer verstorbenen Cousine zu regeln. Aus dieser Zeit weiß ich, dass die Generalvollmacht nicht als Testament gilt. Sie berechtigt Dich nur dazu, alle Angelegenheiten für Deine Schwester zu regeln und endet mit ihrem Tod, es sei denn, sie enthält die Klausel "über den Tod hinaus". Mit dem Erbe hat das nichts zu tun. Wenn Deine Schwester kein Testament hinterlassen hat, gilt die gesetzliche Erbfolge (s. Beitrag von Conny). Noch ein Tipp zum Thema Erbschein: Den braucht man unbedingt, wenn es kein Testament gibt. Man bekommt ihn entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar. Letztere Möglichkeit empfehle ich Dir nicht, denn dort kostet er wesentlich mehr als beim Gericht. Es tut mir so Leid, dass Du - nach allem, was Du für Deine Schwester getan hast - Dich auch noch mit diesen Dingen herumplagen musst. Ich weiß wie schwer es ist, wenn man zu all dem Schmerz, den man ertragen muss, sich auch noch um diese ganze Bürokratie kümmern muss. Ich wünsche Dir viel Kraft für die nächste Zeit. Liebe Grüße, Anemone |
#2
|
||||
|
||||
AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?
Hi Ihr,
ich nochmal. Nur kurz nochmal zur Klarstellung - für die Ausstellung des Erbscheins ist immer das zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) des Wohnsitzes des Erblassers zuständig, nicht der Notar. Mag sein, dass man diesen mit den Formalitäten beauftragen und er den Antrag stellen kann, aber erteilen bzw. beurkunden kann er den Erbschein nicht, sondern nur das zuständige Gericht. Sag es bloß mal, damit es keine Missverständnisse gibt.
__________________
Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken) Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million! _____________________________________________________Soviel zu Statistiken! mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008 mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007 meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011 Geändert von Conny44 (12.04.2007 um 17:35 Uhr) |
#3
|
|||
|
|||
AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?
Hallo an alle,
erst einmal lieben Dank für eure Antworten. Und da haben wir dann auch schon das Problem. Mit unserer Mutter hatte sie keinen so guten Kontakt, Mann und Kinder hat sie nicht. Also wäre unsere Mutter dann die Erbin. Vater haben wir auch nicht. Aber in der Generalvollmacht steht u.a. auch: ....mich in folgenden Angelegenheiten zu vertreten: -gegenüber allen Behörden ( z.B. Gesetzliche Krankenkasse ect.). Frau K. wird dazu ermächtigt, in den oben aufgeführten Beziehungen für mich sämtliche Anträge zu stellen, Erklärungen abzugeben oder in Empfang zu nehmen. Die Vollmacht hat über meinen Tod hinaus Gültigkeit. Was heisst das jetzt? Und warum muss ich einen Erbschein beantragen, wo sie doch gar kein Vermögen hat? Danke für eure Antworten. LG eure verzweifelte Kathrin |
#4
|
||||
|
||||
AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?
Hallo liebe Kathrin,
hmmm. Eigentlich ist es nicht wichtig, ob Kontakt zur Mutter bestand oder nicht. Wenn euer Vater nicht mehr lebt, geht sein Erbanteil auf dich (und falls er noch weitere Kinder haben sollte, auch auf diese - je zu gleichen Teilen) über. Das heißt, deine Mutter 1/2 und du 1/2. Mit der Vollmacht kannst du Anträge stellen, richtig, aber sie ersetzt nicht das Testament, welches im Übrigen eigenhändig geschrieben hätte sein müssen. Wenn deine Schwester kein weiteres Vermögen hat, bräuchtet ihr also den Erbschein nur für solche Sachen, wie dieses Krankengeld. Vielleicht ist dann doch abzuwägen, ob es Sinn macht, wegen diesem Geld, die ganze Tippeltappeltour zur durchlaufen und einen Haufen Nerven zu lassen, die ihr jetzt mit Sicherheit für wichtigere Sachen braucht? Ich wünsch dir was und weiterhin viel Kraft.
__________________
Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken) Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million! _____________________________________________________Soviel zu Statistiken! mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008 mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007 meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011 |
#5
|
|||
|
|||
AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?
Hallo Kathrin,
ruf doch einfach mal beim Amtsgericht an und frag danach was zu tun ist, um einen Erbschein zu beantragen. Ich habs noch nicht gemacht, aber wahr- scheinlich ist doch nur ein Formular auszufüllen. Die KK wird das ausstehende Geld nur daraufhin auszahlen. Und auch wenn Deine Schwester kein Vermögen hatte, es gibt sicher noch ein Girokonto und evtl. persönliche Dinge? Genaugenommen können der /die Erben diese Dinge auch beanspruchen, selbst wenn Du eine Vollmacht hast - so ist jedenfalls mein Kenntnisstand. Ich wünsche Dir sehr, dass Du mit Deiner Mutter klarkommst. Dir alles, alles Gute . LG Elfie |
#6
|
|||
|
|||
AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Ich hab jetzt mit meiner Mutter gesprochen. Und wir sind jetzt so verblieben, dass sie den Erbschein beantragt, sich das Krankengeld, das Pflegegeld und die Rente auf ihr Konto überweisen lässt und es mir dann auf mein Konto überweist. So, denke ich, ist das ganze Hin und Her dann am komplikationslosesten. LG und danke für eure Hilfe. Kathrin |
#7
|
|||
|
|||
AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?
Ach Kathrin, schön, dass das wenigstens positiv ausläuft.
Liebe Grüsse und bleib gesund. Gruß Elfie |
#8
|
|||
|
|||
AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?
[QUOTE=Kathrin23705;400959]Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Ich hab jetzt mit meiner Mutter gesprochen. Und wir sind jetzt so verblieben, dass sie den Erbschein beantragt, sich das Krankengeld, das Pflegegeld und die Rente auf ihr Konto überweisen lässt und es mir dann auf mein Konto überweist. So, denke ich, ist das ganze Hin und Her dann am komplikationslosesten. Hallo, hier ein Link zum Erbschein. Du schreibst, einen Vater haben wir nicht. Dies kann man unterschiedlich deuten. Wenn er aber noch lebt, erbt er mit. Wenn er verstorben ist, dann erbst Du mit. Und : Erben können immer nur gemeinsam verfügen. http://www.123recht.net/article.asp?a=17258 Hatte/ hat Deine Schwester aufgrund Ihrer Krankheit noch Schulden oder Kredite? Rückstände jedweder Art ? Bitte, aufpassen, denn die Erben müssen, wenn sie das Erbe annehmen, auch für alle bestehenden Verbindlichkeiten haften und zurückzahlen. viele Grüße Jürgen und Alles Gute |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|