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Alt 14.05.2003, 18:33
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Aufhebungsvertrag während Arbeitsunfähigkeit?

Hallo Petra,

ich würde mich erstmal bei der Krankenkasse und der BfA/LVA erkündigen, ob die Abfindung auf das Krankengeld oder die spätere EU-Rente angerechnet wird.

Desweiteren wäre zu bedenken, dass eine EU-Rente oft nur für eine bestimmte Zeit bewilligt wird.
Solltest Du danach wieder arbeitsfähig sein, hättest Du bei einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis immer noch die Möglichkeit eines Wiedereinstiegs.
Bei einem Aufhebungsvertrag müßtest Du Dich an das Arbeitsamt wenden und von denen Leistungen beziehen. Einen neuen Job zu finden, ist dann bestimmt nicht leicht.
Zu dem Steuerfreibetrag fällt mir noch ein, dass eventuell auch die Sozialversicherung noch Beiträge aus der Abfindung bekommen könnte. Das SV-Recht schließt sich hier dem Steuerrecht an. Die SV-Träger würden allerdings nichts bekommen, wenn Du in diesem Jahr nicht einen SV-Tag hast.

Das ist keine leichte Entscheidung für Dich, aber Du hast ja noch Zeit zum Überlegen.

Liebe Grüße und alles Gute für Dich

Silke
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